Übersicht Reformationsgeschichte - Übersicht Briefwechsel Eck
Nr. 86

Karlstadt an Eck

Wittenberg
22-05-1519

BARGE, Karlstadt 2, 544

Karlstadt hat Eck die strittigen Punkte ihrer Kontroverse vorgelegt. Er habe noch mehr "auf Lager", will aber Eck und seine Gesinnungsgenossen "schonen". Ecks Vorwurf der Schärfe des Stils gibt Karlstadt an diesen zurück. An Eck wird es liegen, ob der Streit weitergeht, an Gott wiederum, seine Sache zu verteidigen, egal, ob er sich dabei seiner, Karlstadts, oder eines anderen bedienen wolle.

Andreas Carolostadius egregio doctori Joanni eccio Theologo etc. Ingolstadensi.

Habes nostrae controversiae nodos aliquot dissecandos (1), eximie domine Ecci. Plures edidissem, nisi tibi et amiculis quibusdam pepercissem.

Ceterum frustra me mordacitatis argues (2), qui es oppido mordax. Postremo tuum erit, me enim telarum genere celare, Dei, sua defendere, qui, etiam si alii defensionis suae donum largiri maluerit, utique sua defensabit.

Vale feliciter.

Datum Wittembergae
Dominica Cantate anno 1519.


Andreas Karlstadt an den berühmten Theologen usf. Doktor Johannes Eck aus Ingolstadt.

Du hast nun einige Probleme unserer Kontroverse in Thesenform in Händen, die noch zu lösen sind, berühmter Eck. Ich hätte noch mehr herausgegeben, wenn ich Dich und gewisse sogenannte »Freunde« nicht hätte schonen wollen.

Im übrigen wirfst Du mir unberechtigterweise verbale Bissigkeit vor, bist Du es doch, der überaus »bissig« ist. Schließlich wird es an Dir liegen, wenn ich meine Waffen zurückhalte, und an Gott, Seine Sache zu verteidigen, der - es komme, was da wolle -das Seine verteidigen wird, auch wenn er es vorgezogen haben sollte, einem anderen Seine Verteidigung anzuvertrauen.

Leb wohl!

Gegeben zu Wittenberg, am Sonntag Cantate 1519.




1. Vgl. o. Brief Karlstadt an Eck 26-04-1519 u. LÖSCHER 3, 284 - 309.

2. Ecks Vorwurf der "mordacitas" gegen Karlstadt: Eck konnte sich hier auf Karlstadt berufen: Brief 26-04-1519:  Tam vehementer et acriter evocatus, Goliam appetiturus veniam (ut omnibus omnia fiam) nimirum valido morsu depravatori scripturarum adhaesurus.