Übersicht Reformationsgeschichte - Übersicht Briefwechsel Eck

Nr. 97

Eck an Kf. Friedrich

Ingolstadt
08-11-1519

Doctor Martin ludders Underricht an Kurfürsten von Sachsen disputation zu Leypszig belangent: vnnd D. Eckius briue. von der selbigen. S.l.a. (Hg. von Ecks Vetter Michael Knab. Widmung an Johann von Schwarzenberg. Datum von Ecks Entgegnung: Ingolstadt, 08-11-1519 = METZLER Nr 33).In Quart, 26 Bll.

Enthält verschiedene Aktenstücke über die Leipziger Disputation:
1. Ecks Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen (22-07-1519);
2. Die Antwort des Kurfürsten (24-07-1519);
3. Ein zweites Schreiben des Kurfürsten an Eck (12-10-1519);
4. Ecks Antwort und ausführlicher Bericht (08-11-1519);
5. Luthers Brief an Eck (15-11-1518).

Luther reagierte auf die Publikation der Aktenstücke sehr ärgerlich: vgl. Brief 26-02-1520 an Spalatin: »Edidit Eccius literas Principis nostri et nostras responsiones et suas vernaculas ad Principem scriptas invidiosissime: statim per deductorem mittam. Credo hominem totum in furiam versum«.

LÖSCHER 3, 604 - 608; WIEDEMANN, Eck 515f Nr. XXIX).
WABr 1, 479-501
[F 011.d 206f]

Eck hat die Schreiben des Kurfürsten vom 12-11-1519 sowie den Bericht der Wittenberger Theologen empfangen und gelesen. Obwohl er eigentlich das Urteil der Pariser Universität abwarten wollte, will er jetzt doch dem Kurfürsten seinen Standpunkt darlegen, da Luther Irriges über die Generalkonzilien und über ihn, Eck, vorgetragen hat. Eck äußert sich zu 27 Punkten: 1.zum Vorwurf, er habe die Leipziger Disputation mit Neid und Haß betrieben. 2. Zu Karlstadts Behauptung, er habe mit seinen Conclusiones nur auf Ecks »Obelisci« antworten wollen, um Luther zu verteidigen. Eck erklärt sich bereit, seine »Obelisci« vor Universitäten zu verteidigen. 3. Zu Karlstadts Entschuldigung für seinen ehrenrührigen »Fuhrwagen«. 4. Zu Luthers Behauptung, die bei der Disputation verhandelten theologischen Fragen berührten ausschließlich bloße "Meinungen": Luther hat nach Eck in der Primatsfrage ausdrücklich den Auffassungen der Kirchenväter widersprochen. 5. Gegen Luthers These, das eindeutige Schriftwort gehe der Väterauslegung immer voran, beruft sich Eck auf das Decretum d. 37. 6. Zum Vorwurf Luthers, Eck habe zur Stützung des Primats als "ius divinum" die Autorität des Konstanzer Konzils herangezogen, die "iure humano" sei. 7. Zum Vorwurf, die Griechen hätten nie dem Papst unterstanden. Nach Eck haben auch Athanasius und Johannes Chrysostomus die päpstliche Autorität anerkannt. 8. Zur Behauptung Luthers, das Konzil von Nicaea habe die päpstliche Autorität auf das Abendland beschränkt, verweist Eck auf das Appellationsrecht aller Bischöfe an Rom, das Athanasius wahrgenommen habe. 9. Zur Verteidigung einzelner in Konstanz verurteilter Sätze des Johannes Hus meint Eck, ein Provinzial- oder Patriarchatskonzil könne irren, nicht aber ein Generalkonzil. 10. Zur Frage der Absetzung eines Papstes. 11. Ecks Stellungnahme zum Problem des Verhältnisses von Papst und Generalkonzil. 12. Ecks Hauptvorwurf gegen Luther ist dessen mangelnde Kenntnis der Konzilien und ihrer Dekrete; er arbeitet mit Fälschungen. 13. Zur These Luthers, daß der Artikel, christlich sei: Menschheit und Gottheit sind ein Christus.14. Zu Luthers These, jegliches Werk des Menschen sei tugendhaft oder lästerlich. Luther hat Ecks Auffassung vom freien Willen verkehrt. Alle Ketzer berufen sich auf die Hl. Schrift und verwerfen Päpste und Konzilien als irrtumsfähig. 15.Zu Luthers Beschwerde, Eck habe ihn in Leipzig einen Ketzer und Ketzerpatron genannt. 16.Zu Luthers Forderung nach einer "freien" Disputation und dessen Ablehnung eines Richterspruches. Zu Luthers Vorwurf, Eck habe das Geleit gebrochen. Eck verweist auf Herzog Georg, die herzoglichen Räte und die Universität. 17. Zu Luthers Vorwurf, Eck habe ihm bei der Disputation die Zeit zu disputieren beschnitten. 18. Eck habe ihn in seiner Eigenschaft als Mönch beschimpft. 19. Eck habe eine seiner in Leipzig gehaltenen Predigten heftig kritisiert und Cyprian falsch zitiert. Die böhmischen Ketzer haben nach Eck an Luther ihre Freude und beten für ihn. 20.Eck habe die Disputationsakten der Öffentlichkeit vorenthalten wollen. Eck kündigt sein Werk »De primatu Petri« an. 21.Luther habe Leipzig nicht als Disputationsort vorgeschlagen: Verweis Ecks auf den Brief Luthers vom 15-11-1518. 22. Zu Luthers Behauptung, die Laien seien jetzt gelehrter in der Hl. Schrift als die Doktoren, die Leipziger Professoren seien vor Neid und Haß verblendet, Eck habe in Leipzig Karlstadts Thesen weichen müssen, sonst wäre er als "Pelagianer" heimgekehrt. Eck habe die scholastische Theologie verleugnet: somit sei Karlstadt Sieger über Eck gewesen.23. Zu Luthers Bevorzugung von Streitschriften gegenüber einer Disputation. Auch Eck hat schriftlich auf Luthers Vorrede an Spalatin, seine Pamphlete gegen Emser und die Jüterboger Franziskaner geantwortet. Ecks Kritik am (verlorenen) Brief Luthers an Pirckheimer. 24. Gegen Luthers Vorwurf, Eck habe ihn gewaltsam dem Urteil der Leipziger Professoren unterwerfen wollen. 25. Gegen Luthers Behauptung, Eck habe das Urteil der übrigen Fakultäten neben dem der Theologen und Kanonisten abgelehnt: Luther wollte mit Hilfe der unsachverständigen Majorität seine Auffassungen durchsetzen. Eck hat die Entscheidung darüber dem Herzog, seinen Räten und der Universität überlassen. 26. Zur Wahl der Pariser Universität statt Freiburgs als Schiedsinstanz. 27. Zu den Vorwürfen Luthers, Peter Burkhard habe Eck Luthers »Resolutio super Propositione XIII. de potestate papae« zugespielt. - Eck fordert den Kurfürsten auf, eine Lutherschrift zu verbrennen und empfiehlt ihm, Luthers Lehre auf einer Provinzialsynode prüfen zu lassen. Ecks Bote hat einen halben Tag auf die Fertigstellung dieses Berichts warten müssen.



Doctor Eckius' Ableinen des falschen, irrsaligen Schreiben D. Ludders und Carlestat an meinen genädigisten Herrn, Herzog Fryderich, Churfürsten etc., darin er anzeigt, wie sie die Wahrheit gespart haben manigfaltig und offenbarlich etc.

Durchleuchtiger, hochgeborner Fürst! Eueren Churfürstlichen Gnaden seien mein untertänig gehorsame Dienst mitsampt meinem armen Gebet zuvoran bereit. Gnädigister Herr: E.Ch.F.G. Schreiben mitsampt der Antwurtung E.Ch.F.G. Doctorn hab ich in aller Untertänigkeit, wie sich gebührt, entpfangen, (1) auch dieselbigen verlesen, und so ich wart des Entschieds von Paryß, (2) wär wohl mein Meinung gewesen zu schweigen. Herwiederumb hab ich erwegen, daß D. Martin Ludder die Unwahrheit auflegt den heiligen Concilien und mir darzu, acht ich, not sein, E.Ch.G. desselbig zu entdecken, bittend in aller Untertänigkeit auf demütigist, dieselbig wölle nit in Ungnaden aufnehmen, auch deß kein Verdruß haben.

Ich laß zu dem ersten beleiben, daß sie sagen, die Disputation sei durch Neid und Haß trieben worden. (3) Gott sei mein Zeug, daß meinthalb des nit ist. Allein hab ich ihn' die Disputation fürgeschlagen von der wahrheit Erklärung wegen, und darmit die Sach endlich entschlossen wurd durch die, die dann uns hörten disputiern, also die Schmachgeschrift vermieden und aufgehebt wurd. Und deshalben, do sie nit gen Paryß oder Köln hand wöllen kommen, hab ich Leypßig auf ihr Erbieten angenommen, und ihnen nachgereist in ihr Provinz, da ich kein Doctorem oder Magister gar nit kennt habe. (4) Haben aber E.Ch.G. Doctores aus Neid und Haß disputiert, das weißt Gott.

Zu dem ersten entschuldigt sich D. Andre Rudolphi von Carlestat, daß er hab sein Schmach-conclusiones wider mich lassen ausgehn, daß ich vor D. Martin Luther in obeliscis meis angetascht hab. (5) Bestehe ich, genädigister Herr, daß ich auf Begehren meines genädigen herrn von Aychstet annotationes gemacht auf 18 conclusiones Martini, aber die nit lassen ausgehn, hab auch mich nit versehen, die weiter zu kommen. (6) Wie sie ihm geantwurt seien worden, je ist mir verborgen. (7) Aber so viel sag ich, daß ich kein Exemplar nit hab, dann allein, wie sie Martinus mit seiner Hand geschrieben hat. (8) Ich stürb von ihrer Tröwung lang nit. Aber das erbeut ich mich, daß ich will erkennen lassen die Theologos der loblichen universität zu Paryß, zu Bononi, zu Leui, zu Köln, zu Wyen, zu Leypßig, ob ich die annotationes billig gemacht hab oder nit, und ob sie recht oder falsch seien, und derselbigen Urteil nach folgen, daß sie das auch tont, und haben ihn' die Wahl, wölche ihn' darzu gefalle.

Zu dem Andern, entschuldigt er sich seines läppischen wagen, des Gemäls halb. Ich hab nit geklagt über das Gemäl, dann ich acht, er sitz selb auf dem untern Wagen; aber daß er mich mit ausgedruckten Worten antast und schmächt: wann ich Esel in wagen satzte, wollt er die Esel treiben; laß ich sein. Kann ers, so fiegt er wohl in das Welschland. (9)

D. Martinus vermeint, die Stuck treffen nit an den Glauben vom Fegfeuer, Ablaß, päpstliche Oberkeit, es sei opinio. (10) Mein ich nit, daß man den Johann Huß propter opiniones verbrennt hab, den Wyckleff ausgraben, Marsilium de Padua, Joannem de Janduno, Pauperes Lugdunenses für Ketzer verdampt. (11)

Aber daß Ludder vor seinem Landsfürsten darf ohn Scham leugnen, als hätt er die heiligen Doctores nit verleugnet, (12) zeuch ich mich auf der Notari Geschrift, und so D. Bodenstain ein Exemplar heimlich hinweg geführt hat zu Leypßig wider fürstlicher Rät und der Universität Bot, (13) in demselbigen kann E.Ch.G. klarlich finden: »Quod si etiam Augustinus et omnes Patres Petrum per petram intellexerunt, resistam ego eis unus«; obschon der heilig Augustinus und all Väter Petrum verstanden hätte durch den Felsen, will ich einiger ihn' widerstehen. (14)

Die Väter hätt ich allegiert, Chrysostomum, Ambrosium, Hieronymum, Gregorium, Leonem, Cyprianum, Bernhardum. (15) Nun urteil E.Ch.G., ob ich recht geschrieben hab: ich will den Punkten an E.G. setzen zu erkennen. Darumb ich blümbte (16) und färbte Entschuldigung, das er einführt mit Einem Doctor wider die anderen über die Wort Pauli ad Galat. 2. (17) Es werden die von Paryß wohl urteilen, wer die Bibel, die heilig Geschrift, baß eingeführt hab und rechter verstanden.

Aber E.F.G., nach hochberühmptem Verstand und Vernunft in Allem reich wissend, kann wohlvermessen, was Blindigkeit das sei: »Gott sicht nit an die Person des Menschen«, darum ist St. Petrus nit von ihm über ander Apostel gewesen gewaltig. Sprich ich: Gott sicht nit an die Person des Menschen, darum ist Moyses nit in Oberkeit gesetzt worden über die Kinder Jsrahel. Also schön verstand euer Doctor secundum novam grammaticam die heilig Geschrift, tut auch dem heiligen Hieronymo Unrecht, daß er verstand die Wort wider primatum und Oberkeit Petri, der ausdruckt, Petrum von Christo ein Haupt gesetzt der Apostel, »ut schismatis tolleretur occasio«. (18)

Ferrer zeucht D. Ludder an, wie er die Wort: »Tu es Petrus et super hanc petram« etc., hab mit Augustino durch den Felsen verstanden Christum. (19) Das hat ihm niemand geleugnet, dann es ist wahr. Aber daß ich hab verstanden durch den Felsen Petrum auch, also daß Christus der Fels ist und der Herr, auf den die Kirchen bauen ist, und doch Petrus auch ein Fels ist, darauf die Kirch gebaut ist als auf ein Vicarium, und bin nit flüchtig worden von dem Text, wie mir D. Martin böslich zumißt; (20) dann ich hab die Wort Christi fürgenommen Matth. 16. Und daß mein Verstand gerecht sei, hab ich bewährt aus dem, daß den Verstand haben gehabt die heiligen Väter und die christich Kirch, als Cyprianus, Origenes, Augustinus, Hilarius, Chrysostomus, Beda, Leo, Ambrosius, Gregorius, Cyrillus, Ignatius, Maximus, Concilium octavum generale, und das groß Concilium Calcedonense. (21) Das seind nit Sprüchlin. (22) Den Heiligen will ich mehr glauben, wa sie so einhälligklich die heilig Geschrift verstand, dann einem jungen Doctor. Ich zeuch nit an die jungen, die in 300 Jahren geschrieben habent, dann ich weiß wohl, daß Luther dieselbigen nach gewohnlicher Hoffahrt veracht und verwürft.

Und aus nachfolgenden Worten kann E.Ch.G. abnehmen, was Kunst D. Luther hab in den heiligen Doctorn, daß er sagt: Einer hab wider sich selb geschrieben und gehalten. (23) Ist den heiligen Doctorn ein kleine Ehr. Ich sag aber, er tu ihn' Unrecht in unserm Fall. Dann die zwei seind nit widerwärtig: Christus ist der Fels, Petrus ist der Fels; wie die heiligen Ambrosius, Leo, klarlich anzeigen. (24) Die Unehr hab ich in der Disputation nie keim heiligen Doctor getan, daß ich einen verworffen hätt, wie D. Ludder und D. Carlstat, und schreiben sie doch sich ecclesiasticos, und nennet mich »sophistam scholasticum«.(25)

Und so jeder Christ weißt, daß die heilig Gschrift vor andern gepreist wird und geehrtt, hab ich geschrieben: niemand soll die Geschrift nach eigner Vernunft auslegen, sonder der Väter Lehre folgen. (26) Also bringt D. Ludder herfür und heißt mein eigen Geschwätz, (27) und will sich lenden (28) darauf: wann er ein klaren Text hab, so will er darbei bleiben, ob schon der Lehrer Auslegung darwider wär. (29) Merk E.Ch.G., was frechheit steck in der Kutten! Das hat all Ketzer verführt, ihr Eigensinnigkeit, daß sie nit haben wöllen Andern folgen, und gemeint, sie verstandens baß, dann die heiligen Lehrer. (30) Wann der Text klar ist, so will er darbei bleiben. Ist der Text klar, wie? haben denn die göttlich Lehrer ihn nit verrstanden? Wie wär dem, wann Einer meinte, er hätt ein klaren Text, und irrt sich selb, wie der Ketzer Arrius? Ich glaub viel mehr den lieben Heiligen, dann meinem groben Verstand.

Und mein nutzliche Lehr heißt er ein Geschwätz, und ist doch nit mein, sonder des heiligen Clementis, Dist. 37, cap. »Perlatum«: »Es ist uns fürkommen, wie Etlich, bei euch wohnend, widerstrebent heilsamen Lehren, uned lernen nit nach der alten Väter Auslegung, sonder nach ihrem Verstand«. (31) Daß Augustinus wider die Doctores seiner Zeit geschrieben hat, do noch die heilig Geschrift nit dermaßen erklärt war wie jetz, ist gut zu bedenken, daß er wohl hat sollichs mügen ton. Jetz hat E.Ch.G., wie D. Ludder unbillig und fälschlich mich antast, als haben die Leypßiger und ich auf ihn erdacht, daß er all heilig Doctores zurückgeworfen hab, (32) das kundlich ist aus der Notari geschrift(33), und ich das wohl mit zweihundert Menschen weisen wollt.

Weiter schreibt D. Ludder, ich hab wöllen die Oberkeit Sanct Petri, daß er ein Fürst sei der Apostel von Christo gesetzt, mit göttlichen rechten beweisen. (34) Das bestehe ich. Aber so er spricht, ich hab mein einigen stärkisten Grund für mich genommen das Concilium von Costentz, das sei ein menschlich Recht: (35) Da spart D. Ludder die Wahrheit. dann ich hab ihm das göttlich Recht bracht, Matth. am 16., Lucä am 22., Johan. am letzten Capitel. (36) Das erst in der dritten Disputation hab ich anzogen das heilig Concilii zu Costentz (37). Und so er meint, das Concilii sei ein menschlich Recht, mach kein göttlich Recht, (38) sag ich darauf: wiewohl die Väter in dem Concilii Menschen seind, jedoch wann das heilig Concilium sagt und beschleußt, etwas zu sein von göttlichem rechten, so soll man ihm darum glauben.

Dargegen setzt D. Ludder die Orientischen Kirchen gegen Aufgang der Sonnen, die 14oo Jahr nie unter dem Papst sei gewesen, und wann des Papst Oberkeit aus göttlichem recht wäre, so wurden die heiligisten Väter verdampt, als Athanasius, Chrysostomus. (39) Nimpt mich frembd, daß D. Ludder sich gar nit schämpt vor Euer Ch.F.G., sollich groß Unwahrheit fürzulegen. dann die frummen Griechen allweg die römischen Kirchen erkennt für die obersten; als daß der heilig Papst Leo hat den Patriarchen Flavianum, der zu ihm appelliert hat, wiederumb eingesetzt durch das Concilium zu Calcedon (40).
So hat auch Ignatius von Constantinopel appelliert zu dem Papst Nicolao, der dann ihn wider Photium eingesetzt hat (41) . So hat der heilig Papst Martinus verdampt Paulum Bischofe zu Constantinopel, Cyrum Bischof in Alexandria, und Sergium, die all in der Orientischen Kirchen gewesen (42) .

Und sein groß Unwissenheit gibt Ludder für und sein Blindheit, daß er anzeigt Sanct Athanasium, als ob er nit erkennt hätt den Papst für sein Oberer. Wiewohl derselb ist über Meer gewesen, ein Patriarch über die Arabisch, Aegyptisch und Lybisch Gegend, noch hätt er den Papst für sein Herren erkennt. Dann do er mit Paulo von Constantinopel, Marcello, Asclepio, Luciano, den Orientischen Bischofen, von ander ketzerischen Bischofen angefochten ward, hat er angerüft den Papst Marcum um Hülf; ist geschechen nach Christi Geburt 337 Jahr. Und da ihm Gewalt gschach, hat er mit Andern appelliert gen Rom zu dem Papst Julio. Es hat auch Julius die Andern, die Athanasium beleidiget, citiert gen Rom, und wider sie rechtlich gehandelt und den Athanasium eingesetzt. Es waren auch die Orientischen Bischofe anfängklich untertänig dem Papst, wiewohl sie ihm darnach trauten und tratzten: wa er den heiligen Athanasium aufenthielt, so wollten sie ihm nit mehr gehorsam sein. So dann einer nit appelliert, dann zu seinem Obern, wie kann Ludder E.Ch.G. fürtragen Athanasium und ander Orientisch Bischofe, als hätten sie den Papst nit für ihren Obern erkennt, die noch weiter gen Rom gehebt haben, dann die Griechen? (43)

Desgleichen offenlich gibt D. Ludder sein Unwissenheit für, und will sein Irrsal mit Lugen bestäten, so er St. Chrysostomum auch ernennt unter denjenigen, die dem Papst nit unterworfen seien gewesen; (44) so doch kundlich ist, wie der heilig Chrysostomus unbillig aus Neid der Kaiserin vertrieben ward aus seinem Bistum Constantinopel von Theophilo aus Alexandria und Epiphanio Bischofe aus Cypern (45) . Es hat auch Theophilus, wiewohl ein Orientischer Bischof, mit andern seinen Bischofen sölliche Entsetzung dem Papst Innocentio zugeschrieben, in Meinung, der Papst sollt das bestätigen (46). Es hat auch der heilig Chrysostomus vier Bischof geschickt dem Papst mit Briefen, und begehrt endlich Hülf von dem Papst, darmit er und die Bischof ihm anhängig wiederumb eingesetzt wurden. Darumb der Papst Innocentius erkannt, daß Theophilus mit Andern nichtigklich und wider Recht gehandelt hätt, Chrysostomum zu vertreiben; gebot auch, ihn wiederum einzusetzen, und ward so viel gehandelt, daß zuletzt der Papst den Kaiser Archadium in Bann tät, daß er verholfen war gewesen, Chrysostomum zu vertreiben (47)

Daraus E.Ch.G. wohl verstaht, die Griechen und Orientisch Bischof den Papst für das Haupt der Christenheit erkennt haben und insonderheit der heilig Chrysostomus, also auch geton haben Nazianzenus und Basilius. (48)

Wohl etlich Ketzer und Zertrenner christenlicher Einigkeit haben sich abzogen von Gehorsame des Papst zu Rom, darumb, wiewohl die altgriechisch und Orientisch Kirch hochgelobt ist gewesen vor Zeiten, aber nachdem sie sich hat abgesündert von der Römischen Kirchen, und ihren Patriarchen aufgeworfen für den Oebersten, hat man sie gehalten für Ketzer und Zertrenner christenlicher Einigkeit, von der Zeit St. Bernharts her und darvor bis in das Concilii zu Florentz unter dem Papst Eugenio, da sie wiederum Gehorsam ton haben, der Kaiser und Patriarch (49). Darumb ist etwan gelobt worden die Orientisch Kirch, aber in 400 Jahr findt man das nit. Ich möcht nach die Läng anzeigen, wie die frumme Griechen allweg den Papst erkennt haben und ihm gehorsam, als durch die heiligen Päpst Jgenium, Leonem, Innocentium, Gelasium, Pelagium, die all vor dem heiligen Gregorio gewesen sein (50), durch Concilia etc. Aber ich will E.Ch.G. nit beladen. Wohl wahr ist, daß ich in der Disputation D. Ludder aufgehebt hab, er wöll die lieben Heiligen vermengen unter die ketzerischen Griechen und sie mit ihnen vertädingen, er sollte die Gehorsamen dem Papst und die Frummen absündern von den ungehorsamen Ketzern (51). Dann das sprich ich frei: welcher sich absündert von Römischer Kirchen, der ist ein Zertrenner christenlicher Einigkeit und ein Diener des Teufels.

Als aber D. Ludder ferrer anzeigt das heilig Concilium Nicenum, zu den Zeiten des großen Constantini und St. Silvestri gehalten, die haben gesetzt, schreibt D. Ludder, daß der Römisch Papst allein Welsche Kirchen in Acht soll haben, und der in Alexandria auf Egyptische Kirchen, und die Bischof nit sollten von Rom confirmiert werden, sonder daß zwen oder drei, die nächsten Bischof, sollten ihn ordiniern: (52) -

Gnädigister Herr! Ich weiß nit, was ich soll sagen, ob es ein Bosheit oder Unwissenheit sei an dem Ludder.

Dann zu dem ersten weiß ich, daß D. Ludder nie das Concilium gesehen hat, er allegiert auch sie falsch teutsch und latein, (53) es steht auch nit darin ein Wort von den Welschen Kirchen. Aber das ist 6. Canon des Concili, daß der von Alexandria hab nach alter Gewohnheit Gewalt über Egypto, Lybia und die 5 Städt, dann auch dem Bischof zu Rom gleicher Brauch gehalten wird; (54) wollt das Concili: wie ein Papst zu Rom Gewalt hätte über die Bischof in seinem Patriarchat, aber nit sagt es, daß der Patriarch von Alexandria nit unter dem Papst sei. Denn der heilig Athanasius ist Patriarch zu Alexandria gewesen und doch die Papst Marcum, Julium, Felicem für sein Oberer erkennt, wie vor gemeldt ist, und ist doch in solchem Concilium gewesen.
Und daß Bruder Ludder sein giftig Zung verschlossen werd,will ich E.Ch.G. noch eins sagen in aller Untertänigkeit: daß ditz heilig Concili zu Nicen gehalten, das unter andern allweg für das heiligest und das höchst gehalten ist worden und dem Evangelio gleich ghalten, wie D. Ludder anzeigt; (55) aus dem ist klarlich anzeigt, daß der Papst ob allen Bischofen sei. Dann da ist Gesatz gmacht worden, daß ein jedlicher Bischof, der von seinem Primaten beschwert wurde in Entsetzung, der möchte appelliern gen Rom; und in kraft des Statuts hat St. Athanasius appelliert gen Rom.

Aber ein andern Falsch legt D. Lutter auf das heilig Concilium, und sagt, daß man nit die Bischof aus Rom confirmiern soll, das nit mit keinem Wort gemeldt wird. (56) Und mit dem Ordiniern gibt D. Ludder, da 2 oder 3 Bischof mügen ordiniern. (57) Das ist ein unverthärlicher Jrrsal, dann 2 künnten nit ein Bischof weihen. Er redt aber darvon wie ein Blind von den Farben, hat das Concilium nie gesehen, versteht auch das nit. Aber der 4. Canon des Concili laut, daß ein Bischof soll ordiniert werden von allen Bischofen in der Provinz; wa aber nit all möchten kommen von Ferne des Wegs oder ander Notdurft, so sollen ihn drei ordiniern, wie heut bei Tag geschieht. (58) Dann es ist ein anders, ein Bischof zu bestätigen, zu ordiniern; und wer das nit weißt, weißt nit, was ein Bischof ist.

Auch ein ander Falsch zeucht mein Bruder Ludder ein, als ob ich je gesagt hätt, all Bischof zu Rom aus göttlichen Rechten sollten confirmiert werden; (59) darin er mir Unrecht tut und spart die Wahrheit. Ich weiß von Gottes Gnaden baß, wie es in der Christenheit vor Zeiten gestanden ist, dann Ludder, oder daß ich solchs redte, dann das weiß ich, daß ein jedlicher Patriarch sein Bischof confirmiert hat, und daß auch beiweilen das die Bischof primae sedis, das seind die Primaten, wie der Papst durch Griechenland befalh dem Bischof Thessalonicensi, der anstatt des Papst die Bischof confirmiert durch Griechenland, was gen Rom und nit gen Constantinopel oder Antiochia gehört; (60) wiewohl jetz leider die Christenheit zu einem Patriarchat kommen ist, wie Bahanis vor viel hundert Jahren vorgesagt hat künftig (61) . Darum D. Ludder mißt mir zu, das ich nie gedacht oder geredt hab.

Noch unleidlicher ist, daß er darnach die Wahrheit spart und mir nach seiner bösen Gewohnheit zumißt, als wollt ich die Kirchen zu Aufgang, in Aphrica, Frankreich, und das heilig Concilium Nicenum zu Ketzern machen; (62) so doch kundlich ist aus jetz vorgemeldten Dingen, daß er die Wahrheit nit fürbringt und das nit weißt noch verstaht, darvon er sagt.

So aber D. Ludder ganz frevelig und aus ketzerischem Gemüt (wie zu vermuten ist) hat gsagt in der Disputation zu Leypßig: etlich Artikel des Huß, in dem heiligen Concili zu Costentz (das aus aller Christenheit versammelt was) verdampt, und der Huß, ihr Halter und Setzer, verbrennt, wären die allerchristenlichisten und evangelischen;(63) will er sich jetz gegen E.Ch.G. entschuldigen und färben nach seiner Gewohnheit, sagt: ja, etlich Artikel seien verdampt als ketzerisch, etlich als irrsalig, etlich als frevenlich, die christglaubig Herzen beleidigten. Deshalb meint er, etlich der verdampten Artikel zu erhalten als christenlich und wahr. (64) Aber die Bosheit mag sich nit verbergen, gnädigister Herr! Das Concilium sündert die Artikel Joann. Huß nit dermaßen, daß sie ketzerisch und irrsalig seien. Er versteht auch nit, warum das heilig Concilium die Artikel so manigfaltig ernennt, das ich jetz von Kürze wegen laß bleiben, dann man soll das bald im Druck sehen. (65) Und was Frevel ist, daß die Artikel seind verdampt durch das Concilium, desgleichen lang nit gewese ist mit so viel Personen und Einhelligkeit der Christenheit, da drei Päpst ihr Gerechtigkeit dem Concilio übergeben haben oder beraubt seind worden; da Welsch, Teutsch, Frankreich, Hispanien, Engelland etc. all in Ein Gehorsame kommen, und durch die Nationes, nit durch des Papsts Zutütler, (66) wie D. Ludder erdicht, die Artikel seind worden verdampt, will er sie erst die allerchristenlichisten machen und evangelisch. Das setz ich E.Ch.G. heim zu erwegen, und will also lassen bleiben, ob der heilig Geist bei D. Ludder wache oder bei dem heiligen Concili. (67)

Daß aber D. Ludder anzeigt: ja, es seien oft im Concili widerwärtig Ding beschlossen; (68) sag ich: in den Punkten des Glaubens wird D. Ludder des nimmer wahr machen, wa Concilia ordenlich versammelt worden in ganzer Gemein.
Dann ein Concili einer Provinz mag irren, so mag Concilium generale eins Patriarchats irren, aber ein gemein Concilium universale, das mag nit irren, und auch jetz nit Concilium generale.(69) Darum nimm ich nit an, das er bringt von dem Artikel, er zeig dann mir an, in wölchem Concili. Dann in der Wahrheit hat er noch nie gesehen eins einigen Concili Canonem in ihrem Ursprung. (70) So hab ich 42 Concili, die zwen Artikel stehnd in keinem. Darum acht ich, er tu mit den, wie ich jetz oft erfahren hab: send erdicht! -

Gleicher Frevel ist in dem, daß er sagt, das Concili zu Costentz hab widerwärtige Ding beschlossen, (71) und will Bruder Ludder schmähen das Concilium ganz und so viel gelehrter Leut, daß sie also ihn selber widerwärtig wären gesein. Aber von dem will ich hernach sagen. Ob schon also wär, daß die zwei wären conciliariter ordenlich beschlossen worden im Concilio, wie D. Ludder anzeigt, noch dann tät er den' unrecht, daß sie ihn' selb widerwärtig wären. Dann die zwei seind nit wider einander: daß der Papst behalt das Primat und Oberkeit über all sonderlich Personen der ganzen Christenheit, und doch gemeine Versammlung der Christenheit (wie ist ein Concilium) sei über den Papst. Sollich ist der Grund des Patriarchen von Antiochia gewesen in seinem Büchlin wider den Papst Eugenium. (72) Darumb irrt und treugt sich selber der Ludder mit solchem sophistischen Argument und liederlich Ursach.

Fürcht aber D. Ludder, vor E.Ch.G. zu disputiern mit seinen blöden und faulen Argumenten, bitt euch, gnädigister Herr, habt kein Verdruß, daß ich die kurzlich ablein, dann sie kummen aus einem falschen Verstand.

Zu dem Ersten spricht er: Petrus sei mit St. Johann unterworfen gewesen der Kirchen zu Hierusalem, dann er hab sich schicken lassen in Samariam, und der ein' schickt, ist oberer, dann der gesandt wird. (73)
Dies ist ein baufälliger Grund gewest der Ketzer Arrianorum, dardurch sie wollten beweisen, daß Gott der Vater mehr wär im göttlichen Wesen, dann der Suhn, so Gott der Vater gesandt hätt den Suhn in die Welt. Darum ist ein Jrrsal, daß der ein' aussendt, allweg mehr sei, dann der gesandt wird. Zeigt auch an, das Concili möcht kein Papst absetzen, wann er aus göttlichem Recht der Oberst wär in der Kirchen. (74) Sprich ich: D. Ludder versteht wahrlich nit da, wa die red hin trifft. Aber kurzlich die zu entscheiden, bekenn ich, daß ein ungezweifelter Papst, außerhalb so er ein ketzer wurd, nit mag von der kirchen entsetzt werden. Und ob schon die ganz Christenheit ein' aufwurf wider Papst, dem sie wollten gehorsam sein, noch wär derselbig bei seiner Seel Selickeit unter dem Papst zu sein; ohn Not ist weiter darvon zu reden. (75)

Darmit aber Bruder Ludder seine böse, falsche Meinung wider die heilige Concilia verblüm, so bringt er eins auf Bahn, das wir nit disputiert haben: ob das Concilium über den Papst sei? als haben die zwei Concilia zu Costantz und jetz zu Rom widerwärtige Ding beschlossen. (76)
Sag ich, gnädigister Herr, ich wöll jetz das nit disputiern, das mit kurzen Worten nit mag ausricht werden. Aber zu Ableinung des giftigen Fürbringens D. Ludders wider die heiligen Concili sprich ich, daß D. Ludder nimmermehr wird fürbringen, wenn er achter weißt, was ein Concilium ist (daran ich ein großen Zweifel hab), daß zu Costnitz Concilium universale, ein gemein Concili, beschlossen hab, ein Concilium zu sein über den Papst. Wahr ist, daß der teil, der was unter der Gehorsame Joan.XXIII., hat das beschlossen; aber das war kein ganz Concilium, so noch waren unter die Gehorsamen der anderer zweien Päpst, Gregorii und Benedicti; darumb ist kein gmein Concilium noch nit gewesen zu derselbigen Zeit. (77) Sie habent wohl zweifelt, ob sie ein recht Concilium doch seien oder nit, wie das nach der Läng möcht erzählt werden. Darumb redt D. Ludder ganz lästerlich von den Concilien, daß sie geirrt haben, jetz das, jetz jenes gesetzt und die Christen irrig gemacht; (78) das kein frummer Christ reden soll.
Deshalben aus allem Vorgehnden leichtlich vermerkt wird, wie D. Ludder monachus boslich verwirft, als möcht ich kein beständig Argument aus den heiligen Concilien nehmen. Dann nit soll ein Christ reden von den heiligen Concilien, daß sie wankelbar seien und parteisch Handel determiniern (79) , dann so hätt Gott den christenlichen Gelauben verlassen in Zweifel. So etwas fürfiele aus der heiligen Geschrift, da D. Ludder also verstünd und ich anderst, jedlicher vermeint, der text wär für ihn, so will sich D. Ludder nit kehren an päpstliche Entschiedung, so sei das Concili wankelbar und irrig, und also müßten wir bleiben in einem zweifelten Leben, das nit soll von unserm Herren Jhesu Christo gesagt werden, daß er sie also verlassen hätt hülflos in den Stucken des Glaubens. Also wurden sich all Ketzer beholfen haben mit Anzeigung, die Concilia und die Päpst hätten geirrt. (80)

Gnädigister Herr, wie kann E.Ch.G. das gestatten, daß der Ludder noch bleibt auf seiner falschen, irrigen, ketzerischen Meinung, daß etlich Artikel des Hussen, von dem heiligen Concilio zu Costentz versampt, seien christenlich und wahrhaftig, (81) die er wider mich will erhalten? Wär ein kleins: wider mich; daß er die wider das heilig Concilium erhalten will, hörent das E.Ch.G. Nachbaurn, die Behemischen Ketzer, sagen sie von Stund an, man hab ihren Meister um christenlich und wahrhaftig Artikel verbrennt.

Erzählt D. Ludder etlich Artikel und bringt wieder herfür das Concilium Nicenum, (82) darvon gnugsam gesagt ist, wie er das fälschlich einführ. Er hat auch nie gesehen, es ist auch das Concili ganz wider ihn. Seh aber E.Ch.G.,wie gar üppig Bruder Ludder sich übt: ich hab das Nüßlin nit mügen beißen. (83) Ich setz das zu E.Ch.G. erkanntnuß, ob nit ich mit der Wahrheit recht anzeigt hab, wie das Concili zu Nicen nit mit ihm, sonder wider ihn ist. Solch Falsch hat er auch gbraucht mit dem Concili in Aphrica, daß er auch allegiert für sich, das niendert in dem Concili steht; dann er hat keins gesehen, wie ich gesagt hab. Aber also ist er betrogen worden, dann c. Primae sedis, 99. Dist. ist ein Regel desselben Concili, und als sie kurz ist, hat er die nachfolgenden Wort, die seind Gratiani, auch gemeint, es seien Regel des Concili. (84) Doch wie verstanden sollen werden die Wort Gratiani, Pelagii, St. Gregorii, zeig ich an in meinem Büchlin von der Oberkeit Sanct Peters. (85)

Sagt D. Ludder: der Artikel sei christenlich, Menschheit und Gottheit seind Ein Christus (86) ; sprich ich: der Artikel ist verdampt und gehört in das Feur. Aber das gelaub ich, wie der heilig Athanasius spricht im christenlichen Gelauben, das man bet in der Prim-Zeit, oder der Ludder liest: Gott und Mensch ist Ein Christus.(87)

Ferrer zeigt er an den Artikel für christenlich, daß jetzlich Werk des Menschen sei tugendlich oder lästerlich. (88) Sprich ich dargegen: der Artikel sei verdampt und gehör in das Feur. Und hilft nit, daß er will die Eigensinnigen stärken, die ihn' selber zu viel glauben und die Concili für irrig halten. Ich halts gewiß darfür, die heilig Geschrift sei im ersten Stand bei uns. Aber wenn Bruder Ludder sagt: man soll das also verstahn und das ist der recht Sinn des Text;(89) der Papst und ein heilig Concili sagen: Nein, der Verstand des Bruders ist unrecht, also soll mans verstehen; - so glaub ich dem heiligen Concili und laß den Bruder fahren, dann anderst wär alle Ketzerei erneuern, dann sie all haben sich gründt auf die heiligen Geschrift, und haben vermeint, ihr Verstand sei recht und die Päpst und Concilia irren; wie jetz D. Ludder meint, darumb seien sie also verstopft belieben. Darumb ist das nit christenliche Freiheit, (90) daß einer aus Kühnmütigkeit frevenlich streit: die Concilia mügen irren. Dann ich sag dargegen: wer sagt, daß ein gemein Concilium, ordenlich versammelt, irre, der ist mir ein Heid und offner Sünder.(91) Daß aber die falschen Concilia geirrt haben, als Ariminense, Ephesinum etc (92). , das ist geschehen, daß sie nit ordenlich seind versammelt worden; als lang zu schreiben wäre, was Mangels jedlichs hätt, das ich von Kürze wegen unterlaß. Mit dem Concili zu Costentz und dem von Rom ist vor gemeldt worden.

So D. Ludder waidlich meine Wort verkehrt von dem freien Willen, (93) laß ich jetz beleiben, dann bald darnach kompt er wieder darmit; will ich dann E.Ch.G., wie der D. Ludder die Wahrheit gespart hat in dem Artikel, wie sunst auch sein Gewohnheit ist. Dann ich beleib bei dem heiligen Concilien, wie ich das wohl weiß widder D. Ludder zu erhalten, nit allein mit bloßen Worten, sonder erbeut mich für die loblichen Universitäten Paryß, Leui, Köln, Bononi (94) , und wer da unten lieg, der richt dem andern den Kosten aus nach Erkanntnuß derselbigen Universität.

Es beschwert sich D. Ludder großlich, daß ich zu Leypßig ihn gescholten ein Ketzer und Ketzerpatron und ausgeschrien und ihn also beraubt christenlicher Ehr; beschuldigt auch die von Leypßig, als hätten sie mich gestärkt, auf sein Klagen mir solliches nit verboten und ihm die Schlappen gelassen. (95)

Bitt ich, E.Ch.G. wöll gnadigklich vernehmen, wie sich D. Ludder so gar keins Schuß schämet, und wie ich jetz E.Ch.G. bericht, will ich ziechen auf die Geschrift der geschwornen Notari und der Herren von Leypßig, will auch gern mich geben in E.Ch.G. Straf, wo ihr nit alle Ding, wie ich sag, befunden wird.

Es hat die gestalt: D.Ludder wollt, wie auch hie in dem Brief, es wären die Griechen 14oo Jahr nie gewesen unter der Römischen Kirchen. Sag ich darauf, daß er wollt die Ketzer und Zertrenner der Christenheit beschönen mit dem Schein der frummen Griechen und Heiligen, so er die Jahr all zusamm nehme und also vermischte die Bösen und die Guten, die er doch absündern sollt, so kein Vergleichung sei des Liechts und des Teufels. (96)
Do fiel D. Ludder mir in mein Red und sagte, ich redte unverschämpt und lugentlich von ihm, und bezeugt das. (97) Darnach hub ich ihm auf, daß er wider das Concilium zu Costentz gesagt hätt, etlich hussitisch Artikel wären allerchristenlichenst und evangelisch. (98) Da fuhr aber herfür D. Ludder, protestiert, es wäre nit wahr, daß er wider das Concilium geredt hätt. (99)

Zu dem Dritten verwies ich D. Ludder, daß die verdampten Ketzer möchten sich gründen und zu Hilf nehmen sollich Red, die ihn' denn dienstlichen wärent, also sagen wider die Christenheit: hat das Concili zu Costentz in den Artikeln geirrt, so wurd des Concili Autorität und Glauben auch bei uns schwanken in andern Artikeln.(100) Do bezeugt aber D. Ludder, es wär erlogen. (101) Auf solich Unbescheidenheit hab ich ganz bescheiden nichts anders gesagt dann: ich wöll das weisen und wahr machen aus seinen Worten und aus dem, das die Notari aufgeschrieben haben; enbeut mich derhalben auf die Herren. (102)

Gnädigister Herr! vermerk da E.Ch.G., wer das Geleit gebrochen hab, wer unzüchtiger gewesen sei, auch wie so ein Luckmann (103) sei D. Ludder, der protestiert, es sei nit wahr, daß er wider das Concili zu Costentz geredt hätt, so er doch in seinem Schreiben viel und oft darauf gehet, das zu behalten, daß es geirrt hab. Ich hab ihn auch zu Leypßig wohl auf einem solchen falben Pferd (104) erwischt. Dann da wir vor den Herren warn, meins G.H. Herzog Georgen etc. und der Universität Räten, erbot ich mich all universität in der Christenheit, zwo ausgeschlossen, (105) daß die erkennen sollten, welcher Recht hätt seiner Disputation, darmit, wann die Disputation gescheh, daß man weßte, wer Recht hätt, nit wie jetz, daß jede Partei wöll, sie hab Recht, und viel böser wurd nach der Disputation dann darvor (106). Ich hab auch mich erboten, wiewohl die Stuck, den Glauben betreffend, gehör an päpstlichen Stuhl zu Rom, doch wöll ich ihn nit darzu nöten, sonder auf die Universität, wie ich gemeldt hab. Das haben die Rät lang mit D. Ludder getrieben, der hat nit wöllen ein einig Universität verwilligen, hat ein freie Disputation wöllen haben, das sie ihm aus fürstlichem Befelch nit haben wöllen gestatten, daß der nit kann fast ein gute Sach haben, die kein Richter leiden will. (107) Also schied er ab. Darnach goß er aus, die Rät wollten ihn nit disputieren lassen, er wollt dann den Papst urteilen lassen über die Disputation. Also wollt er die loblichen Rät verumglimpfen und sich schön machen. Mag E.Ch.G. wohl bedenken, wie das nit redlich ist, auch keinem Frummen zustweht. deß laß ich mich, und zeuch mich deß auf die loblichen Rät meins G.H., Herzog Georgen, des loblichen Fürsten, und auf die Universität, auch auf den strengen hochgelehrten Herrn von Plaunitz, Ritter und Doctor etc. E.Ch.G. Hauptmann. (108)

Als nun ich mich erbot für die Herren, gaben sie weiter Bescheide (den D. Ludder nach seiner trogner Art verhielt), so ich mich erboten hätt aus der Geschrift der Notari, die alle Ding aufgeschrieben hätten und wär der Disputation eingeleibt, so wollten sie darüber lassen erkennen, die dann die ganz Disputation wurden urteilen, deß sich D. Ludder unbillig beschwert meines Verstands. (109) Und so D. Ludder schreibt, er wollt mich auch wohl ein siebenfachen Ketzer gescholten haben und ein Lästerer des allerheiligisten Concili Niceni und der ganzen Christenheit, als ich wahrhaftig sei; (110) auf das sag ich: wa D. Ludder das mir in der Disputation getan hätt, ich wollt ihm das verantwort haben in sollicher Gestalt, daß mir nit zu verweisen wär kommen. Daß er aber aus giftigen, neidischen Herzen jetz schreibt, ich sei ein sollicher, sprich ich darzu: ist wohl wahr, daß diejenigen, die umb Ketzerei verzuckt seind, leichtlich die anderen frummen schmachlich Ketzer schelten. Und darumb redt der Ludder kein Wahrheit an dem und tut mir Unrecht, er hat auch das heilig Concilium nie recht gehebt oder gesehen Nicenum, des auch gefälscht. Und daß er jetz als darmit herfür kumpt, warum hat ers nit zu Leypßig also herfür bracht? Ich hab mich gehalten dem Geleit gemäß, deß ich mich laß auf den durchleuchtigen, hochgebornen Fürsten und Herren, Herr Georgen, Herzogen zu Sachsen, Landgraven zu Düringen etc., der, wie einem loblichen christenlichen Fürsten geziemet, die Disputation zugelassen, geordnet, und nit ein klein Kosten darob gehalten hat, und oft selber in der Disputation gewesen (111). Ich laß mich auch auf sein loblich Rät, auf Rector und Doctores der loblichenn Universität, auf ein ehrsamen Rat einer berühmpten Stadt. Wie aber E.Ch.G. Volk das Geleit gehalten haben, ist zu Leypßig wohl wissend: wie sie einsmals die Degen gefaust haben, da wir disputierten; wie sie mir bei nächtlicher Weil tretzlich vor dem Haus schrieen, daß ein ehrsamer Rat darnach mir mein Herberg bewahren mußt. (112) daß aber E.Ch.G. erkenn mein Unschuld und D. Ludders verführisch, irrsalig, ketzerisch Lehr, so tu ich euch kund, daß mir kurzlich ein Disputation-Zedel von Wittenberg kommen ist gedruckt; unter den andern ist auch das ein Position: Ohn Ketzerei ist, nit glauben das Zeichen des Taufs, zu Latein characterem, und Verwandlung des Brots im Sacrament. (113) Da merkt E.Ch.G., wie da antascht wird das heilig Sacrament des zarten Fronleichnam Jhesu Christi, daß es nit kann sicher vor ihn' sein, und wöllen die alten Jrrung herfürbringen, daß ohn Ketzerei einer mag sagen, das Brot bleib noch im Sacrament und werd nit verwandelt. Mag E.Ch.G. nach hocher Vernunft wohl erwägen, was Jrrsal und Ketzerei do entsprungen wurd, wann man nit anderst in die Sach sicht.

Kumbt ferrer D. Ludder auf die Disputaz, und zeigt an, wie ihm die Zeit zu disputieren gebrochen sei worden. (114) Tu ich E.Ch.G. kund in aller Untertänigkeit, daß Bruder Ludder die Wahrheit verhält. Dann er mit D. Bodenstein habent ernstlich den durchleuchtigen Fürsten, herzog Georgen etc. gebeten, die Disputation abzubrechen, daß ihr Universität versaumpt wurd durch ihr Abwesen, auch jedermann mit schweren Kosten da lägen. Hat das mein gnädiger Herr den Räten befolhen. Da hat D. Luther sich begeben, in keiner Conclusion wider mich zu disputiern, dann in der 13., die andern all fallen lassen. Hat auch Carlstat allein zwo genommen. Aber ich nahm sieben wider den Ludder und 2 wider D. Andre, die ich hinausführt, wiewohl D. Andre ließ eine dahinten, und hätt ich lieber mehr genommen, wa es mir gestatt wär worden, dann ich wollt lieber 6 Wochen, dann drei disputiert haben. Es sagt auch D. Ludder, er hätt an einer Stund oder zwo gnug. Daß er aber klagt, wie ich ihm sein Stund genommen hab, wißt, gnädigister Herr, daß D. Ludder aber sein Schein fürhält und euch die Wahrheit verhält. Wir hätten beschlossen meins Teils halb, und was an ihm der Tag zu opponiern, wie dann geredt. Do fing er an, erst mein vorig Beschluß zu efferen und fuhrt etwas Neues ein, das vor nit auf der Bahn gewesen, darumb ich müßt desselbigen verantworten. Und darf gar nichts klagen über die Zeit, dann ich hab ihn so müd disputiert, daß er nit mehr auf dem stuhl wollt sein. Man sicht wohl an der Notari Geschrift, wer das letzt Wort gehabt hat. So hab ich mich ganz gehalten gemäß, wie die loblichen Rät mir geschafft habent, und vom Vertrag nit gangen. Deß will ich kummen auf die fürstlichen und der Universität Rät.

Daß ich alle Büchlin behändigt gehabt hab, und was die Materi gab, ihm anzeigt und D. Bodenstein, wie er da und dort vor geschrieben hätt, (115) acht ich mir nit zu verweisen, sonder meinem Fleiß und Fürsicht zuzemessen. also schreibt er mir fälschlich haß zu, so ich mich deß gebraucht, deß ich wider ihn zu ton Fug und Recht hätt.

Ferrer klagt sich D. Ludder, ich hab ihm den armen Münichstand verschimpft (116) . Das ist die Wahrheit, gnädigister Herr, da er Rom und den Papst dermaßen ringert, daß er allein aus menschlicher Verwilligung über die anderen wäre, (117) empfand ich wohl, daß ihn die Kutt hart druckt, und sagt zu ihm: wannenher er und seine Brüder hätten das Kleid, das sie antrügen? wannenher ihr regel bestätigt? wer ihn' Gewalt hätt geben zu predigen, zu Beicht hören, so doch die Pfarrherr und Bischof nit darin verwilliget haben? (118) Das spricht mein Bruder Ludder, ich hab den Münichstand verschimpft; er verschweigt aber, daß er darauf gesagt, er wollt, daß Bettelmünich nit wärn. (119) Da erkenn E.Ch.G.,wer den Münichstand mehr verschimpft hab; und so ihr Klöster aufrichtet oder baut, so wollt er, daß gar keiner mehr Bettlersordens wär. Das gib ich den lieben Vätern in der ganzen Christenheit zu erkennen.

Er beschwert sich auch, daß ich ein Sermon, den er zu Leypßig darnach in drei Predigen vor allem Volk zerrissen hab. (120) Das bestehe ich, dann ich hielts darfür, wie noch, sein Predig wär falsch und irrig, darumb wollt ich das frumm Völklin auf ein rechten Weg weisen. Ob aber D.Ludder vermeint, ich hab zu viel tan oder unrecht, erbeut ich mich für ein loblich Universität zu Leypßig, die das gehört haben, oder für mein gnädigen Herren Bischof zu Merspurg, Ordinari zu Leypßig, dem es zugehört. (121)

Weiter zeucht er an, wie ich ihm zu Schmach hab die Notari in die Feder bringen lassen, was er hätt geschrieben in sein Buch. (122) Darauf sag ich, gnädigister Herr: D. Ludder gibt aber die Unwahrheit für, daß ich Cyprianum hab falsch allegiert oder das nit dienstlich sei gewesen zu meinem Fürnehmen. Dann das sag ich: wa D. Ludder anzeigt, daß ich Cyprianum allegiert hab und nit also im Buch erfunden wurdet, will ich D. Ludder die Expens und Kosten, zu Leypßig in der Disputation erlitten, ausrichten, und daß E.Ch.G. das gelaubhaftig vermerk, so tu ich das in aller Gehorsam zu wissen, daß ich Cyprianum an zweien Enden zemal allegiert hätt, und vermeint, D. Ludder gieng das ersten irr, darumb legt ich ihm ein Zeichen darzu in sein Buch, dann er hätt ihn wahrlich nit wohl belesen. Und in der Disputation wollt er haben das ander Ort, wa Cyprianus sagte, daß die christenlich Kirch zu bauen wär auf Petro, zeigt ich ihm von Stund an im 4. Buch seiner Epistel, da der heilig Martrer Cyprianus mit ausgedruckten Worten sagt: »Petrus, super quem aedificanda fuerat ecclesia«; da hätt Ludder hinzugeschrieben: »Sich, der heilig Vater ist trogen worden, hat auch gmeint, Christus hab sein Kirchen auf Petro bauen!« (123) Das ist je ganzlich meiner Sach dienstlich gewesen, und laß E.Ch.G. Cyprianum besichtigen; wo ihm nit also ist, so halt nicht mehr auf mich; befindt sich aber, wie ich anzeigt hab in der Disputation und noch, so halten nicht mehr auf den Münich.

Aus solchem vermerk E.Ch.G. wohl, was hinter D. Ecken liegt, wie D. Ludder schreibt, und ob schon das kindisch gehandelt sei, und legt viel auf die Leypßiger. (124) Ich weiß nicht von den frummen Herren, dann alls Guts. Ich hab der guten Herren nie kein kennt vorhin, so hat mir deren keiner, die ich gesehen hab, vorhin nie kein Buchstaben geschrieben.

Ob D. Ludder ein Teufel in der Büchsen oder in der Kutten trag,(125) weiß ich nit, es hat auch keiner zu Leypßig je von mir gehört, daß ich ihn das geziegen hab. Wohl an einem Kettlin und silber Ringlin trug er etwas an einem Finger, geschachen viel Red darumb.

Ob D. Ludder mich meint als ein Lästerer und Schmächer E.Ch.G.(126) , tut er mir Unrecht, wie in den andern. Dann euch zu dienen als eim hochgepreisten und berühmpten Fürsten teutscher Nation, wär mir besonder begierlich, und das ganz urbietig (127) , wa ich sollichs vermöcht.

Daß die Ketzer sich fröwen seiner Lehr,(128) wie das gewiß ist, daß sie für ihn beten haben offenlich,(129) auch etlich Ketzer heimlich in der Disputation gewesen seind, (130) nu verwürft er mir das Argument, das will ich setzen zu Erkanntnuß E.Ch.G., ob es nit gut sei: die Ketzer, die fröwen sich in Behem des lutters Lehr und rupfent das auf den Christen, entgegen die frummen Christen zu Behem haben ein Mißfallen an seiner Lehr und ist ganz leid und wider. (131) Wer wollt jetz nit merken, daß daraus erfolgte, daß sein Lehr argkwohnische wäre der Ketzerei?

Von St.Peter, gnädigister Herr, sag ich: ja, er sei ein Fürst der ganzen Kirchen und der Apostolorum, und daß D. Ludder vermeint, mir wohl Widerstand ton, mein ich nit, und das Urteil von Paryß wird entscheiden, wer dem Andern Widerstand hab ton.(132) Aber da spart er aber die Wahrheit, daß er sagt, ich fürcht das Liecht, und große Mühe hab gehabt, daß nit unter die Leut kumm die Disputation. (133) Hat E.Ch.G. oben gehört, daß ich das Liecht such und die Disputation habe wöllen für die Leut kommen, deshalb ihm ein freie Wahl gelassen aller Universität etc. Er fleucht wohl das Liecht, der lang hat sich nit wöllen geben, daß über die Disputaz erkennt wurd. Wohl hab ich mich gewidert, daß die Disputatio nit soll gedruckt werden, dann es kommen sunst wohl als viel Narren darüber als Witziger, als viel Böser als Guter. darum hab ich vor ein Urteil darüber wöllen haben.

Daß er distinguiert, wie er Sanct Peter ein Primat geb, (134) und mir will er nit zulassen distinguieren, und ist sein Distinctio falsch wider St. Cyprianum und Hieronymum, wie ich ihm in der Disputation angezeigt hab und er mir doch hoch gedankt, und hat so bald vergessen. Euer Doctores dörften besser Memori zu disputiern! Wohlan, von dem mach ich jetzt ein Büchlin: von der Oberkeit Petri, darin ich diese falsche, verführische Lehr mit der Gnad Gotts unterdrucken will. Er muß innen werden in dem und anderen, daß ich gern schreib, wiewohl mit den Schmachgeschriften, wie D. Ludder tut, mir nie wohl ist gewesen.

Daß er mich schilt, als wärs ein Scheltung gewesen, kein Disputation (135), laß ich mich auf Erkanntnuß der fürsichtigen Rät und auf die Universität, auch auf die Geschrift der Notari, wer sich geflissen hab zu schelten und zu Schmachworten. Ich weiß wohl, daß er nit gern disputiert, er fürcht, sein Eitlichkeit kumm an Tag.

Ferrer schreibt D. Ludder: sie haben mir nit Leypßig fürgeschlagen, dann mein hochberühmpt memoria hab meins Briefs vergessen.(136) Wiß E.Ch.G., daß D. Ludder seiner Gewohnheit nach aber die Wahrheit spart, also schämt er sich nit, daß mich wundert. Mein Memori hats nit vergessen (Gott der Herr verleich mir die lang!), daß mir D. Ludder die zwo Universität Ertfurdt und Leypßig zu Augspurg fürgeschlagen hat bei den Carmeliten, (137) und ich ihm befolhen, mit dem D. Bodenstain zu reden, daß er darnach mir geschrieben hat, D. Bodenstain hab verwilligt, und so ich ferner ziehen muß, so wöllen sie mir die Wahl lassen; als ich mein, ich hab den Brief noch beihändig, und zu End findst du Copei des Briefs. (138) Unser Universität Rät haben den selbigen Brief gelesen, mit bdenen ich beratschlagt, wöliche ich annehmen wollt, dann ich was in keiner bekannt. Und hab zuletzt Leypßig erwählt, daß ich ihn ferr gnug nachzug, wie solchs ausweisen die Brief an meinen genädigen Herren, Herzog Georgen etc., (139) und Universität zu Leypßig gesandt. (140) Wo es sich nit also erfindt, genädigister Herr, so erbeut ich mich aber, D. Ludder allen Kosten ausrichten in erlitten Disputation zu Leypßig; wo es sich aber findt, wie ich anzeig, daß mir erlaubt sei, ihn umb ein Lug zu strafen.

Daß D. Ludder anzeigt, wie die Laien jetz gelehrter seind in der heiligen Geschrift, dann Doctores derselbigen, (141) kann ein jedlicher Verständiger ausrechnen, was blind und ungeriempter Red das sei. Es schilt auch D. Ludder die von Leypßig, dieselben geben mir gewunnen, daß sie vor Neid und Haß verblendt seind; so D. Bodenstain Conclusiones unversehrt seien heim kommen, und ich muß bekennen all positiones Carlestats und sei zu ihm treten, ich wär sunst ein pelagianischer Ketzer heim kommen, und hab Thomistisch, Scotistisch,Modernisch Secten verleugnet, und ich halt jetz mit allen Punkten mit D. Carlestat. Also hab D. Carlstat gewunnen, doch D. Eck hab das Geschrei. (142)

Gnädigister Herr! wer kann gnugsam die Bosheit und sein Falsch erwägen? Auf diesen falschen Punkten hab ich gnugsam in Latein verantwort, wie ich das E.Ch.G. hiemit zuschick. (143) D. Ludder schreibt, daß der Carlstat (daß sie sich selb loben) sie habe gewunnen; (144) das nit ist, dann es ist noch nit das Urteil gangen, und kennen doch die Wahrheit: ich hab das Geschrei, ich hab gewunnen. Das gmein Geschrei geht selten leer! Daß aber sie sagen, D. Carlstats Positiones seind unversehrt heim kummen; nun haben sie je fast plyet zu Leypßig, seind dann jetz heil? (145) Laßt doch vor urteilen!

Weiter zeigt er an, ich hab all Positiones D. Carlstat zugeben. (146) Daran spart er die Wahrheit, wie der Notari Geschrift ausweist, und in Lateinisch weiter anzeigt. So erzählt er auch nit, warvon wir fürnehmlich disputiert haben.

Dann das ist der Streit gewesen: E.Ch.G. Doctores haben lang disputiert und geschrieben, der frei Will tu nichts zu einem guten Werk, es sei gänzlich von Gott, und der frei Will empfachs allein, habeat se pure passive et receptive, tantum capax; also daß D. Ludder an einem Ort schreibt: es tue mehr guter werk ein frummer, so er schlaft, dann so er wacht (147). Das hat mich für ein Ketzerei angesehen der manicheier. Dann warum müssen dann die Münich gen Mettin aufstehn? Und hab so viel fürbracht, daß zuletzt D. Carlstat mir mußt zugeben, daß der frei Will etwas würkt an dem guten Werk, und nit allein gänzlich von Gott geben würd (148). Deß war ich zufrieden. Und so D. Carlstat also von seiner Lehr und des Lutters Meinung fiel (deß wohl etlich Wittenbergerisch verschmacht) ließ ich das sein und was zufrieden. Da merkt E.Ch.G., wie sie fälschlich fürgeben; so D. Carlstat hat müssen auf mein Seiten kommen nach viel Disputiern, so geben sie mit der Unwahrheit für, ich hab ihnen nachgeben.

Auch lästerlichen schreiben sie: ja, ich wär Pelagianisch heim kommen, wann ich die nit geleugnet hätt. (149) Sag ich: sollichs haben sie erdicht und mit der Wahrheit wird es sich nimmermehr finden; zeuch mich auf die Geschrift der Notari, daß ich nit verleugnet hab.

Und sticht da mit seiner Zungen 2 giftigen, als ob all Thomisten, Scotischen und Modernen Ketzer wären gewesen jetz 200 Jahr her.(150) Wa wären die Väter seins Ordens, Egidius von Rom (151) , Alphonsus (152) , Thomas von Straßburg (153) , Gerardus von Seins (154) , Jacobus von Appanis (155) , Augustinus von Anchona(156) , Symon von Cassia (157) , Hugelinus (158) und ander, sind sie all Ketzer gewest bis auf Bruder Ludder? Also all Prediger, all Barfüßer, dann im Latein nimpt er allein Gregorium von Arrimino (159) aus.

Da seh E.Ch.G., was giftiger Frevel in der Kutten steckt!

Ferrer entschuldigent sie sich, sie wöllen schreiben. (160) Genädigister Herr! ich weiß wohl, sie fliehent disputiern; wie Augustinus spricht, der Ketzer Art ist (161). Mit Schreiben meinen sie die Sach zu blümen und Leut zu schmächen, das manichen Narren wohlgefällt. Wohlan, schreiben sie waidlich! ich will sie bei dem Brett bezahlen, als ich jetz auf sein vergifte hippenbübische(162) Geschrift dreimal geantwort hab: auf die Epistel zu dem Spalatino, (163) auf das Gyaydt wider den frummen redlichen Mann Licentiat Hieronymus Emser, (164) und auf die Artikel, die die frummen Barfüßer klagt haben wider etlich Lutherisch dem Bischof von Brandenburg. (165) Ich will ihm nämlich der Halfter an dem Baren nit vergessen. (166) Wöllen sie sich söllicher Stuck fleißen, sech man zu, wer dem Andern die Larven Faßnacht geb. (167) Tut aber D. Ludder Unrecht und spart die Wahrheit, daß er sagt, von Ehr wegen rühm ich mich wider Doctor Carlstat, so ich doch halt, wie er hab erst darvon gesagt, wie viel es geschlagen hat.

Der Convention halb zu Leypßig geschechen, daß man soll still stehen, nicht wider einander lassen ausgehn, will Doctor Ludder allein auf die Disputation ziechen; (168) meinthalben ziech er's allein darauf, wiewohl ich's anders vernommen hab. Aber Sendbrief allein schreiben ist nie gemeldt worden; und zeucht D. Ludder mich, das er vorlängst selber gethon hätt vor meinem Schreiben in einem Brief an Herr Willibald Burchhayner zu Nüernberg, (169) darin er sich rühmet und ihm gewunnen gibt, und mich darin nach seiner verdampten Art schmächt. da lug er mit seiner memoria, daß »mendax memor« sei. (170)


Weiter schreibt D. Ludder, ich hab ihn mit den Leypßigern mit Gewalt gedrungen, wider mein eigen Geschrift, Siegel, Zusagen und ersten Pact. (171) Genädigister Fürst und Herr! ich sag, daß sollichs sei mit der Unwahrheit erdacht und kein Frummer mich deß nit geziegen hat; hab dann ich nie anders darfür gehalten, dann daß die Leypßiger sollten urteilen, wie mein Brief das klarlich lautent, an mein genädigen Herren, Herzog Georgen etc., (172) der universität und Facultät geschrieben, (173) auch durch mein und ihr Zedel.(174) Er wird auch nimmermehr den Tag erleben, daß er zeig mein Brief, darin ich ihm etwas zugesagt hab, das söllicher Convention wider sei; so hat er kein mein Siegel an keinem Brief auch nit. Es ist wohl mein Meinung, daß die Disputation soll der ganzen Welt eröffnet werden, aber erst nach dem Urteil, wie sich D. Carlstat selb in seiner Epistel an deren von Leypßig wohl erwegen Urteil setzt, (175) und darnach, da wir dar sein kummen, wollt ers nit ton. Da erkenn E.Ch.G., wer seinem Schreiben nit nachkummen sei, mag ich Euer Gnad wohl ein Richter darin haben.


Gleich falsch und erdacht ist, daß D. Ludder schreibt, sollich Versprechen sei allein angefangen von Ruhms wegen und darmit wir Richter erhüben nach unserem Gefallen; (176) so vormals angezeigt ist, wie ihnen ist die Wahl gelassen worden auf all berühmpten Universitäten in Teutsch, Welsch, Frankreich, Hispanien und Engelland, zwo allein ausgeschlossen. (177) Wie darf dann der Luckmann sagen, wir haben wöllen Richter haben nach unserem Gefallen, so ich kein erwählt hab?

Beschwert sich Bruder Ludder, daß ich auf den Universitäten nit hab wöllen lassen urteilen die Arzet, Legisten und Artisten die Theologos und Canonisten.Ist ein Wunder, daß D. Ludder auch nit begehrt hat Schuster und Schneider oder daß ers auf ein Landstag hätt anbracht. (178) Also ist die Sach geschaffen, genädiger Herr!


D. Ludder wollt gern mit der Menige, die der Sach nit verständig wären, sein Jrrsal hinausbrechen. Doch hab ichs gesetzt an Erkanntnuß fürstlicher Rät und der Universität: wa sie für billig ansehen, daß die Arzte, Legisten etc. sollen auch judicieren, so laß ichs geschechen; wo aber sie das für unbillig erkannten, daß sie dann D. Ludder von seinem unbilligen Fürnehmen abweisen. Aber D. Ludder hat nit wöllen das an ihren Spruch kommen lassen, da hat Herr Cäsar Pflug uns meinen genädigen Herren, Herzog Georgen, E.Ch.G. Vetter, fürgeschlagen, den wir all beid angenommen haben. (179) Der hat auch erkennt, daß sie nit söllen darbei sein; darbei ruwet. Spricht D. Ludder: die Eckisch Wahrheit fürcht das Liecht (180). Ist das gefürcht, so ich in so viel Universitäten in aller Christenheit fürkommen will? Und so da D. Ludder bekennt, wie er noch ausgedruckten Worten zu Leypßig sagte, daß die Theologi allenthalben wider ihn waren (181), wie wärs dann müglich, daß er recht hätt, dann er will mit eigensinniger Hoffart gelehrter sein, dann all Theologi in der Welt, also sich und ander Leut verführen.

Hebt mir auf D. Ludder, ich wöll allein die Theologos und Canonisten Richter leiden; (182) warumb ich dann vorhin den hochloblichen Fürsten Herzog Georgen hab wöllen leiden? (183)


Genädigister Herr, ich bestehe, nachdem der frumm christenlich Furst Kosten und viel Mühe mit der Disputation gehabt hätt, mitsampt seinen Räten, hab ich ihn vor allen, als ich gefragt bin worden, anzeigt: die Wahl die steht bei D. Ludder; aber wenns bei mir stünde, so erwählt ich mein genädigen Herren Herzog Georgen, daß er nach Rat der Gelehrten über unser Disputation erkannte: wollt ihm kein Maß geben oder Form, wen er Rats pflegen sollt oder schicken; sein fürstlich Gnad wurt wohl wissen, was zu der Sach not wär, , viel mehr dann ich anzeigen möcht. Darumb ist do kein Behelf für den Luther, so ich vermütig weßtt, mein genädigen Herren Herzog Georgen nach Rat der Theologorum urteilen werden. Daß er noch will die ganz Universität habenn durch sein Anlaß und durch des hochloblichen Fürsten Spruch, kann sein Will kein Fürgang haben.

Der zwei Universität halb zeigt er an, er hab Baßel müssen fahren lassen. (184) Das ist eine, die ich nit hab wöllen haben, er hat auch in der Wahl sie nie gemeldt. Mit Freyburg tut er mir Unrecht, wie sein Gewohnheit ist. Ich hab wohl anzeigt, wie nit mehr dann drei Doctores in Theologia dort seind: der ein ist D. Ludders Orden, den ich nit kunnt leiden, (185) mit den andern zweien (186) gefall mirs wohl (187), aber ich sag ihm vor, ich sei Doctor Fryburgensis, (188) und der ein Doctor, Joan. Brisgoicus, der sei mein Promotor gewesen und Praeceptor (189), daß D. Ludder jetz wollte begehren, daß nach dem Sentenz der Ding halben kein Einred suchen wollt, und daß solichss jetz aufgeschrieben wurd. Also fiel D. Ludder auf Paryß (190).

Endlich so ich D. Peter Burckhart (191) entschuldigt hab gegen E.Ch.G., macht D. Ludder ein Fabel daraus, und es hab mir traumbt; so ich doch klärlich anzeig, wie die von Wittenberg sollichs an Herr Cäsar Pflug haben langen lassen. Hat der frumm Herr mir das selb gesagt, dem gib ich mehr Glauben, dann zwainzigg Ludderne. So seind Brief in der Stadt, darin D.Peter sich beklagt, wie er verdacht werd des Buchlins halb. So hab ich sunst auch ein Brief gelesen, darin einer von Wittenberg sich beklagt, wie er verdacht werd, als hab er mir das Buchlin behändigt. Gang nun D. Ludder hin, und aus seiner Vermessenheit sag er, es hab mir traumbt! (192)

Zuletzt gefällt D. Ludder nit, daß ich geschrieben hab, es wär ganz loblich E.Ch.G., wann sie die Buchlin D. Ludders all auf ein Haufen verbrannt; (193) meint, es sei nit ein ehrbär theologisch Stückle, ein Buch nit sehen und doch zu dem Feur verurteilen. Genädigister Fürst und Herr, ich bin noch der Meinung, mehr dann vor; dann das Büchlin ist voll Lästerung, Ketzerei, Jrrsal und ganz verführisch. Daß er aber spricht, es sei nit ehrbär, so ichs nit gesehen hab; (194) sag ich: wiewohl ich das nit gelesen hab zu derselbigen Zeit, doch hab ich die Oepfel von dem Baum gesehen. Da er auf dem Stuhl die Argument aus dem Büchlin las, hört ich wohl, was darin; was mir gnug zu dem Urteil, wie ich mich deß beschwert am ersten Tag unser Disputation, wie sollichs durch Notari aufgeschrieben ist. (195)

Hiemit, gnädigister Herr und Churfürst, hat E.Ch.G. Ableinung, was D. Ludder auf mich erdicht hat gegen E.Ch.G. und das Alles will ich wahr machen und weisen, wann E.Ch.G. begehrt, und ich bitt noch in aller Diemütigkeit, ihr wöllen daran sein und den Kosten nit sparen, darmit durch Gelehrte und durch Versammlung Synodi provincialis D. Ludders Lehr rechtfertig, darmit, so sein Lehr irrig und dem christenlichen Glauben wider, wie ich ganz darfür hab, daß sie abgestellt wurd; dann E.Ch.G. ein schwer Ding wär, gegen Gott zu verantworten, und wurd verdunklen E.Ch.G. hochloblich, weitberühmpt Ehr. Sollich Jrrung fahen liederlich (196) an, seind aber bös auszureuten, wann sie ein klein einwürzlen. Wurd aber befunden, daß D. Ludders Lehr und Doctrin leidlich wär und nit wider den heiligen Glauben, so wurd dieselbig darnach gemehrt, und ich und Andere wurden spießhag abziechen. (197) Dann Gott sei mein Zeug und meiner Seel Seligkeit mein Pfand, daß ich wider den Ludder bin der Wahrheit und christenlichen Glauben zu gutt, und wär große Zeit, daß man darzu täte, ehe das Ungeziefer uberhand nähm.


Bitt in aller Gehorsam, E.Ch.G. wölle nicht in Ungnad solich Schreiben von mir aufnehmen, dann ihr zu dienen wär mir ein besunder Fröwd, und E.Ch.G. langselig Leben, glückhaftig Regiment Gott zu bitten will ich nit vergessen.

Auch hab ich fast müssen eilen, und den Boten kaum beredt, daß er mir zu lieb den halben Tag gewart hat. Darumb E.Ch.G. kann wohl achten die Eil etc.


Datum Jngoltstat
am achteten Novembris Anno gratiae MDXIX Jar etc.

Euer Ch.G. untertäniger gehorsamer Caplan

D.Eck.

Durchlauchter, hochgeborener Fürst: Meine untertänige Dienstbereitschaft mitsamt meinem armen Gebet zuvor!

Gnädigster Herr!

Das Schreiben Eurer Kurfürstlichen Gnaden habe ich zusammen mit der Rechtfertigungsschrift Eurer Wittenberger Doktoren in aller Untertänigkeit, wie es sich gehört, erhalten und habe selbige auch durchgelesen. Ich warte jetzt auf die Entscheidung der Pariser Sorbonne und hätte daher eigentlich gern bis dahin geschwiegen. Andererseits aber habe ich erwogen, daß es deshalb, weil Dr. MARTIN LUTHER Unwahres über die heiligen Konzilien und auch über mich geäußert hat, notwendig wäre, diese Tatsachen Eurer Kurfürstlichen Gnaden zu offenbaren; und so bitte ich demütigst, Ihr mögt das nicht ungnädig aufnehmen und sich deswegen nicht verdrießen lassen.

Zunächst: Sie sagen, bei der Disputation habe es viel Neid und Haß gegeben. Gott sei mein Zeuge, daß nicht ich die Ursache war. Ich habe ihnen die Disputation auschließlich um der Erklärung der Wahrheit willen vorgeschlagen, und daß die Sache endlich durch diejenigen entschieden würde, die uns beim Disputieren zuhörten und das Verfassen von Schmähschriften ein Ende habe. Weil sie nicht nach Paris oder Köln haben kommen wollen, habe ich auf ihr Ansuchen Leipzig akzeptiert und bin ihnen in ihre Gegend nachgereist, wo ich weder einen Doktor oder Magister persönlich kannte. Gott weiß aber, daß Eure Doktoren wahrlich aus Neid und Haß gegen mich disputiert haben.

Zum ersten entschuldigt sich Dr. ANDREAS KARLSTADT, daß er seine Schmähreden nur deshalb gegen mich verbreitet hat, weil ich selbst Dr. MARTIN LUTHER in meinen »Obelisci« angetastet hätte. Ich bestehe jedoch darauf, gnädigster Herr, daß ich auf Verlangen meines gnädigen Herrn, des Bischofs von Eichstätt, »Anmerkungen« zu achtzehn Schlußsätzen LUTHERS verfaßt, diese aber nicht an die Öffentlichkeit gebracht habe, wollte ihre Verbreitung auch nicht. Wie sie in die Hände LUTHERS gelangten, weiß ich bis heute nicht. Soviel aber kann ich sagen: ich besitze kein einziges Exemplar davon, nur die Fassung von der Hand LUTHERS selbst. Das was geschehen ist, bringt mich nicht um, aber ich biete an, die Theologen der Universitäten von Paris, Bologna, Löwen, Köln, Wien und Leipzig darüber urteilen zu lassen, ob ich das Recht hatte, die »Anmerkungen« zu verfassen und ob sie richtig oder falsch seien. Ich werde diesem Urteil folgen; sie haben die freie Entscheidung.

Zweitens: er entschuldigt sich wegen des dümmlichen gemalten »Fuhrwagens«. Ich habe mich darüber nicht beklagt, denn ich meine, er sitzt selbst auf dem unteren Wagen. Auch übersehe ich, daß er mich ausdrücklich angreift und schmäht, wenn ich Esel in den Wagen setzte, wolle er die Esel treiben. Wenn er das kann, paßt er als Eselstreiber gut nach Italien.

LUTHER meint, Fegfeuer, Ablaß und päpstlicher Primat seien bloße Meinungen, keine Dogmen. Ich glaube aber nicht, daß man HUS allein wegen bloßer Meinungen verbrannt, den WICLIFF exhumiert, MARSILIUS VON PADUA, JOHANNES DE JANDUNO, die Armen von Lyon als Ketzer verdammt hat.

Dagegen aber, daß LUTHER gegenüber seinem Landesfürsten, ohne sich zu schämen, leugnen darf, er habe die Kirchenlehrer nie abgelehnt, berufe ich mich auf die Mitschrift der Notare. Da KARLSTADT ein Exemplar davon heimlich aus Leipzig trotz des Verbotes der fürstlichen Räte und der Universität entwendet hat, kann das Eure Kurfürstlichen Gnaden dort deutlich nachlesen: »Wenn auch der Heilige AUGUSTINUS und alle Kirchenväter Petrus als den Felsen verstanden hätten, will ich als einziger ihnen widersprechen.«

Auf die Väter hätte ich mich fälschlich berufen: CHRYSOSTOMUS, AMBROSIUS, HIERONYMUS, GREGOR, LEO, CYPRIAN und BERNHARD VON CLAIRVAUX. Eure Kurfürstliche Gnaden möge urteilen, ob ich recht geschrieben habe. Das Urteil über diesen Punkt will ich Euer Gnaden überlassen. Daher ist auch die Erklärung, die er benutzt, indem er über das Wort des Paulus zu Galater 2, 6 einander widersprechende Doktoren anführt, reine Beschönigung. Die Pariser Theologen werden darüber urteilen, wer die Bibel, die Heilige Schrift besser angeführt und begriffen hat.

Eure Kurfürstliche Gnaden wird aber aufgrund Eures Verstandes und Eurer bekannten reichen Bildung gut ermessen können, wie kurzsichtig das folgende Beispiel LUTHERS ist: Gott sehe nicht auf die Person des Menschen: darum stand der Heilige Petrus in seinem Rang nicht bedeutend über den anderen Aposteln. Dazu sage ich: Gott sieht nicht auf die Person des Menschen: daher war Moses nicht die Führungsgestalt des Volkes Israel. Die neue Grammatik läßt Euren Doktor alles so schön (miß)verstehen, so auch das Wort des Heiligen HIERONYMUS, daß Petrus als Oberhaupt über die Apostel gesetzt sei, um Schismen zu verhindern.

Weiterhin führt LUTHER an, daß er die Worte: »Du bist Petrus, und auf diesen Felsen usf.« zusammen mit AUGUSTINUS so verstanden habe, als sei mit dem Felsen Christus gemeint. Das leugnet auch niemand, da es wahr ist. Aber ich habe unter dem Felsen »Petrus« auch Christus verstanden als den Herrn, auf dem die Kirche errichtet ist, und zugleich auch Petrus als einen Felsen, auf dem die Kirche errichtet ist als auf seinem Stellvertreter, und ich habe dabei den Text nicht vernachlässigt, wie LUTHER mir böswillig vorwirft. Ich habe mir nämlich die Worte des Matthäus im 16. Kapitel vor Augen gehalten. Daß ich diese richtig verstehe, beweist die Exegese der Kirchenväter und der christlichen Kirche, wie CYPRIAN, ORIGENES, AUGUSTINUS, HILARIUS, CHRYSOSTOMUS, BEDA, LEO, AMBROSIUS, GREGORIUS, CYRILLUS, IGNATIUS, MAXIMUS CONFESSOR, das IV. Konzil zu Konstantinopel und das Konzil von Chalcedon. Das sind keine bloßen Behauptungen. Den Heiligen will ich dort, wo sie so einhellig der Heiligen Schrift Glauben schenken, eher zustimmen als einem jungen Doktor. Die jüngeren Theologen, die in den letzten dreihundert Jahren geschrieben haben, will ich erst gar nicht zitieren, weil ich weiß, wie sie LUTHER in seiner Hoffart verachtet und verwirft.

Aus den folgenden Worten LUTHERS kann Eure Kurfürstliche Gnaden ablesen, wie er mit den heiligen Vätern umgeht: sie hätten sich selbst in ihren Schriften widersprochen und an diesen Widersprüchen auch festgehalten; eine kleine Ehre für die heiligen Doktoren! Er tut ihnen in unserem Fall aber Unrecht. Die beiden Thesen sind nämlich nicht widersprüchlich: Christus ist der Fels, und: Petrus ist der Fels. Das erläutern die Heiligen AMBROSIUS und LEO deutlich. Nie habe ich bei der Disputation einem heiligen Doktor Unehre erwiesen, wie es LUTHER und KARLSTADT taten, die sich selbst kirchliche Theologen und mich einen scholasischen Sophisten nennen.

Da jeder Christ vom Vorrang der Heiligen Schrift weiß, habe ich geschrieben, daß niemand die Heilige Schrift nach seinem eigenen Verständnis auslegen, sondern dabei der Lehre der Kirchenväter folgen soll. So nennt LUTHER meine Äußerungen dazu »Geschwätz« und will sich dabei darauf stützen, daß er bei einem von ihm klar erkannten Textverständnis bleiben wolle, auch wenn es mit der Auslegung der Kirchenlehrer nicht vereinbar sei. Eure Kurfürstlichen Gnaden möge hier erkennen, welche Frechheit in der Kutte steckt! Immer war es ihre Eigensinnigkeit, die die Ketzer verführt hat, daß sie nicht anderen folgen wollten und alles besser wußten als die Kirchenväter. Wenn der »Text klar« ist, will er dabei bleiben. Ist denn wohl der Text klar? Haben ihn die Kirchenlehrer nicht verstanden? Was ist, wenn jemand glaubt, einen klaren Text zu haben und irrt sich wie der Ketzer ARIUS? Ich glaube viel mehr den lieben Heiligen als meinem groben Verstand.

Meine nützliche Lehre nennt er ein Geschwätz, obgleich sie doch nicht von mir stammt, sondern dem DECRETUM GRATIANI, d. 37 c. 14 »Perlatum« CLEMENS`I. entnommen ist: »Es ist uns berichtet worden, daß einige in Euren Gegenden heiligen Lehren Widerstand leisten und nicht gemäß der Auslegung der Väter lehren, sondern nach ihrem eigenen Verstand.« Daß AUGUSTINUS gegen die Doktoren seiner Zeit geschrieben und die damalige Schriftexegese nicht auf dem heutigen Stand war, ist zu berücksichtigen. Eure Kurfürstliche Gnaden weiß, daß LUTHER mir fälschlich vorwirft, die Leipziger und ich hätten erlogen, daß er alle Kirchenväter verworfen habe, was man aber aus dem Protokoll der Notare entnehmen kann und ich zusammen mit zweihundert Zeugen beweisen könnte.

LUTHER schreibt weiterhin, ich hätte den Primat des Heiligen Petrus als von Christus eingesetztem Apostelfürsten als ius divinum bezeichnet: darauf bestehe ich auch. Daß er aber behauptet, als stärkstes Argument hätte ich das Konzil von Konstanz angeführt, das jedoch nur menschlichen Rechtes sei, ist eine Lüge. Das ius divinum habe ich ihm nachgewiesen aus Matthäus c. 16, 18; Lukas c. 22, 32 und Johannes c. 21, 17. Erst während der dritten Disputation habe ich das Konzil von Konstanz angeführt. Und wenn er meint, das Konzil sei rein menschlichen Rechtes und schaffe daher kein göttliches Recht, so antworte ich: Wenn die Konzilsväter auch Menschen sind, soll man, wenn das heilige Konzil etwas als ius divinum erklärt, diesem Glauben schenken.

LUTHER führt dagegen die orientalischen Kirchen an, die seit eintausendvierhundert Jahren nicht unter päpstlicher Jurisdiktion gestanden hätten; wenn der päpstliche Primat göttlichen Rechtes wäre, wären heilige Väter wie ATHANASIUS und CHRYSOSTOMUS längst verdammt worden. Da wundert es mich nur, daß sich LUTHER vor Eurer Kurfürstlichen Gnaden nicht schämt, so zu lügen. Denn die frommen Griechen haben allezeit den Vorrang der römischen Kirche anerkannt: so hat der heilige Papst LEO I. den Patriarchen FLAVIANUS, nachdem dieser an ihn appelliert hatte, durch das Konzil von Chalcedon wieder in sein Amt eingesetzt. So hat auch Patriarch IGNATIUS VON KONSTANTINOPEL an Papst NIKOLAUS I. appelliert, der ihn daraufhin gegen PHOTIOS eingesetzt hat. So hat der heilige Papst MARTIN I. PAULUS, Bischof von Konstantinopel, CYRUS, Bischof von Alexandria und SERGIUS, Patriarch von Konstantinopel, alles Orientalen, verdammt.

Seine Unwissenheit und Blindheit beweist LUTHER damit, daß er den Heiligen ATHANASIUS erwähnt, als hätte dieser den Papst nicht als sein Oberhaupt anerkannt. Obgleich er auch jenseits des Mittelmeeres Patriarch über Arabien, Ägypten und Lybien gewesen sei, habe er den Papst nicht als seinen Herrn anerkannt. Als er aber zusammen mit PAULUS von Konstantinopel, MARCELLUS von Ancyra, ASCLEPIOS, Bischof von Gaza und LUCIUS, Bischof von Adrianopel, alles orientalische Bischöfe, von anderen ketzerischen Bischöfen angegriffen wurde, hat er sich im Jahre 337 nach Christi Geburt an Papst MARCUS um Hilfe gewandt. Als man mit Gewalt gegen ihn vorging, hat er zusammen mit anderen an den Papst JULIUS I. in Rom appelliert. JULIUS I. hat auch die Bischöfe, die ATHANASIUS beleidigt hatten, nach Rom zitiert, ist rechtlich gegen sie eingeschritten und hat ATHANASIUS wieder in sein Amt eingesetzt. Die orientalischen Bischäfe waren anfänglich dem Papst untertan, obgleich sie ihm später drohten und trotzten. Sollte er den heiligen ATHANASIUS unterstützen, wollten sie ihm nicht mehr gehorchen. Da niemand außer an seinen Vorgesetzten appelliert, ist unverständlich, wie LUTHER Eurer Kurfürstlichen Gnaden gegenüber behaupten kann, daß ATHANASIUS und die anderen orientalischen Bischöfe den Papst nicht als ihr Oberhaupt anerkannt hätten, die noch weiter von Rom entfernt lebten als die Griechen.

Ebenso beweist LUTHER offen seine Unwissenheit und will seinen Irrtum mit Lügen bestätigen, wenn er den heiligen CHRYSOSTOMUS auch zu denen rechnet, die dem Papst nicht unterworfen gewesen seien. Es ist doch aber offenkundig, daß er aus Neid der Kaiserin ohne jedes Recht von den Bischöfen THEOPHILUS von Alexandia und EPIPHANIUS von Cypern aus seinem Bistum Konstantinopel vertrieben wurde. Obgleich er ein orientalischer Bischof war, hat jener THEOPHILUS im Glauben, der Papst würde das bestätigen, die Amtsenthebung des CHRYSOSTOMUS zusammen mit anderen Bischöfen an Papst INNOZENZ I. nach Rom gemeldet. Auch der heilige CHRYSOSTOMUS selbst hat vier Bischöfe mit Briefen an den Papst geschickt und diesen um Hilfe gebeten, ihn und seine Suffraganbischöfe wieder einzusetzen. So hat Papst INNOZENZ erkannt, daß THEOPHILUS und die anderen widerrechtlich CHRYSOSTOMUS vertrieben hatten. Er gebot auch, ihn wieder einzusetzen; schließlich bannte er sogar Kaiser ARCADIUS, da er die Vertreibung des CHRYSOSTOMUS unterstützt hatte.

So wird Eure Kurfürstliche Gnade wohl erkennen, daß die Griechen und die Bischöfe des Orients den Papst als Oberhaupt der christlichen Kirche anerkannt haben, besonders der heilige CHRYSOSTOMUS und ebenso GREGOR VON NAZIANZ und BASILIUS.

Es hat sich eine Reihe von Ketzern und Spaltern der christlichen Einheit vom Gehorsam gegen den Papst in Rom gelöst, denn obgleich die alte griechische und orientalische Kirche früher in hohem Ansehen stand, hat sie sich von der römischen Kirche getrennt und ihren Patriarchen zum Oberhaupt erhoben: so hat man sie seit den Zeiten des Heiligen BERNHARD VON CLAIRVAUX für Ketzer und Spalter der christlichen Einheit gehalten, bis zum Konzil von Florenz, als Kaiser vund Patriarch unter Papst EUGEN IV. wieder zum Gehorsam zurückkehrten. Daher ist die orientalische Kirche damals sehr gelobt worden, im Unterschied zu den vierhundert Jahren davor. Ich möchte noch ausführlich darlegen, wie die frommen Griechen stets den Papst anerkannt und ihm Gehorsam geleistet haben, so zu Zeiten der heiligen Päpste HYGINUS, LEO I., INNOZENZ I., GELASIUS und PELAGIUS, die alle vor GREGOR I. regiert haben, auf Konzilien usf. Ich will dabei aber Eure Kurfürstliche Gnaden nicht überfordern. Es stimmt wohl, daß ich während der Disputation LUTHER vorgeworfen habe, er wolle die lieben Heiligen mit den ketzerischen Griechen vermengen und nehme sie mit ihnen zusammen in Schutz; eigentlich aber sollte er die Papsttreuen und Frommen von den ungehorsamen Ketzern trennen. Denn das behaupte ich offen: wer sich von der römischen Kirche trennt, ist ein Spalter der christlichen Einheit und ein Diener des Teufels.

Ferner erklärt LUTHER folgendes: Das Heilige Konzil von Nicaea, das in der Zeit des Kaisers KONSTANTIN und des Papstes SILVESTER I. stattfand, habe festgesetzt, daß der römische Papst sich allein um die abendländisch-lateinische Kirche kümmern solle, der Patriarch von Alexandria um die Kirche Ägyptens; auch sollten die Bischöfe nicht von Rom bestätigt werden, sondern zwei oder drei Bischöfe aus der Nachbarschaft sollten sie ordinieren.

Gnädigster Herr: ich weiß nicht, was ich sagen soll: ist es nun LUTHERS Bosheit oder seine Unwissenheit?

Zum ersten weiß ich, daß er nie die Konzilsakten gesehen hat, er zitiert aus einer falschen deutschen und lateinischen Fassung: von der lateinischen Kirche steht aber kein Wort darin. Nach dem 6. Kanon des Konzils hat der Patriarch von Alexandria nach alter Gewohnheit Gewalt über Ägypten, Lybien und die Pentapolis. Ähnlich ist es mit Rom: wie der römische Papst über die Bischöfe seines Patriarchats Gewalt ausübt, so der von Alexandria über die Bischöfe seines Patriarchats; gesagt wird aber nicht, daß der Patriarch von Alexandia nicht dem Papst untersteht. Der heilige ATHANASIUS war Patriarch von Alexandria und hat dennoch die Päpste MARCUS, JULIUS I., FELIX als seine Oberen anerkannt, wie ich oben erläutert habe, und hat doch an diesem Konzil teilgenommen.
Und damit LUTHER seine giftige Zunge in Zaum hält, will ich Eurer Kurfürstlichen Gnaden in aller Untertänigkeit zur Kenntnis bringen, daß dieses heilige Konzil von Nicaea für das heiligste und höchste gehalten und dem Evangelium gleichgesetzt worden ist, wie auch LUTHER bestätigt: dieses Konzil spricht aber ausdrücklich vom Vorrang des Papstes über alle Bischöfe. Denn dort wurde festgelegt, daß jeder Bischof, der von seinem Patriarchen abgesetzt wird, an Rom appellieren soll: kraft dieses Kanons hat ATHANASIUS an Rom appelliert.

Der zweite Irrtum LUTHERS bezüglich des heiligen Konzils ist, daß kein Bischof um die Bestätigung des römischen Bischofs nachsuchen soll: davon steht kein Wort in den Kanones. Und im Hinblick auf die Ordination gibt LUTHER an, das solle durch zwei oder drei Nachbarbischöfe geschehen. Das ist ein unverzeihlicher Irrtum, denn zwei können nicht die Bischofsweihe erteilen. Er spricht wie ein Blinder von der Farbe darüber, hat die Kanones nicht gelesen, versteht auch nichts davon. Im vierten Kanon des Konzils heißt es aber, ein Bischof soll von allen Bischöfen seiner Kirchenprovinz ordiniert werden; wenn aber wegen der Entfernung oder aus anderen Gründen nicht alle kommen können, sollen ihn drei ordinieren, was bis heute so gehandhabt wird. Es ist etwas anderes, einen Bischof zu bestätigen oder ihn zu ordinieren: wer das nicht weiß, versteht nichts vom Bischofsamt.

Bruder LUTHER äußert auch einen anderen Irrtum, als ob ich je gesagt hätte, daß alle Bischöfe aufgrund von göttlichem Recht vom Papst bestätigt werden müßten: da tut er mir Unrecht und unterschlägt die Wahrheit. Durch göttliche Gnade weiß ich besser als LUTHER um die Zustände der früheren Christenheit; wenn ich darüber spreche, weiß ich, daß damals jeder Patriarch seinen Bischof bestätigt hat, und daß bisweilen die Bischöfe primae sedis, die Primaten, das getan haben, wie Papst LEO I. für Griechenland den Bischof ANASTASIUS von Thessalonich beauftragt hat, an seiner Stelle die griechischen Bischöfe zu bestätigen: das ist nämlich Sache Roms und betrifft nicht Konstantinopel oder Antiochia, obgleich es jetzt leider in der Christenheit zu einem Patriarchat gekommen ist, wie es vor vielen Jahrhunderten BAHANIS vorhergesagt hat. So schreibt mir LUTHER Dinge zu, die ich nie gedacht oder gesagt habe.

Noch unerträglicher ist es, daß, er im Folgenden die Wahrheit unterschlägt und mir in böser Gewohnheit unterschiebt, ich wolle die orientalischen Kirchen, die afrikanische, die französische Kirche und das Konzil von Nicaea verketzern. Es ist aber doch aufgrund des Vorausgegangenen deutlich, daß er nicht die Wahrheit vorträgt und nicht weiß oder versteht, wovon er spricht.

Hatte LUTHER während der Leipziger Disputation voller Frevel und in ketzerischer Gesinnung (wie zu vermuten ist) geäußert, daß einige Artikel des HUS, die auf dem heiligen Konzil in Konstanz (bei dem die ganze Christenheit versammelt war) verdammt und ihr Verfasser verbrannt worden sind, sehr christlich und evangelisch seien, so will er sich jetzt gegenüber Eurer Kurfürstlichen Gnaden entschuldigen und nach seiner Gewohnheit alles vertuschen und sagt, daß einige Artikel als ketzerisch, einige als irrig, einige als frevelhaft und für die Herzen der Christen beleidigend verdammt worden seien. Daher meint er, einige auch als christlich und wahr retten zu können. Die Bosheit läßt sich jedoch nicht verbergen, gnädigster Herr! Das Konzil gliedert nämlich die Artikel des JOHANNES HUS nicht in der Weise, wie LUTHER behauptet, sondern nennt sie allesamt ketzerisch und voller Irrtümer. Er versteht auch nicht, warum das Konzil die Artikel so ausführlich aufzählt: ich muß mich hier kurz fassen und verweise auf den bald erscheinenden gedruckten Text in »De primatu Petri«. Die Artikel sind durch das Konzil in einer Weise verdammt worden, wie solches lange nicht durch soviele Persönlichkeiten und so weitgehenden Konsens in der Christenheit geschehen ist, haben doch drei Päpste ihre Ansprüche in die Hände des Konzils gelegt und Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, England usf. sich unter einer einzigen Jurisdiktion versammelt, und die Artikel des HUS sind nicht durch die »Nationen« und nicht durch die Schmeichler des Papstes, wie LUTHER erdichtet, verdammt worden: trotzdem begeht er den Frevel und will sie zu den allerchristlichsten und evangelischen machen. Das stelle ich Eurer Kurfürstlichen Gnaden zum Bedenken anheim und will offen lassen, ob der Heilige Geist auf LUTHER oder aber dem Heiligen Konzil ruhte.

Wenn aber LUTHER behauptet, auf Konzilien seien oft einander widersprechende Dinge beschlossen worden, so entgegne ich, daß LUTHER diese These niemals wahr machen wird, solange Konzilien von der ganzen Kirche ordnungsgemäß einberufen worden sind.
Ein Provinzialkonzil mag irren, ebenso das Generalkonzil eines Patriarchats; ein Universalkonzil jedoch kann nicht irren, auch heutige Generalkonzilien nicht. Daher glaube ich ihm nicht, es sei denn, er sagt mir, auf welchem Konzil geirrt wurde. Er hat nämlich in Wahrheit noch keinen einzigen Kanon eines Konzils im Original gesehen. Mir liegen zweiundvierzig Konzilien vor, aber die von LUTHER angeführten zwei Artikel stehen in keinem Text. Darum glaube ich, er hat auch das - ähnliches habe ich bei ihm oft erfahren - selbst erdichtet.

Ähnlicher Frevel liegt vor, wenn er behauptet, das Konzil zu Konstanz habe Widersprüchliches beschlossen. Bruder LUTHER will also die Versammlung sovieler gelehrter Männer schmähen, da sie Dinge lehrte, die ihm selbst nicht gefielen. Darauf will ich aber später näher eingehen. Selbst wenn die beiden Artikel also auf dem Konzil rechtmäßig und übereinstimmend beschlossen worden wären, wie LUTHER behauptet, täte er ihnen Unrecht, wenn er sagt, sie widersprächen sich in seinen Augen. Die beiden Artikel widersprechen sich nämlich nicht; der erste lautet: der Papst behält Primat und Oberhoheit über jeden einzelnen Christen, der zweite: die allgemeine Versammlung der Christen, das heißt: ein Generalkonzil, steht über dem Papst. Das war das Argument des Patriarchen JOHANNES VON ANTIOCHIA in seinem Buch »Über den Vorrang von Konzil und Papst« gegen EUGEN IV. gewesen. Darum irrt LUTHER und betrügt sich selbst mit solchem sophistischen Argument und leichtfertiger Begründung.

Da aber LUTHER davor zurückschreckt, mit seinen schwachen Argumenten in Anwesenheit Eurer Kurfürstlichen Gnaden zu disputieren, so bitte ich Euch, gnädigster Herr, nicht verärgert zu sein, wenn ich diese in geraffter Form zurückweise, denn sie kommen aus Unverständnis für die Sache.

Zunächst sagt er: Petrus sei zusammen mit Johannes der Kirche von Jerusalem unterworfen gewesen, denn er habe sich von dieser nach Samaria senden lassen; wer aber jemanden sendet, stehe über dem, der gesandt wird.
Dieses ist die brüchige Grundlage der arianischen Ketzer, mit der sie beweisen wollten, Gott Vater sei göttlicher als Gott Sohn, da Gott Vater den Sohn in die Welt gesandt habe. Daher ist es ein Irrtum, daß der Aussender mehr sei als der Gesandte. Er argumentiert auch, das Konzil könnte keinen Papst je absetzen, wenn er aus göttlichem Recht das Oberhaupt der Kirche wäre. Darauf entgegne ich, daß LUTHER den Sinn seiner eigenen Rede nicht versteht. Aber, um es kurz zu machen: ich bekenne, daß ein ordnungsgemäß gewählter Papst, wenn er sich nicht als Ketzer erweist, von seiten der Kirche unabsetzbar ist. Auch wenn die ganze Christenheit unter einem schlechten Papst zu leiden hätte: bei seiner Seelen Seligkeit müßte man ihm gehorchen: darüber läßt sich ausführlich reden.

Um seine falsche Meinung über die heiligen Konzilien zu verschleiern, führt Bruder LUTHER die Frage ein, über die wir nicht disputiert haben, nämlich ob das Konzil über dem Papst stehe, so nämlich, als hätten die beiden Konzilien, das in Konstanz und das jetzige Fünfte Laterankonzil in Rom, einander widersprechende Dinge beschlossen.
Gnädigster Herr: darüber läßt sich jetzt in Kürze nicht disputieren. Um LUTHERS falsche Aussagen über die heiligen Konzilien zurückzuweisen, entgegne ich, daß er solche Argumente nicht vortragen würde, wenn er wüßte, was ein Konzil eigentlich ist (woran ich sehr zweifle), daß nämlich das Konzil zu Konstanz als Universalkonzil beschlossen habe, als Konzil über dem Papst zu stehen. Wahr ist, daß die Partei Papst JOHANNES` XXIII. das beschlossen hat: das aber war kein vollständiges Konzil, denn es gab noch die Anhänger der beiden anderen Päpste GREGOR und BENEDIKT; daher war das damalige Konzil noch kein Universalkonzil. Damals gab es wohl Zweifel, ob es sich um ein rechtmäßiges Konzil handle oder nicht. Darüber müßte aber ausführlich gesprochen werden. Deshalb redet LUTHER ganz lästerlich über die Konzilien, daß sie geirrt, bald dieses, bald jenes beschlossen und die Christen in den Irrtum geführt hätten: so sollte kein frommer Christ sprechen. Aus dem Vorausgehenden geht somit deutlich hervor, daß der Mönch LUTHER mir in bösartiger Weise vorwirft, ich könne gar kein unveränderlich geltendes Argument aus dem heiligen konzilien schöpfen. Ein Christ soll aber von den heiligen Konzilien nicht behaupten, daß sie wandelbar und parteiisch seien, denn sonst hätte Gott die Christenheit im Unklaren gelassen. So etwas würde sich auch auf das Verständnis der Heiligen Schrift auswirken, die LUTHER so versteht und ich anders; jeder vermeint, er habe den Text für sich, und so will sich LUTHER nicht an päpstliche Entscheidungen halten, hält das Konzil für wankelmütig und irrtumsfähig. Wir müßten in unserem Leben also im Zustand des Zweifels bleiben, so als könnte von unserem Herrn Christus behauptet werden, er habe sie alle in den Fragen des Glaubens allein gelassen. So haben sich alle Ketzer auf die These berufen, Konzilien und Päpste hätten geirrt.

Gnädigster Herr, wie kann Eure Kurfürstliche Gnaden gestatten, daß LUTHER weiter auf seiner falschen, irrigen, ketzerischen Meinung beharrt, einige Artikel des HUS, die das heilige Konzil zu Konstanz verdammt hat, seien christlich und wahr, und er will diesen Standpunkt mir gegenüber aufrechterhalten? Wollte er das nur mir gegenüber tun, wäre das nicht weniger wichtig; er will jedoch gegenüber dem heiligen Konzil Recht behalten, und das hören auch die Nachbarn Eurer Kurfürstlichen Gnaden, die böhmischen Ketzer, die von jetzt an behaupten können, man habe ihren Meister um christlicher und wahrer Artikel willen verbrannt.

LUTHER legt im Folgenden wieder einige Artikel vor und beruft sich erneut auf das Konzil von Nicaea, das er, wie ich mehrfach erklärt habe, falsch versteht. Nie hat er gesehen, daß auch das Konzil eine andere Meinung vertritt als er. Eure Kurfürstlichen Gnaden mögen aber sehen, wie ganz unnütz Bruder LUTHER sich hören läßt: auf diese Nuß wollte ich aber nicht beißen. Ich lasse Eure Kurfürstliche Gnaden darüber richten, ob ich nicht zurecht dargelegt habe, daß das Konzil von Nicaea nicht seinen Standpunkt vertritt, sondern ihm widerspricht. Ähnlich fälschlich geht er auch mit dem Concilium Africanum um: auch hier zitiert er etwas, was nicht drin steht, denn er hat, wie gesagt, keinen Konzilstext gesehen. So ist er hinters Licht geführt worden im Fall des Kanons »Primae sedis« 90. Distinktion, der aus diesem Konzil stammt; da er kurz ist, hat er die folgenden Worte aus dem DECRETUM GRATIANI so verstanden, als stammten sie auch aus jenem Konzil. Wie aber die Worte GRATIANS, des PELAGIUS, des Heiligen GREGOR verstanden werden sollen, werde ich in meinem Büchlein »De primatu Petri« erläutern.

Wenn LUTHER behaupter, der Artikel: »Menschheit und Gottheit sind ein Christus«, sei christlich, so antworte ich, daß dieser Artikel verdammt sei und ins Feuer gehört. Ich glaube aber, was der heilige ATHANASIUS im christlichen Credo bekennt und was man in der Prim betet oder LUTHER liest: »Gott und Mensch ist ein Christus«.

Weiterhin hält er den Artikel für christlich, daß jedes Menschenwerk zugleich tugendhaft und Sünde sei. Ich sage dagegen, der Artikel sei verdammt und gehöre ins Feuer. Dabei hilft es nicht, daß er die Eigensinnigen stärken will, die sich selbst zuviel Glauben schenken und die Konzilien für irrtumsfähig halten. Ich glaube ausdrücklich, daß die Heilige Schrift bei uns an erster Stelle steht. Wenn aber Bruder LUTHER sagt, man solle das so verstehen, das sei der wirkliche Sinn des Textes, Papst und Konzil das aber bestreiten, so glaube ich dem heiligen Konzil und verzichte auf das Urteil des Bruders. Handelte ich anders, so bedeutete das die Erneuerung jeder Form von Ketzerei, denn sie alle haben sich auf die Heilige Schrift berufen und geglaubt, sie hätten das rechte Verständnis und Papst wie Konzil befänden sich im Irrtum. So ist das jetzt bei LUTHER, und daher sind alle verstockt geblieben. Das ist keine christliche Freiheit, tollkühn zu behaupten, die Konzilien würden irren. Ich sage dagegen: wer behauptet, daß ein rechtmäßig versammeltes allgemeines Konzil irre, »ist mir ein Heide und öffentlicher Sünder.« Daß aber unechte Konzilien wie das von Rimini und die Räubersynode von Ephesus geirrt haben, lag daran, daß sie nicht rechtmäßig versammelt wurden; ich müßte hier eigentlich die Mängel im Einzelnen aufführen, unterlasse das aber der Kürze wegen. Über das Konzil von Konstanz und das römische Fünfte Laterankonzil habe ich oben berichtet.

Da LUTHER meine Äußerungen über den freien Willen völlig verdreht, verzichte ich jetzt auf Erläuterung, denn er kommt bald erneut darauf zurück, so daß ich später Eurer Kurfürstlichen Gnaden erklären werde, wie LUTHER in dieser Frage die Wahrheit verkehrt hat, wie es auch sonst seine Gewohnheit ist. Ich bleibe lieber beim Thema der heiligen Konzilien, die ich gegenüber LUTHER wohl zu verteidigen weiß, und zwar nicht nur mit bloßen Worten, sondern ich bin bereit, an den Universitäten Paris, Löwen, Köln oder Bologna mit ihm darüber zu disputieren: wer unterliegt, soll dem andern nach dem Schiedsspruch der jeweiligen Universität die Kosten erstatten.

LUTHER beschwert sich sehr, daß ich ihn in Leipzig als Ketzer und Ketzerpatron beschimpft und öffentlich abgestempelt und ihn so seiner Ehre als Christ beraubt hätte. Auch die Leipziger beschuldigt er, sie hätten mich darin bestärkt, mir trotz seiner Klagen dieses Verhalten nicht untersagt und ihn Hohn und Spott ausgeliefert.

Ich bitte, daß Eure Kurfürstliche Gnaden gnädig aufnimmt, wenn ich schildere, daß LUTHER sich keines seiner eigenen Angriffe gegen mich schämt. Dabei will ich mich auf die Protokolle der vereidigten Notare und die Leipziger Herren berufen; gern will ich mich auch Strafsanktionen Eurer Kurfürstlichen Gnaden aussetzen, wenn nicht zutrifft, was ich sage.

Folgendes: LUTHER behauptet, wie ich auch hier im Brief rekapituliert habe, daß die Griechen über eintausendvierhundert Jahre nicht der Obödienz der Römischen Kirche unterstanden. Darauf entgegne ich, daß LUTHER die Ketzer und Spalter der Christenheit mit dem Glanz der frommen und heiligen Griechen beschönigen will, indem er die Jahrhunderte in eins faßt und die Bösen mit den Guten vermengt, die er doch getrennt betrachten sollte, denn man kann Licht und Finsternis nicht vergleichen.
Da unterbrach mich LUTHER und sagte, daß ich unverschämt und lügenhaft mit ihm rede und suchte das zu beweisen. Ich wies ihm aber in der Folge nach, daß er entgegen dem Konzil zu Konstanz behauptet habe, einige hussitische Artikel seien sehr christlich und evangelisch. Da protestierte LUTHER laut, es sei nicht wahr, daß er gegen das Konzil gesprochen habe.

Ich wies zum dritten LUTHER darauf hin, die böhmischen Ketzer könnten sich seiner Äußerungen für ihre Zwecke bedienen und so im Widerspruch zur ganzen Christenheit behaupten: wenn das Konzil von Konstanz in diesen Artikeln geirrt hat, wankt die Autorität und Glaubwürdigkeit des Konzils auch in anderen Fragen. Das wies LUTHER als Lüge zurück. Auf diese Maßlosigkeit entgegnete ich bescheiden, ich wolle ihm das aus seinen eigenen Worten und aus dem Notariatsprotokoll nachweisen: ich berufe mich dabei auf die Herren.

Gnädigster Herr! Eure Kurfürstliche Gnaden mögen sich erinnern, wer das Geleit gebrochen, unzüchtiger gewesen, und was für ein Lügner LUTHER ist, der protestiert, es sei nicht wahr, daß er gegen das Konzil von Konstanz geredet habe, wo er doch in seinem Schreiben immer wieder betont, daß es geirrt habe. Ich habe ihn auch in Leipzig bei einer solchen Lüge erwischt. In Gegenwart der hohen Herren, wie meines gnädigen Herrn Herzog GEORG und anderer sowie der Räte der Universität Leipzig, bot ich allen Universitäten der Christenheit mit Ausnahme von zweien an, zu beurteilen, wer von uns bei der Disputation im Recht gewesen sei Jetzt läuft doch alles schlecht: jede Partei behauptet, sie sei im Recht, und so sind die Verhältnisse nach der Disputation schlimmer als vorher. Ich habe das getan, obgleich Glaubensfragen vom Papst in Rom entschieden werden müssen, jedoch will ich ihn nicht dazu nötigen, sich an Rom zu wenden, sondern das Urteil den Universitäten zu überlassen. Darüber haben die Räte lange mit LUTHER verhandelt, der aber keine einzelne Universität akzeptieren wollte, sondern eine freie Disputation forderte, die sie ihm auf fürstlichen Befehl hin nicht gestatten wollten, da derjenige, der keinen fremden Richter duldet, keine gute Sache vertreten könne. Damit war die Unterredung beendet. In der Folge verbreitete er, die Räte wollten ihn nicht disputieren lassen, wenn er das Urteil über die Disputation nicht dem Papst überließe. So wollte er die Räte verunglimpfen und sich selbst herausreden. Eure Kurfürstliche Gnaden möge bedenken, daß das unredlich ist und einem frommen Christen nicht zukommt. In dieser Angelegenheit berufe ich mich auf die Räte des Herzogs GEORG, die Universität und auch auf den hochgelehrten Ritter und Doktor, den Herrn VON PLAUNITZ, Hauptmann Eurer Kurfürstlichen Gnaden.

Nach diesem meinem Angebot an die Leipziger Herren teilten diese öffentlich mit (was Luther in seiner betrügerischen Art unterschlug), sie wollten, da ich mich auf die Mitschriften der Notare berufen habe, die alles aufgeschrieben und den Akten der Disputation einverleibt hätten, diejenigen, die das Urteil über die ganze Disputation fällen sollten, darüber informieren, daß LUTHER sich unzulässigerweise über meine Absichten beschwert habe. Und wenn LUTHER schreibt, auch er hätte mich leicht einen siebenfachen Ketzer und Lästerer des allerheiligsten Konzils von Nicaea und der ganzen Christenheit schelten können, was ich ja auch sei, entgegne ich: hätte mir LUTHER das während der Disputation vorgeworfen, ich hätte es ihm mit unwiderlegbaren Argumenten verwiesen. Wenn er jetzt mit vergiftetem und neidischem Herzen so schreibt, entgegne ich: es ist wohl zutreffend, daß diejenigen, die selbst von einer ketzerischen Lehre fasziniert sind, andere Fromme schmählich als Ketzer beschimpfen. Daher lügt LUTHER und tut mir Unrecht, denn er hat die Akten des Konzils von Nicaea nie in Händen gehabt oder gelesen, ja er hat sie sogar gefälscht. Und wenn er jetzt so spricht: warum hat er das nicht in Leipzig vorgetragen? Ich habe mich an das Geleit gehalten, das der durchlauchte, hochgeborene Fürst und Herr GEORG, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen usf. gewährt hat: dieser hat, wie es sich für einen christlichen Fürsten geziemt, die Disputation zugelassen, in geordnete Bahnen gelenkt und nicht geringe Kosten gescheut; oft war er selbst bei der Disputation anwesend. Ich berufe mich ebenso auf seine Räte, Rektor und Doktoren der Leipziger Universität sowie den Rat der Stadt. Wie sich aber die Untertanen Eurer Kurfürstlichen Gnaden an das Geleit gehalten haben, weiß man in Leipzig genau; wie sie einmal den Degen zur Hand genommen haben, während wir disputierten, wie einmal bei Nacht vor meiner Herberge laut und trotzig gelärmt wurde, sodaß der Rat mir Schutz gewähren mußte. Damit aber Eure Kurfürstliche Gnaden meine eigene Unschuld und LUTHERS verführerische, irrige, ketzerische Lehre erkenne, möchte ich Euch darauf hinweisen, daß mir vor kurzem ein Disputationszettel als Druck aus Wittenberg vor Augen gekommen ist, wo unter anderem auch die These vertreten wurde: »Es ist keine Ketzerei, nicht an das Zeichen dcer Taufe, lateinisch: character, und die Wandlung des Brots im Sakrament zu glauben«. Hier wird Eure Kurfürstliche Gnaden feststellen, wie das heilige Sakrament des Leibes Jesu Christi hier in Frage gestellt wird, so daß es vor ihnen nicht sicher ist, und sie den alten Irrtum wiederbeleben wollen, daß jemand, ohne in Ketzerei zu verfallen, sagen dürfe, das Brot bleibe im Sakrament erhalten und werde nicht verwandelt. Eure Kurfürstliche Gnmaden möge mit Vernunft erwägen, was für Irrtümer und Ketzerei aus dieser Quelle entspringen können, wenn man nicht anders mit ihr umgeht.

Im Folgenden kommt LUTHER auf die Disputation zu sprechen und beschwert sich, daß man ihm die Disputationszeit beschnitten habe. In aller Untertänigkeit möchte ich Eurer Kurfürstlichen Gnaden dazu sagen, daß Bruder LUTHER hier die Wahrheit unterschlägt, denn er hat zusammen mit KARLSTADT den durchlauchten Fürsten, Herzog GEORG von Sachsen, ausdrücklich ersucht, die Disputation abzubrechen, da beider Anwesenheit an der Universität Wittenberg erforderlich sei und durch ihre Abwesenheit jedermann schwere Kosten entstünden. Das hat dann mein gnädiger Herr den Räten befohlen. Später wollte LUTHER über keine seiner Thesen mit mir disputieren außer über die 13. Auch KARLSTADT hat nur zwei Thesen ausgewählt. Ich aber wählte sieben gegen LUTHER und zwei gegen KARLSTADT, über die ich mich äußerte, wenn auch KARLSTADT eine der beiden fallen ließ; ich selbst hätte gern mehr genommen, als mir erlaubt worden wäre, und hätte gern sechs statt drei Wochen lang disputiert. Auch LUTHER meinte, er habe mit zwei oder einer Stunde genug. Wenn er aber klagt, ich habe ihm seine Stunde beschnitten, sollt Ihr, gnädigster Herr, wissen, daß Euch LUTHER hier täuscht und die Wahrheit unterschlägt. Wir hatten über meine Rolle einen Beschluß gefaßt: an diesem Tag war es, wie beschlossen, an ihm zu opponieren. Da begann er, zunächst meine letzte Conclusio zu wiederholen und begann dann mit einem neuen Thema, über das vorher nicht gesprochen worden war: daher lag es an mir, darauf zu antworten. Über die Zeit soll er sich nicht beklagen, denn ich habe ihn so müde disputiert, daß er nicht mehr auf dem Stuhl sitzen konnte. Aus der Mitschrift der Notare kann man deutlich erkennen, wer das letzte Wort gehabt hat. So habe ich mich ganz an den mit den Räten vereinbarten Vertrag gehalten. Ich will darüber im Zusammenhang mit den fürstlichen Räten und denen der Universität sprechen.

Daß ich alle Bücher zur Hand hatte und alles, was zum Disputationsstoff gehörte, ihm und KARLSTADT offengelegt habe, wie er da und dort vorher Notizen gemacht hat, rechne ich mir nicht als Kritik an, sondern meinem Fleiß und meiner Sorgfalt. Er will mich verhaßt machen, obgleich ich nur von meinem Recht Gebrauch gemacht habe.

Weiterhin beklagt sich LUTHER, ich habe seinen Status als Mönch ins Lächerliche gezogen. Die Wahrheit aber ist, gnädigster Herr: da er Rom und den Papst dermaßen herabsetzt und sich allein aus menschlichen Beweggründen über alle anderen erhebt, meinte ich, daß er unter dem Druck der Kutte sehr leide und fragte ihn, von wem er und seine Mitbrüder das Kleid hätten, das sie trügen, wer ihre Regel bestätigt, wer ihnen die Gewalt zu predigen und Beichte zu hören gegeben hätte, da doch Pfarrer und Bischöfe nicht ihre Einwilligung gaben? Da sagt mein Bruder LUTHER, ich habe den Mönchsstand beschimpft, verschweigt aber, daß er angefügt hatte, er wünschte, daß es überhaupt keine Bettelmönche gäbe. Daran kann Eure Kurfürstlichen Gnaden erkennen, wer den Mönchsstand mehr beschimpft hat: indem Ihr Klöster einrichtet oder baut, will er, daß niemand mehr Bettelmönch würde. Das mögen die christlichen Obrigkeiten bedenken.

Er beschwert sich auch, daß ich eine Predigt, die er in Leipzig gehalten hat, öffentlich verrissen habe. Das gestehe ich ein, ich war aber und bin immer noch der Meinung, daß seine Predigt falsch und irrig war; deshalb wollte ich den frommen Zuhörern auf den rechten Weg verhelfen. Sollte LUTHER aber meinen, ich hätte übertrieben oder sei im Unrecht, so will ich mich vor der Leipziger Universität, die die Predigt gehört hat, oder dem Bischof von Merseburg, dem als Ortsbischof ein Urteil von Amts wegen zusteht, rechtfertigen.

Weiterhin zitiert er das, was ich die Notare ihm zur Schmach darüber hatte wissen lassen, was er in seinem Buch niedergelegt hat: ich antworte darauf, gnädigster Herr, daß LUTHER die Unwahrheit sagt, wenn er vorgibt, ich hätte CYPRIAN falsch zitiert und das dem, was ich beweisen wollte, nicht gedient habe: Sollte aber LUTHER beweisen, daß ich CYPRIAN zitiert habe und sich das in seiner Schrift nicht wörtlich wiederfinde, will ich LUTHER die Unkosten, die ihm aus der Leipziger Disputation entstanden sind, ganz ersetzen. Und um das Eurer Kurfürstlichen Gnaden glaubhaft zu machen, weise ich Euch in allem Gehorsam darauf hin, daß ich CYPRIAN sogar zweimal zitiert habe, in der Meinung, LUTHER deute das erste Zitat falsch; daher legte ich ihm ein Zettelchen in das Buch, denn er war in dieser Lektüre nicht sehr bewandert. In der Disputation verlangte er die zweite Stelle zu sehen, wo CYPRIAN sagte, daß die christliche Kirche auf Petrus errichtet werden solle: ich verwies ihn sofort auf das vierte Buch seiner Briefe, wo der heilige Märtyrer CYPRIAN ausdrücklich sagt: »Petrus, auf dem die Kirche errichtet werden soll«. Da habe LUTHER hinzugefügt: »Siehe, der heilige Kirchenvater ist betrogen worden, hat auch gemeint, daß Christus seine Kirche auf Petrus errichtet habe!« Das hat nun meinem Anliegen weitergeholfen. Eurer Kurfürstlichen Gnaden will ich die Stelle zeigen: stimmt sie nicht, möge man mich fallenlassen; trifft sie aber zu, soll man nicht mehr auf den Mönch hören!

Aus diesem allen möge Eure Kurfürstlichen Gnaden erkennen, was hinter mir steckt, wie LUTHER schreibt, obgleich das kindisch ist: viel schiebt er auf die Leipziger. Von diesen gut gesinnten Leuten kann ich nur Gutes sagen. Ich habe von diesen Herren niemanden vorher gekannt; keiner, den ich dort traf, hat mir vorher je eine Zeile geschrieben.

Ob LUTHER seinen Teufel in der Büchse oder in der Kutte mit sich führt, weiß ich nicht; auch hat niemand in Leipzig je gehört, daß ich solches über ihn geäußert hätte. Wohl trug er am Finger eine kleine Kette oder einen Ring, an dem sich etwas befunden haben soll; es ist viel darüber geredet worden.

Wenn mich LUTHER einen Lästerer und Verächter Eurer Kurfürstlichen Gnaden nennt, so tut er mir Unrecht wie auch in den anderen Fällen. Denn ich bin in besonderer Weise bestrebt, Euch als einem hochgelobten und berühmten Fürsten deutscher Nation zu dienen und bin, wo immer mir möglich, dazu bereit.

LUTHER verwirft mein Argument, daß sich die Ketzer über seine Lehre freuen, denn sie haben zweifelsfrei öffentlich für ihn gebetet, auch waren einige heimlich bei der Disputation anwesend. Eure Kurfürstliche Gnaden mögen erwägen, ob das kein gutes Argument ist: Die Ketzer in Böhmen erfreuen sich an LUTHERS Lehre und beladen damit die Christen; den frommen Christen in Böhmen hingegen mißfällt dessen Lehre, sie ist ihnen leid und zuwider. Wer will sich daher noch weigern, daraus den Schluß zu ziehen, daß seine Lehre der Ketzerei verdächtig ist?

Gnädigster Herr: vom Heiligen Petrus behaupte ich, daß er das Oberhaupt der Gesamtkirche und der Apostel ist; ich glaube nicht, daß LUTHER mir in dieser Sache, wie er meint, erfolgreich Widerstand geleistet hat: das Pariser Schiedsgerichtsurteil wird zeigen, wer wem widerstanden hat. Darin aber unterschlägt er die Wahrheit, daßer behauptet, ich scheute das Licht und hätte große Mühe gehabt, die Disputation vor den Leuten geheim zu halten. Eure Kurfürstlichen Gnaden haben aber von mir oben vernommen, daß ich das Licht suche und öffentlich vor aller Welt habe disputieren wollen; deshalb ließ ich ihm ja freie Wahl unter den Universitäten usf. Er ist es, der das Licht flieht, denn lange wollte er sich nicht fügen, daß über die Disputation ein Urteil gefällt werden sollte. Wohl habe ich mich dem widersetzt, daß die Disputationsakten gedruckt werden sollten, bevor darüber entschieden worden wäre, denn es stürzen sich sonst ebenso viele Narren wie Kluge und mehr Böse als Gute darauf. Deshalb wollte ich zunächst das Urteil abwarten.

Er argumentiert, wie er einen Primat des Heiligen Petrus verstanden wissen will, indessen er mir das nicht erlaubt. Auch ist seine Erläuterung zu CYPRIAN und HIERONYMUS falsch, was ich ihm während der Disputation klar gemacht habe und wofür er auch sehr dankbar war, was er später vergessen hat. Eure Doktoren brauchten überhaupt ein besseres Gedächtnis zum Disputieren! Wohlan, ich schreibe jetzt ein Buch über die ganze Angelegenheit: »De primatu Petri«, in dem ich diese ganze falsche, verführerische lutherische Lehre mit Hilfe der Gnade Gottes widerlegen will. Er soll in dieser Sache und anderen merken, daß ich gern schriftlich argumentiere, wenn mir auch die Art von Schmähschriften, wie LUTHER sie verfaßt, nie gefallen haben.

Wenn er mir vorwirft, die Disputation sei eine reine Beschimpfung seiner Person gewesen, so verlasse ich mich auf die Einsicht der fürsorglichen Räte und auf die Universität; auch der Mitschrift der Notare soll man entnehmen, wer sich zu Beschimpfungen und Schmähworten hat hinreissen lassen. Ich weiß wohl, daß er nicht gern disputiert, da dann seine Nichtigkeit ans Licht kommt.

Ferner schreibt LUTHER, daß man mir nicht Leipzig vorgeschlagen hätte; ich hätte nur mein eigenes Schreiben vergessen. Eure Kurfürstlichen Gnaden mögen wissen, daß LUTHER seiner Gewohnheit entsprechend hier erneut die Wahrheit unterschlägt; mich wundert sehr, daß er sich nicht schämt. Ich habe nicht vergessen (Gott schenke mir ein langes Gedächtnis!), daß LUTHER mir im Augsburger Karmeliterkloster die beiden Universitäten Erfurt und Leipzig vorgeschlagen hat und ich ihm befohlen habe, mit KARLSTADT zu sprechen; daß er danach mir geschrieben hat, KARLSTADT sei einverstanden; da ich aber die weitere Anreise hatte, wollten sie mir die Wahl lassen. Ich glaube, daß ich den Brief noch besitze; am Ende findet Ihr eine Abschrift davon. Die Räte unserer Universität Ingolstadt haben den Brief gelesen; ich habe mit ihnen beratschlagt, welchen Ort ich annehmen sollte, denn ich war in keinem von beiden bekannt. Am Ende habe ich mich für Leipzig entschieden und bin ihm sehr weit entgegengekommen: das beweisen meine Briefe an meinen gnädigen Herrn, Herzog GEORG usf., und die Universität Leipzig. Sollte es nicht so sein, gnädigster Herr, erbiete ich mich, LUTHER alle Unkosten im Zusammenhang mit der Disputation in Leipzig zu erstatten; sollte es aber zutreffen, sei mir erlaubt, ihn der Lüge zu zeihen.

Wenn LUTHER behauptet, daß die Laien jetzt die Bibel besser verstehen als die Doktoren der Heiligen Schrift, kann jeder Mensch mit Verstand erkennen, wie blind und ungereimt er da redet. LUTHER beschimpft auch die Leipziger, sie hätten mir verblendet von Neid und Haß den Sieg zuerkannt; KARLSTADT habe seine Thesen siegreich durchgesetzt, und ich hätte mich zu ihnen bekennen müssen, um nicht als pelagianischer Ketzer dazustehen; ich hätte mich von den den Thomisten, Skotisten und Moderni distanziert und hielte jetzt in allen Punkten zu KARLSTADT. So sei also KARLSTADT der Sieger; mir aber habe das öffentliche Geschrei gegolten!

Gnädigster Herr: wer kann seine Bosheit und seinen Falsch fassen? Ich habe KARLSTADTS Irrtümer ausführlich in Latein widerlegt und sende deshalb zusammen mit diesem Brief Eurer Kurfürstlichen Gnaden meine »Expurgatio« mit. LUTHER schreibt, KARLSTADT sei der Sieger gewesen (um sich selbst zu loben); das trifft nicht zu, da das Urteil noch nicht ergangen ist. Trotzdem kennen sie die Wahrheit: mir galt der Beifall, ich habe gewonnen. Öffentlicher Beifall ist selten unberechtigt! Daß sie aber sagen, KARLSTADTS Thesen seien unwiderlegt geblieben: diese haben in Leipzig so viel Blut gelassen, daß ich frage, wie sie jetzt heil sein können? Wartet doch erst das Urteil ab!

Weiterhin behauptet er, ich hätte allen Thesen KARLSTADTS zugestimmt. Hier unterschlägt er die Wahrheit, wie die Mitschrift der Notare zeigt und in meiner lateinischen »Expurgatio« weiter deutlich gemacht wird. So berichtet er auch nicht, worüber wir vor allem disputiert haben.

Das nämlich war der Streitpunkt: die Wittenberger Doktoren haben lang und breit disputiert und geschrieben, der freie Wille trage nichts zu einem guten Werk bei, das gänzlich von Gott stamme; der freie Wille sei bloßer passiver Empfänger. So schreibt LUTHER an einer Stelle, ein Frommer tue mehr gute Werke im Schlaf als im Wachzustand. Das erschien mir als manichäische Ketzerei. Warum müssen dann die Mönche zur Matutin aufstehen? Ich habe so viele Argumente vorgebracht, daß am Ende KARLSTADT zugeben mußte, daß der freie Wille etwas zum guten Werk beiträgt und dieses nicht ausschließlich auf Gott selbst zurückgeht. Damit war ich zufrieden. Und da auf diese Weise KARLSTADT von seiner Lehre und LUTHERS Meinung abfiel (was etliche Wittenberger übel aufnahmen), ließ ich die Dinge auf sich beruhen und war zufrieden. Hier mag Eure Kurfürstliche Gnaden erkennen, wie sie leugnen, daß KARLSTADT nach langer Disputation meine Position übernahm und behaupten, ich hätte ihnen nachgegeben.

Auch lästern sie, ich wäre als Pelagianer überführt worden, wenn ich das nicht verleugnet hätte. Ich erwidere darauf, daß sie das erdichtet haben und es in keiner Weise der Wahrheit entspricht. Ich beziehe mich dabei auf die Mitschrift der Notare.

Mit seiner doppelten Giftzunge zischelt er, als ob alle Thomisten, Skotisten und Moderni in den letzten zweihundert Jahren Ketzer gewesen wären. Wo blieben da die Väter seines Ordens, AEGIDIUS VON ROM, ALPHONSUD DE VARGAS Y TOLEDO, THOMAS VON STRA?BURG, GERHARD VON SIENA, IACOBUS VON APPANIS, AUGUSTINUS TRIUMPHUS VON ANCONA, SIMON DE CASSIA, HUGOLINUS VON ORVIETO und andere, sind sie alle bis auf Bruder LUTHER Ketzer gewesen? Also alle Dominikaner, alle Franziskaner außer einem: GREGORIUS VON RIMINI, den er in seinen lateinischen Schriften ausnimmt?

Da kann Eure Kurfürstlichen Gnaden sehen, was für ein giftiger Frevler in der Kutte steckt!

Weiterhin entschuldigen sie sich, sie wollten ihre Argumente schriftlich niederlegen. Gnädigster Herr: ich weiß wohl, daß sie, wie AUGUSTINUS über die Natur der Ketzer sagt, vor dem Disputieren fliehen. Mit ihren Schriften wollen sie die Sache beschönigen und die Leute schmähen, was manchen Narren wohlgefällt. Wohlan, sollen sie schreiben! Ich will ihnen alles heimzahlen, wie ich ihm auf seine vergiftete wohlfeile Schreiberei dreimal geantwortet habe: nämlich auf seinen Brief an SPALATIN mit der »Expurgatio«, auf seine Hatz auf den frommen redlichen Doktor HIERONYMUS EMSER mit einer »Responsio«, sowie einer weiteren »Responsio« wegen der Artikel, mit denen sich die frommen Franziskaner beim Bischof von Brandenburg über einige lutherische Thesen beklagt haben. Ich will ihn nämlich an der Futterkrippe im Zaum halten. Mit solchen Stücken müssen sie acht geben, sich nicht lächerlich zu machen. LUTHER tut mir Unrecht und unterschlägt die Wahrheit, wenn er behauptet, ich brüstete mich gegenüber KARLSTADT aus bloßer Ehrsucht; ich möchte aber festhalten, was er selbst anfangs über die unrühmliche Rolle KARLSTADTS geäußert hat.

Die in Leipzig geschlossene Vereinbarung, still zu halten und nicht gegeneinander zu polemisieren, will LUTHER allein auf die Disputation selbst bezogen sehen. Soll er es tun, obgleich ich es anders aufgefaßt habe. Vom Schreiben von Sendbriefen war aber nie die Rede, und so bezichtigt mich LUTHER einer Sache, die er vor kurzem selbst begangen hat, bevor ich meinerseits zum Schreiben kam, nämlich durch sein Schreiben an Herrn WILLIBALD PIRCKHEIMER in Nürnberg, in dem er sich rühmt und zum Sieger erklärt und mich in seiner verdammten Art schmäht. Da lügt er mit seiner trügerischen Erinnerung.

Weiterhin schreibt LUTHER, ich hätte zusammen mit den Leipzigern Druck auf ihn ausgeübt, im Widerspruch zu meinen eigenen Zusagen und ersten Vereinbarungen. Gnädigster Fürst und Herr! Dieses ist unwahr und erfunden; kein rechtschaffener Mensch hat mir solches je vorgeworfen. Immer habe ich es für richtig gehalten, daß die Leipziger das Urteil über den Ausgang der Disputation fällen sollten: deutlich geht das aus meinen Briefen an meinen gnädigen Herrn, Herzog GEORG usf., die Universität und die Theologische Fakultät hervor, ebenso aus meinem und ihrem Thesenzettel. Auch wird er den Tag nicht erleben, an dem er mir meinen Brief zeigen könnte, in dem ich ihm etwas im Widerspruch zu der erwähnten Vereinbarung Stehendes zugesagt hätte. So besitzt er weder einen Brief noch ein Siegel von mir. Ich bin wohl der Ansicht, daß die Disputation der ganzen Welt bekannt gemacht werden soll, aber erst nach dem Urteilsspruch, wie sich auch KARLSTADT in seinem Brief dem wohlerwogenen Urteil der Leipziger unterwirft. Dann aber, als es soweit war, wollte er es nicht tun. Daran mag Eure Kurfürstlichen Gnaden erkennen, wer seinem Schreiben nicht nachgekommen ist; Eure Gnade möge nun darüber richten!

Ebenso falsch und erfunden ist es, wenn LUTHER schreibt, diese Vereinbarungen seien nur aus Ruhmsucht zustande gekommen und um Richter eigener Wahl ernennen zu können. Wir haben jedoch weiter oben deutlich gemacht, daß ihnen die Wahl zwischen allen berühmten Universitäten in Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und England gelassen worden ist; nur zwei Hochschulen waren ausgenommen. Wie kann dann dieser Lügner behaupten, wir wollten Richter nach unserem Geschmack wählen, so ich doch keinen gewählt habe?

Ebenso beschwert sich Bruder LUTHER, daß ich es abgelehnt habe, daß an den Universitäten auch die Mediziner, Juristen und Doktoren der Artes über die Theologen und Kanonisten urteilen sollten. Da ist es ja ein Wunder, daß LUTHER nicht zusätzlich nach Schustern und Schneidern gerufen oder die Sache auf die Tagesordnung eines Landtags gesetzt hat. So steht es also um die Sache, gnädiger Herr!

LUTHER möchte gern mit Hilfe der unverständigen Masse seine Irrtümer verbreiten. Ich aber habe die Angelegenheit in das Ermessen der fürstlichen Räte und der Universität gelegt: wenn diese es für statthaft ansehen, daß Mediziner, Juristen usf ebenfalls ihr Urteil abgeben sollen, so laß ich es zu; wenn sie es aber ablehnen, sollen LUTHERS unstatthafte Pläne abgewiesen werden. LUTHER aber hat eine Abstimmung darüber nicht gewollt; da hat Herr CAESAR PFLUG mir meinen gnädigen Herrn, Herzog GEORG, den Vetter Eurer Kurfürstlichen Gnaden, zum Schiedsrichter vorgeschlagen: den haben wir alle beide akzeptiert. Der Herzog hat auch die Meinung vertreten, Mediziner, Juristen usf. sollten nicht mit urteilen dürfen; dabei ist es geblieben. LUTHER meint, die »Eckische Wahrheit« scheue das Licht. Zeugt das von Furcht, wenn ich vor so vielen Universitäten der ganzen Christenheit auftreten will? Und da LUTHER bekennt - wie er in Leipzig in im Druck erschienenen Worten äußerte -, daß die Theologen überall gegen ihn eingestellt seien, wie kann er dann im Recht sein, will er doch in eigensinniger Hoffart gelehrter als alle Theologen der Welt sein und somit sich selbst und andere Menschen verführen.

Auch wirft mir LUTHER vor, daß ich ausschließlich die Theologen und Kanonisten als Richter dulden wolle: warum aber habe ich dann den hochgelobten Fürsten Herzog GEORG akzeptiert?

Gnädigster Herr: ich gestehe ein, daß ich, nachdem der fromme christliche Fürst Herzog GEORG wie auch seine Räte viele Unkosten und Mühe in die Disputation investiert hatten, besonders seinen Namen genannt hatte, als ich nach einem Schiedsrichter befragt worden war. LUTHER hat die Wahl; wenn aber ich zu entscheiden hätte, würde ich meinen gnädigen Herrn Herzog GEORG wählen, daß er nach Beratschlagung mit den Gelehrten über den Ausgang unserer Disputation entschiede. Ich würde ihm nicht vorschreiben wollen, mit wem er sich beriete. Seine Fürstlichen Gnaden würde wohl wissen, was in der Sache zu tun wäre, viel besser als ich es hier ausführen möchte. Deshalb gäbe es für LUTHER keine Ausrede, wenn ich sicher wäre, daß mein gnädiger Herr Herzog GEORG nach Beratung mit den Theologen urteilen würde. Wenn er auch die ganze Universität in seine Sache hineinziehen will, aufgrund des Urteilsspruches des Fürsten wäre sein Anliegen hinfällig.

Im Hinblick auf die zwei Universitäten weist er darauf hin, daß er auf Basel habe verzichten müssen. Das ist eine der beiden Hochschulen, die ich nicht wollte, aber auch er hat sie nie benannt. Im Falle Freiburgs tut er mir Unrecht, wie es ja seine Gewohnheit ist. Ich habe deutlich gemacht, daß es dort nur drei Theologieprofessoren gibt: den einen, einen Augustiner, konnte ich nicht leiden; mit den beiden anderen bin ich einverstanden. Ich sagte ihm aber zuvor, ich sei Freiburger Doktor, und JOHANNES BRISGOICUS sei mein Lehrer und Doktorvater gewesen. LUTHER wollte aber deshalb keinen Einspruch erheben, was auch notiert wurde. Schließlich einigte sich LUTHER auf Paris.

Schließlich macht LUTHER aus der Tatsache, daß ich PETER BURCKHARTS Verhalten gegenüber Eurer Kurfürstlichen Gnaden entschuldigt habe, ein großes Theater, und er behauptet, ich hätte geträumt, hatte ich doch deutlich gemacht, daß die Wittenberger darüber an Herrn CAESAR PFLUG berichtet hatten. Der rechtschaffene Mann hat mir das selbst erzählt, und ich schenke ihm mehr Glauben als zwanzig Luther. So kursieren in der Stadt Briefe, in denen sich BURCKHART beklagt, er werde wegen des Büchleins verdächtigt. Auch ich habe einen Brief gesehen, in dem ein Wittenberger sich beklagt, er werde verdächtigt, mir das Büchlein zugesteckt zu haben. Und nun stellt sich LUTHER hin und behauptet, ich hätte geträumt!

Am Ende mißfällt LUTHER, daß ich geschrieben habe, Eure Kurfürstliche Gnaden täten gut daran, die Bücher LUTHERS auf einem Scheiterhaufen zu verbrennen. Er meint, ein rechter Theologe könne nicht die Verbrennung eines Buches fordern, das er nicht gelesen habe. Gnädigster Fürst und Herr: ich bin mehr als zuvor dieser Meinung, denn das Buch steckt voller Lästerung, Ketzerei, Irrtümer und Verführung. Mag er auch sagen, es sei nicht recht, da ich das Buch nicht gesehen habe, so entgegne ich: ich habe es zwar zur damaligen Zeit nicht gelesen, jedoch die Äpfel von diesem Baum gesehen. Da er vom Katheder die Argumente aus diesem Buch vortrug, hörte ich sehr wohl, was darin stand. Das reichte mir zu meinem Urteil, das ich in Form einer Beschwerde am ersten Tag unserer Disputation einbrachte: unsere Notare haben das schriftlich festgehalten.

Gnädigster Herr und Kurfürst: dies ist meine Gegenschrift auf die Fantastereien, die LUTHER Euch gegenüber geäußert hat. Ich will das alles im einzelnen beweisen, falls Eure Kurfürstlichen Gnaden das begehrt. Auch bitte ich in aller Demut, Ihr möchtet nicht Engagement und Unkosten sparen, daß mit Hilfe von Geölehrten auf einer Provinzialsynode über LUTHERS Lehre befunden wird. Sollte seine Lehre, wie ich selbst fest glaube, irrig und mit dem christlichen Glauben im Widerspruch sein, müßte sie dann endgültig abgestellt werden. Eure Kurfürstliche Gnaden hätten sonst eine schwere Verantwortung gegenüber Gott zu übernehmen: das würde Euren Ruf und Eure Ehre verdunkeln. Solche Verirrungen fangen ganz klein an, sind aber schwer auszurotten, wenn sie auch nur ein wenig Wurzeln geschlagen haben. Sollte aber das Urteil ergehen, daß LUTHERS Lehre und Doktrin zu tolerieren wäre, da sie nicht dem heiligen Glauben widerspreche, so würde sich dieselbe rasch ausbreiten und ich und andere müßten den Rückzug antreten. Gott ist mein Zeuge und mein Seelenheil mein Faustpfand, daß ich um der Wahrheit und des christlichen Glaubens willen gegen LUTHER stehe; es ist höchste Zeit, alles einzusetzen, um zu verhindern, daß das Ungeziefer überhand nimmt.

In allem Gehorsam bitte ich, Eure Kurfürstlichen Gnaden wolle dieses mein Schreiben nicht ungnädig aufnehmen, denn mit besonderer Freude bin ich bereit, ihr zu dienen; auch will ich nicht vergessen, Gott für Eure Kurfürstlichen Gnaden ein langes Leben und glückhaftes Regiment zu erbitten.

Ich mußte mich sehr beeilen und konnte den Boten kaum dazu überreden, mir zuliebe einen halben Tag zu warten. Deshalb möge Eure Kurfürstlichen Gnaden die Eile verstehen usf.

Gegeben zu Ingolstadt
am achten November im Jahr der Gnade 1519.

Eurer Kurfürstlichen Gnaden untertäniger, gehorsamer Kaplan

Dr. Eck.




1. S. o. Brief Kurf. Friedrich an Eck, 12-10-1519.

2. Vgl. GESS Nr.134 u. SEIDEMANN 151 (Beilage 34): am 04-10-1519 sandte Hg. Georg einen Notariatsprotokolldruck zusammen mit einem Schreiben der Leipziger Universität an die Pariser Universität, das die Bitte enthielt, die Doktoren der Theologie und des kanonischen Rechts mit Ausnahme der Augustiner und Dominikaner unter ihnen sollten darüber ein schriftliches Urteil abgeben: »Georgius dux Saxonie landtgrauius thuringie et Marchio Misne Eximijs ac clarissimis Rectori, omniumque Bonarum arcium, cum suis ordinis, aut dignitatis professoribus universitatis studij parrisiensis Nobis sinceriter dilectis Salutem, Mittunt ad d.v. hic coram, Rector ceterique universitatis Nostre lipzcensis Magistri et doctores Acerrimam quandam disceptacionem Joannis Eccii Jngolstatensis, ac Martini Lutheri Wittenbergensis, In sacra theologia ordinariorum que de Arduis quibusdam rebus theologicis ac sacre scripture Negocijs, paulo elapsis superioribus diebus, Nobis Anuentibus, Ex ipsa disceptationis serie, que per Notarios publicos Ex ipsorum disceptantium ore Excepta, ac In ordinem redacta est, universitatis que nostre lipzcensis litteris planius percipietis Quum Itaque, id Negocij pari universitatis parisiensis assensu, In vestre universitatis tanquam omnium antiquissime, tam sacre theologie, quam sacrorum Canonum doctorum, atque Magistrorum: seclusis diuorum Augustini ac dominici ordinum fratribus: Judicium collatum sit. Obnixius desideramus quo In re Christiane reipublice fidelium que omnium tranquillitate, super his omnibus decernere, Nobis que significare velitis uter Ex prefatis doctoribus sacras scripturas sanius Intelligat ac de Jllis ipsis rectius senciat et doceat, In hoc enim facietis rem Christiane religioni apprime proficientem, Nobis que omnium gratissimam, Singularibus denique gratia et fauore recompensandam Ex arce Nostra dresdensi ipsa die, Martis quarta Mensis octobris Anni caritatis supra Millesimo quingentesimo decimo Nono.« - Vorausgegangen war Ecks »Rathschlag, eigenhändig. Die Disputation geen Pariß zu schicken« (SEIDEMANN a.a.O.): »In dem ersten soll man abschreiben lassen actum totius disputationis unnd die durch beid notarios universitatis auscultiern, unnd dar zu unnder schreiben quod concordet cum originali. Des exemplar würdt die universitet zu Paryß behalten. Das der Durchlauchtig hochgeborn fürst unnd Herr Hertzog Georg etc. mitsampt der universitet leipthig, schreibe facultati theologicae gen Paryß, unnd soll nit an ein rector gestelt werden, dann Der rector da ist alleweg ain magister artium, nit doctor, unnd wert auff das treffenlichst geschriben. Dar mit sehen, die sach wie nott ist angelegen sein. Zu merer unnderricht, soll mit der copey auch geschickt werden Die conclusiones und Disputation büechlin, wie d. Eck dem houptman iberantwurt hat, unnd wer gut, dar mit sy plene möchte Deliberieren, auch mit geschickt wurdt, resolutorium lutter, acta coram legato sedis apostolice Auguste, responsio ad Dialogum Sylvestri prieratis. Ob zu thund were, das unnser genediger her auch schribe dem könig von franckreich, dar mit der könig auch commissionem thäte facultati theologice zu paryß, wie vor in der gleichen henndel auch geschehen ist. Jn allweg muß man mit schicken copey des anlasß unnd recesß wie dann beid teil, jnn sy verwilligt unnd compromittiert haben libere, unnd umb mancherley ergernuß abzeschneiden unnd auß zu reuten, Das söllich bald geschech.«

3..Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich von Sachsen 18-08-1519 (WABr 1, 465, 15ff): »Aber E.K.Gn. wollt zum ersten uns nit verungnaden, daß wir sie nit zeitlicher der Disputation berichtet. Denn es ein unlustige Sache, die durch lauter Haß und Neid getrieben von uns geachtet«.

4. Vgl. ECK, Expurgatio adversus criminationes F. Martini Lutter (WABr 1, 440, 26ff): »Bone Deus, quam ego haberem factionem Lipsiae, cum nullus hominum fuerit mihi in ea regione cognitus, qui eam antehac nunquam viderim?«

5. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 465, 25ff): »Zum ersten klagt Doctor Eck, daß ich, Andreas Carlstadius, hab etlich conclusiones wider ihn lassen ausgehen mit Stachel und verächtlichen Worten, so er mich doch nit darfür gnugsam geschickt achtet, der die Leut schimpfiern sollte«.

6. Zur Vorgeschichte der »Obelisci« vgl. o. Brief 14-05-1518, Anm.3 (Scheurl an Eck) u. Brief 19-05-1518 (Luther an Eck).

7. Eck wußte also nichts von den Machenschaften des Augsburger Domherrn Adelmann.

8. Ecks Autograph der »Obelisci« war also nach Wittenberg gelangt, während Luthers Autograph der die »Obelisci« mitenthaltenden »Asterisci« Eck zugegangen und am 08-11-1519 noch in dessen Händen war.

9. Zu Karlstadts »Fuhrwagen« s. WIEDEMANN, Eck 79f u. BARGE, Karlstadt 1, 464f (Exkurs II): als Nachahmung des 1517 erschienenen Buches des Johann von Lemrodt mit dem Titel: »Hymelwag auff dem, wer wol lebt und wol stirbt fert in das reich der Himel. Hellwag auff dem, wer übel lebt und übel stirbt fert in die ewigen verdamnuß« veröffentlichte K. einen Holzschnitt, auf dem zwei Wagen standen. Nach der Anfang 1519 von ihm selbst verfaßten und herausgegebenen Interpretation mit dem Titel: »Ausslegung unnd Lewterung etzlicher geschriften, so dem menschen dienstlich und erschließlich seint zu Christlichem leben. Kürtzlich berurth und antzeichnet in den figuren und schriften der wagen, d.d. Wittenberg nach Palmarum 1519« sollte der eine Wagen den richtigen Weg in den Himmel, der andere dagegen den falschen Weg der Scholastiker vorstellen, vor allem deren Irrtum vom freien Willen. Am Ende beteuert K., er wolle der römischen Kirche gehorsam bleiben, »lasse mich auch ein Kindt weiszen: doch lawts und inhalts göttlicher Schrift, der ich mich in eydes kraft verbunden, und mein pflicht, auff gemeindtschafft und gelupt Christlicher Sacramenten betewrt hab« (LÖSCHER 2, 104f; vgl. Luther an Lang 11-04-1519): S. u. Brief Ecks an Kurf. von Sachsen, 23-07-1519 Anm. K. entgegnete am 18-08-1519 (LÖSCHER 3, 613): »Er läßt sich meinen Wagen verdrießen, und meint auch wohl einen zu machen; aber nicht Roß, sondern vielleicht Esel darein zu setzen. Ich hab niemend genennet noch ausgemahlet in den Bilden des Wagens, sonder die gemeine Irrthüme der Theologen angezeiget, bewegt, daß man auf dem Lande und allenthalben uns versprach, und doch niemand seinen Grund dargeben, oder was anfechten dürffte. Ich laß ihn Wagen machen und Esel darein setzen wie er will, vielleicht findet man einen Treiber dazu«.

10. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 466, 53ff): »Daß er sich mein, Martinus Luther, erbarmet, lohn ihm Gott, möcht aber gerne hören die singularitates, der er mich so barmherzig straft, so doch mit ihm nichts mir zu schaffen ist in Artikel, die den Glauben betreffen, denn vielleicht die Buß; das ander ist opinio de indulgentiis, purgatorio, potestate papae, darinnen ich bekenne, daß ich nach seinem klaren Verstand (als er selbs wahr sagt) viel Irrsal und Ärgerunge gemacht hab, nit dem gemeinen Volk, sondern den pharisaeis und scribis, denen auch Christus und alle Apostel Ärgerunge machten, deren ich freilich noch heutigs Tags mich nit mäßigen will, ich erfahre denn den großen Verstand Doctor Ecks, wie er's mir wehren will«.

11. John WYCLIF (gest. 31-12-1384), engl. Gelehrter, Philosoph und Theologe. Nachdem bereits 1377 Gregor XI. 18 conclusiones aus Wyclifs Werk De civili dominio verurteilt hatte, kam es infolge der Rezeption der Lehren Wiclifs durch Johannes Hus seit 1410 zu einer erneuten Verurteilung von 45 conclusiones in einem Dekret vom 04-05-1415 auf dem Konzil von Konstanz und in den Prozessen gegen Hus und Hieronymus von Prag als Häresie gewertet (DS 1151 - 1191). Vgl. über ihn LThK (2.A.) 10, 1278 - 1281 (J. CROMPTON); LThK (3.A.) 10, 1337-1341 (U. KÖPF); BBKL 14, 242-258; DThC 15, 3585 - 3614. - MARSILIUS VON PADUA (um 1275/80 - 1342/43), naturphilosophische, medizinische und theologische Studien in Padua und Paris; stand in engem Kontakt zu Johannes de Janduno, dem Haupt des Pariser Averroismus. Er verfaßte 1324 in Paris sein Hauptwerk »Defensor pacis«: hier »leugnete er einen prinzipiellen Unterschied zwischen Klerikern und Laien, lehnte die hierarchische Struktur der Kirche als mit dem Evangelium unvereinbar ab, übertrug die Vorstellung von der Gesetzgebungsgewalt des Volkes auf die Kirche und sah im aus gewählten Klerikern und Laien zusammengesetzten Generalkonzil die höchste Instanz zur Entscheidung in Glaubensfragen und zur Schriftinterpretation.« (MIKAT, in: LThK (2.A.) 7, 109). Johannes XXII. bannte ihn zusammen mit Johannes de Janduno als Häretiker (03-04-1327) und verurteilte 5 Sätze des "Defensor"(23-10-1327: DS 941 - 946). Vgl. P. MIKAT: LThK 7 (2.A.), 108ff; LThK 6 (3.A.), 1416-1419 (J. MIETHKE); TRE 22, 183-190); J. HECKEL, Marsilius u. Martin Luther: ZSavRGkan 75 (1958), 268 - 336; H. SEGALL, Der "Defensor pacis" des Marsilius, Wiesbaden 1959. - Johannes DE JANDUNO (vor 1300 - 1328), vertrat an der Pariser Universität averroistische Lehren und war am »Defensor pacis« des Marsilius beteiligt; mit diesem 1327 verurteilt, floh er an den Hof Ludwigs des Bayern. 1328 Bischof von Ferrara. Vgl. E.E.PLATZEK: LThK (2.A.) 5, 1043 u. LThK (3.A.) 5, 917f (L. SCHMUGGE). - Pauperes Lugdunenses: Die "Armen von Lyon": die Buß- und Arnmengenossenschaft der Waldenser; um 1175 von Petrus WALDES (VALDO, gest. vor 1218) in Lyon gestiftet. Durch Lucius III. und Kaiser Friedrich Barbarossa in Verona 1184 in der Dekretale »Ad abolendam« zusammen mit den Katharern-Patarenern, Humiliaten und Arnoldisten als Häretiker verurteilt. Sie vermischten sich in Böhmen mit den Hussiten und Böhmischen Brüdern. Vgl. LThK (2.A.) 10, 933ff (A. MENS); LThK (3.A.) 10, 952-955 (P. RICCA); DThC 15/II, 2586 - 260; LMA 8, 1953-1957.

12. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 467, 63ff): »Er (Eck) gibt mir Schuld und wird drob nit rot, ich sollt alle heilige Väter, Augustinus, Ambrosius, Hieronymus, Gregorii, Leonis, Chrysostomi etc. sampt zumal leugnen und mir allein der Gschrifft Verstand zumessen. Aber soll ein Doctor der heiligen Gschrifft für ein solchen Fürsten mit Gwalt und vollem Mund reden! Mag hie E. K. Gn. merken, mit was Dienst Doctor Eck geneigt sei, der solich Stuck fröhlich von uns dar schreiben! Hätt er gesagt, daß ich etlich Väter hätt verleugnet, wär ein Schein dablieben, aber allesampt verleugnet, weist sein klar Gewissen, daß nit wahr ist«.

13. Vgl. Luther an Spalatin, August 1519 (WABr 1, 434, 5f: »Caeterum una omnes rogamus, ut exemplar Lipsicae disputationis huic tabellario reddas.« Melanchthon an Spalatin (CR 1, 107): »Transmitto tibi librum disputationis universae.« ECK, Expurgatio (02-09-1519): »Quomodo potes hoc dicere, Martine, qui semper domi habuistis copiam omnium, quae notarii exceperant...Dein...Vuittenbergae (Vorrede zu den >Resolutiones« an Spalatin) scripsisti, ubi exemplar poteras habere notarii vestri, qui contra iussum consiliariorum illustrissimi principis et almae universitatis id secum abstulit.< - Vgl. WA 59, 429f: »Der Text der Leipziger Disputation wurde, wie von den Disputanden vereinbart, von (vier) Notaren niedergeschrieben. Diese offiziellen Protokollhandschriften sind jedoch verloren. Daneben gab es zahlreiche private Mitschriften der anwesenden Zuhörer (mehr als dreißig: Praefatio des Erfurter Drucks). Ferner besteht Grund zu der Annahme, daß die handschriftlichen Einträge, die sich in einem in der Leipziger UB vorhandenen Exemplar des Erfurter Druckes der Disputationsakten finden, gleichfalls auf originaler Überlieferung beruhen. Es handelt sich um zeitgenössische Korrekturen, denen offenbar das offizielle Protokoll sowie private Mitschriften zugrunde lagen. Die Disputationsakten wurden bald im Druck veröffentlicht, und zwar zuerst von Matthes Maler in Erfurt aufgrund einer weiteren Mitschrift eines Teilnehmers der Disputation, vermutlich des Johann Lang, der den Druck auch herausgegeben haben kann«. - S. auch SEITZ, Der authentische Druck 1 - 11. WA 59 berrücksichtigt bei der Edition der Akten den sog. "Protokolldruck P" (Paris, Josse Bade, Januar 1520), der aus den Notizen zweier Schreiber zusammengestellt ist. Auf diesen Druck hatte sich bereits Seitz gestützt (WA 59, 431). Über die Notare vgl. WA 50, 604, 6587f u. 5409f; über die Zeugen WA 59, 474, 1300ff; 493, 1860f; 551, 3716f; 603, 5382 - 604, 5385.

14. WA 2, 278, 3ff = WA 59, 465, 1004 - 1009 (Disputation vom 05-07-1519): »Quod si etiam Augustinus, et omnes patres Petrum intellexerunt per petram (Mt 16, 18), resistam eis ego unus auctoritate apostoli, id est divino iure, qui scribit 1 Cor 3 (v.11):'Fundamentum aliud nemo ponere potest...' et auctoritate Petri I, 2 (v.6), ubi Christum lapidem virum et angularem appellat«.

15. Nähere Einzelnachweise s. o. Brief Ecks an Hochstraten 24-07-1519.

16. beschönigte.

17. Gal 2, 6. Vgl. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 467, 76ff): »Zu mehrer Kund will ich deren eins anzeigen: Den Spruch Pauli apostoli ad Galatas 2: 'Deus personam hominis non accipit' hab ich mit St. Hieronymi Auslegen wider den Primat papae geführt, also daß die Person Petri (das ist: die Größe und alls, was er äußerlich sein mocht) nichts geacht sei vor Gott, dann die Gschrift spricht (1 Kor 12, 13; Gal 3, 28), daß vor Gott gleich gilt Herr, Knecht, Groß, Klein, Arm, Reich, Oberist, Unterst, und heißt alls Person, was man äußerlich sieht am Menschen. Wann aber persona und der Primat wäre ius divinum, so möcht Gott dieselb nit verachten, sondern hätte sie geboten; so würd Paulus lügen, da er spricht: 'Deus personam hominis non accipit.' Dagegen sagt Doctor Eck mit St. Ambrosii, die Person Petri sei der arme Fischerstand Petri. Aber der Text Pauli concordiert mit St. Hieronymo, nit mit St. Ambrosio, dieweil St. Paulus wollt den Galatern und andern Aposteln hoch Ansehen, wie sie die falschen Aposteln fürtrugen, ohn Zweifel nit der gering Fischerstand, sondern der hoch Apostelstand und zuvorderst St. Peters Titel ihnen vorgeprediget was, als der Text (vor dem Doctor Eck grauet) klar mit sich bringt«.

18. Vgl. o. Anm. 17 sowie WA 2, 256, 29 - 257, 7 = WA 59, 436, 115 - 437, 129 u. WA 2, 258, 32 - 259, 23 = WA 59, 439, 198 - 440, 231.

19.  AUGUSTINUS, Retractationes 1, 20, 20: CSEL 36, 98. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 468, 93ff): »Item: 'Tu es Petrus, et super hanc petram etc' hab ich mit St. Augustino und derganzen Gschrift durch petram Christum verstanden, als Paulus sagt: 'Petra autem erat Christus'. Doctor Eck hat Petrum haben wollen mit viel andern Lehrern, aber ganz ohn Text der Gschrift«.

20. WABr 1, 468, 97f: »Also hat Doctor Eck fast die ganze Disputation getrieben, allzeit vom Text der Gschrift flüchtig worden«.

21. Vgl. ECK, De primatu 1 c.5

22. WABr 1, 468, 98: »...nur gsucht, wie er bloß nackt Sprüchlin eins Lehrers finden möcht«.

23. Ebd 468, 101f: »Und das heißt nun alle Väter verleugnet. Ich möcht wohl sagen, daß er die ganze heilige Gschrift verleugnet und geflohen hat. Über das alles hat er nit wollen achten, was ander Lehrer oder wie ein Lehrer am andern Ort wider sich selb geschrieben und gehalten hat, als sollt ich Doctor Ecken für einen Gott achten, was er fürbrächt, schlecht blind aufnehmen«.

24. Vgl. ECK, De primatu 1 c. 14, 16 u. 25.

25. LUTHER, Resolutiones: WA 2, 394, 17: »Quin egregius iste scholasticorum doctorum patronus«.

26. Eck an Kurf. Friedrich 22-07-1519 (WABr 1, 460, 24f): »Das laut ubel bei den Christen, daß einer sich vermißt, aus seiner Verständnuß baß zu wissen den Sinn der heiligen Geschrift, dann die heilig Väter mit einander«.

27. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1,468, 110f): »Und ist sein eigen Geschwätz, das er hochhebt: Niemand soll die Schrift nach eigner Vernunft auslegen, sondern der Väter Lehre folgen. So hab ich gesagt: Wo ich einen klaren Text hätte, wollt ich dabei bleiben, wann schon der Lehrer Auslegung dawider wäre, als St. Augustinus oft tan und tun lehret. Dann, als auch die Juristen sagen, soll man mehr glauben einem Menschen, der Schrift für sich hat, dann dem Papst und ganzen Concilio ohn Schrift«.

28. stützen (SCHMELLER 1, 1487).

29. Vgl. o. Anm. 27.

30. Eck verwendet in diesem Zusammenhang in Anlehnung an BERNHARD VON CLAIRVAUX (»Sermo de gradibus superbiae« 14, 42 =PL 182, 965) den Begriff "singularitas": vgl. auch ECK, Disputatio et excusatio, Dedicatio: Dokumente zur Causa Lutheri 2, 247 Anm. 4.

31. D1 d 37 c 14 (FRIEDBERG 1, 139): »Item Clemens papa I. epist. 5 ad suos discipulos: 'Relatum nobis est, quod quidam in vestris partibus commorantes adversantur sanis doctrinis et, prout eis videtur, non secundum traditionem patrum, sed iuxta suum sensum docere videntur.'«

32. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 467, 63ff): »Er (Eck) gibt mir Schuld und wird drob nit rot, ich sollt alle heilige Väter, Augustinus, Ambrosius, Hieronymus, Gregorii, Leonis, Chrysostomi etc. sampt zumal leugnen und mir allein der Gschrift Verstand zumessen«.

33. aus der offiziellen Mitschrift der Notare.

34. WABr 1, 468, 123f: »Jetzt sei gnug, E.K. Gn. zu berichten, daß Doctor Eck sichh unterstanden hat, primatum papae iure divino zu bewähren«.

35. WABr 1, 468, 124 - 469, 127): »Und hat sein einigen stärkisten Grund für sich genommen das Concilium Constantiense, sich gestellt oder vielleicht nit weiß, daß Concilium ist ius humanum, und mag nit ius divinum machen ex non iure divino«.

36. Vgl. o. Anm. 15 und WA 59, 494, 1876ff = WA 2, 298.

37. Vgl. WA 59, 472, 1233ff = WA 2, 283.

38. WABr 1, 469, 126f: s. o. Anm. 34.

39. WABr 1, 469, 127ff: »Dawider hab ich gesetzt die ganze Orientalem Ecclesiam, 1400 Jahr lang, die bisher noch nit unter dem Papst gewesen. Wann nun primatus wäre de iure divino, so wären in den 1400 Jahren also viel Christen verdampt, auch so fast die heiligisten Väter und größten Lehrer der Christenheit, als Basilius, Nazianzenus, Athanasius, Chrysostomus und die St. Hieronymus erzählt lib. de illustribus viris, dann sie ohn römischen Stuhls Befehl und Gewalt regieret haben«.

40. Papst Leo I. (440 - 461) hat den Patriarchen FLAVIANUS (Flabianos, 446 - 449) nach Appellation durch das Konzil von Chalkedon wieder eingesetzt: LThK 4 (2.A.), 161 (K. BAUS); LThK 4 (3.A.), 1315f (H.J. SIEBEN).

41. Ignatios von Konstantinopel (798 - 877) appellierte an Papst Nikolaus I. (858 - 867), der ihn gegen Photios(820 - 891) wiedereingesetzt hat: LThK 5 (2.A.), 612f (F. DVORNIK); LThK 5 (3. A.), 409f (F. WINKELMANN); DThC 7, 713-722.

42. Papst Martin I. (649 - 653: LThK 7 [2.A.], 113 (K. SCHWAIGER); LThK 6 [3.A.], 1425 (G. SCHWAIGER); BBKL 5, 907-910: er verdammte im monothelet. Streit auf der 1 Synode im Lateran 649 Paul von Konstantinopel (gest. 653: LThK 8 (2.A.), 212 (Th. NIGGL) u. LThK 7 (3.A.), 1517 (B. DÜMLER), im Jahre 630 Kyros von Phasis, Patriarch von Alexandria (gest. 642): LThK 6 [2.A.], 716 (H. RAHNER); LThK 6 [3.A.], 561 (K.H. UTHEMANN) und den Patriarchen Sergios von Konstantinopel (610 - 638: LThK 9 (2.A.), 687 (Th. NIGGL)u. LThK 6 (3.A.), 484 (O. VOLK); BBKL 9, 1413-1428.

43. Athanasius (295 - 373): LThK 1 (2.A.), 976 - 981 (P.-Th. CAMELOT) u. LThK 1 (3.A.), 1126-1130 (Ch. KANNEGIESSER); TRE 4, 333-349), appellierte 336 an Papst Marcus: LThK 7 (2.A.), 8f (G. SCHWAIGER) u. LThK 6 (3.A.), 1407 (G. SCHWAIGER) und Papst Julius I. (337 - 352): LThK 5 (2.A.), 1203f R. BÄUMER) u.LThK 5 (3.A.), 1083 (W. GESSEL).

44. Vgl. o. Anm. 39: WABr 1, 469, 13.

45. Johannes Chrysostomus (344/354) - 407) wurde wegen des Neides der Kaiserin Eudokia (LThK 5 [2.A.], 1018f: Art.Johannes Chrysostomos: K.BAUS; LThK 5 [3.A.], XXX) auf der "Eichensynode" 403 von Theophilos von Alexandria (345 - 412: LThK 10, 88: K.BAUS) und Epiphanios von Salamis (315 - 403: LThK 3, 944ff: R.GIGLER) vertrieben.

46. Innozenz I. (402 - 417: LThK 5 [2.A.], 685f: G.SCHWAIGER; LThK 5 [3.A.], XXX).

47. Vgl. zu den Vorgängen E.SCHWARTZ, Theophilos und Johannes Chrysostomos: ZNW 36 (1937), 168 - 181. Zu Kaiser Arkadios (378 - 408) s. LThK 1 (2.A.), 862: R.JANIN; LThK 1 (3.A.), 989f (C. CAPIZZI).

48. Vgl. o. Anm. 39: WABr 1, 469, 13.

49. CONCILIUM FLORENTINUM 1439: DS 1300-1308.

50. Ecks historische Beispiele: ECK, De primatu 3 c. 11f u.16.

51. WA 59, 496, 1941 - 1944 = WA 2, 300.

52. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 469, 142 - 155): »Zum andern hab ich das allerchristlichst und groß concilium Nicaenum fürbracht und auch Africanum, dann so der Primat ist ius divinum, so ist dasselb concilium Nicaenum und alle Päpst dazu allesampt Ketzer und verdampt, darumb daß sie daselbst statuiert undstatuieren haben lassen, daß der römisch Bischof nur der welschen Kirchen und Alexandrinus der ägyptischen Kirchen sollt acht haben, darzu die Bischof nit aus Roma, sondern durch die nächsten zween oder drei Bischof ordiniert werden, wie dann auch St. Cyprianus schreibt und ganz Africa und Gallia demselben lange Zeit gelebet und gefolget, welch doch alls wider das ius primatus und jetzigen Brauch ist, wiewohl der römisch Stuhl daselb concilium vielmals und auch nach bestätiget und dem Euangelio gleich hält. Nun ist kein Mensch so blind (schweig ein Theologus), der nit wisse, daß ius divinum niemand zu wandlen Gewalt hat, das doch hie geschehen ist, so alle Bischof iure divino von Rom confirmiert werden sollen«.

53. ECK, De primatu 3 c.46 (»quae eo indoctius et imperitius tractat diversarius, quo minus illa vidit unquam«). Luther zitierte, wie Eck erkannt hat (De primatu c.3 c.48), aus Rufins Appendix zur Kirchengeschichte des EUSEBIUS, wo die Canones von Nicaea nur paraphrasiert wiedergegeben sind: »Lectorem tamen admonere hic volui Ruffinum ubi recenset constituta sacri Concilii, et aliqua omisisse, aliqua vero addiddisse, quae in Concilio non leguntur«.

54. Vgl. WA 2, 238, 3ff; WA 2, 397, 24; vgl. ECK, De primatu 3 c.47. Canon 6 Nicaea: »Die alte Sitte, die in Ägypten, Libyen und in der Pentapolis stattfindet, behalte auch ferner ihre Gültigkeit, daß nämlich der Bischof von Alexandrien über alle diese (Provinzen) Gewalt habe, da auch für den römischen Bischof ein gleiches Verhältnis besteht. Ebenso sollen auch zu Antiochien und in den anderen Eparchien (Provinzen) den Kirchen ihre Vorrechte bewahrt bleiben. Durchaus klar ist aber, daß, wenn jemand ohne die Zustimmung des Metropoliten Bischof geworden ist, die große Synode ihm nicht Bischof zu bleiben gexstattet. Wenn aber der gemeinsamen Wahl aller, die zugleich vernünftig und den Kirchengesetzen gemäß ist, zwei oder drei aus besonderer Streitsucht widersprechen, so soll die Stimme der Mehrzahl siegen« (griech. Text mit ausf. Kommentar bei HEFELE, Conciliengeschichte 1, 388 - 403). Vgl. D 1 d. 65 c.6 (FRIEDBERG 1, 251), d. 64 c. 8 (FRIEDBERG 1, 249) u. d. 65 c.1 (FRIEDBERG 1, 249f).

55. WABr 1, 471, 230 - 472, 236: »Zum ersten darumb, daß viel ein größer, viel heiliger, viel gewisser Concilium Nicaenum, mit der ganzen Christenheit aller Welt, auch römisch Stuhls einträchtiglicher Meinung, anders gesetzt, approbiert und bisher mehr denn tausend Jahre verjähet und bestätiget, vor dem römischen Stuhl dem Euangelio gleich geacht, dem nachgelebet haben alle Christen Orientis und Africae, die Doctor Eck mir soll ungelästert und ungeketzert lassen und nit sagen, sie haben wider ius divinum gehandelt«.

56. Vgl. o. Anm. 47.

57. Ebd.

58. Canon 4 Nicaea: »Der Bischof soll eigentlich von allen (Bischöfen) der Eparchie (Provinz) aufgestellt werden; wenn aber dies schwer ist, sei es wegen eines dringenden Notfalls, oder wegen der Weite des Wegs, so müssen wenigstens drei sich versammeln, und nmit schriftlicher Einwilligung der Abwesenden die Cheirotonie (Weihe) vornehmen. Die Bestätigung und Oberleitung des Geschehenen aber soll in jeder Eparchie dem Metropoliten zustehen« (griech. Text u. ausf. Kommentar bei HEFELE, Conciliengeschichte 1, 381 - 386). Vgl. c.20,, 32 u. 44 X. de electione (FRIEDBERG 2, 61ff, 77ff, 89f); D 1 d.64 c.8 (FRIEDBERG 1, 249). - Eck entnahm die Quellentexte für seine Zitation der Konzilscanones damals (1519/20, also auch für »De primatu Petri«) einer Regensburger Handschrift, die er später der Öffentlichkeit zugänglich machte: De primatu 1 c. 20: »Illud decretum (quo olim utebantur, in quo Canones habentur XII conciliorum et XV Summorum Pontificum) iam in manibus habeo domi. Ambrosii Abbatis Sancti Emerani Ratisponensis benignitate, meminit huius libri codicis canonum Beatus Gregorius in registro ad Secundinum servum Dei inclusum lib. VII, Epist. LIII mihi col. III., quem ego pro communi studiosorum utilitate curabo, ut prope diem in lucem edatur, potissimum propter Canones Niceni, Calcedonensis et Aphricani Conciliorum, et quia usus sum hoc codice contra diversarium ut magis assentiatur pius lector, exemplar me habuisse emendatum et vetustum, subnotabo quod literis maiusculis in fronte libri videtur. Iste codex est scriptus de illo autentico, quem dominus Adrianus apostolicus dedit gloriosissimo Carolo regi Francorum et Langobardorum, ac Patricio Romanorum, quando fuit Romae. Cusanus quoque meminit Adrianum dedisse Canones Carolo«: es handelt sich um Cod ms 254 fol der Universitätsbibliothek München. 194 Bll. - Erst 1525 publizierte Johannes Cochlaeus in Mainz die 1526 von Eck in »De sacrificio missae« reichlich benutzte Sammlung »Canones Apostolorum veterum conciliorum constitutiones, decreta pontificia antiquiora de primatu Romanae Ecclesiae ex tribus vetustissimis exemplaribus transcripta«.

59. Vgl. o. Anm. 47.

60. Ep. 14 (al. 12)ad Episcopum Anastasium Thessalonicensem: PL 54, 668ff.

61. Bahanis od. Baanes: LThK 1 [2.A.], 1146 (K.BAUS); LThK 1 (3.A.), 1331; vgl. ECK, De primatu 3 c. 41. - Kaiser Basileios (867 - 886): .LThK 2 [2.A.], 36: B.L.DENDAKIS; LThK 2 (3.A.), 71 (F. WINKELMANN) bestellte ihn 869 zum "Dirigenten" des 8. Ökumenischen Konzils zu Konstantinopel: »Baanes dixit, dum Patriarchae super ordinem sedium contenderent, futurum esse, ut Patriarchales sedes successive redigerentur ad unum Patriarchatum, sicut iam sola sedes Romana inter Patriarchales est Christiana«.

62. WABr 1, 469, 156ff: »Also hat mir Eck die ganz ecclesiam orientalem, Africanam, Gallicanam und das heiligist concilium Nicaenum, da die ganz Christenheit mit gehalten und noch hält, zu Ketzern gemacht und verlästert, als die da wider ius divinum gehandelt haben, auf das er mir sein Constantiense concilium (das er selb nit versteht oder verstehen will) aufrücke, uns Wittenbergischen ein Schlappen zu geben, seinen Leipzigern zu Gefallen«.

63. WABr 1, 471, 228; WA 2, 283, 26f.

64. WABr 1, 470, 165 - 183: »Zum ersten dasselb concilium nit alle Artikel Johannes Huß haereticos tadelt, sondern etlich erroneos, etlich temerarios, etlich offensivos, und noch unerörtert ist, welch haeretici sein oder nit. Da sollt Doctor Eck mit seinen Leipzigern die Buchstaben recht ansehen, bedacht haben, wie schwer es ist (als ich ihm oft in der Disputation gesagt), so viel Christen im Orient und in Africa durch so lange Zeit umb des Primats willen Ketzer schelten und verdammen. Das half nit: mein lieber Doctor Eck, gleichsam er wäre allein mehr dann Papst, Concilium und die ganze Christenheit und ihm befohlen wäre, derselben determinationes seins Gefallens zu meistern, hat er frei allsampt articulos haereticos gemacht, und die Leipziger, die solch wehren sollten, habens ihnen lassen wohlgefallen, das ihnen, ob Gott will, gar schier nit wohlgefallen hat. Dann welche Artikel nit haeretici sein noch erronei, die müssen christlich und wahr sein, sie seien temerarii, offensivi, seditiosi, wie sie mügen, dann eben auch das heilig Euangelium allzeit den großen Hansen und molliculis auribus offensivum, scandalosum, ja, als Apostolus sagt, odor mortis et verbum offensionis (2 Kor 2, 16; Röm 9, 33). Und weiß Gott, wo die Verdammung herkommt, daß ein Spruch darumb verworfen wird, daß er offensivus ist, und nit haereticus noch erroneus. Vielleicht wacht der heilig Geist, wo die Theologen so tief schlafen«.

65. ECK, Des heiligen Concilii zu Costentz...entschuldigung: METZLER Nr.37. Vgl. auch ECK, De primatu 3 c.49 u. 50.

66. Schmeichler: SCHMELLER 1, 554.

67. Vgl. o. Anm. 60.

68. WABr 1, 470, 184ff: »Zum andern findt man, daß mehrmal verdampt sein articuli contrarii, nämlich dies: 'Deus facit malum', 'Deus non facit malum', die doch all beid christianissimi sein, ja im Text der Gschrift erfunden (Jes 45, 7; Gen 50, 29)«.

69. ECK, De primatu 3 c. 48.

70. Vgl. o. Anm. 53.

71. WABr 1, 470, 194 - 471, 199: »Also hat man zu Costnitz contraria gehandelt. Zum ersten verdampt den Artikel: 'Primatus non est iure divino', und doch determiniert, daß Concilium über dem Papst sei. das wäre ketzerisch und irrig, so der Papst iure divino primatum hätt; dann also wäre das Concilium das öberst auf Erden und hätt einen Primat über Papst Primat, als der recht Christi vicarius in plenitudine potestatis omnis«.

72. »Opusculum Ioannis Patriarchae Antiocheni de superioritate inter concilium et papam« an die Konzilsväter von Basel gegen Eugen IV.: MANSI 29, 512 - 533. - Der Verfasser ist der lateinische Patriarch von Antiochien, JOHANNES MAUROSIUS (JEAN MAUROUX), eine zwielichtige Gestalt auf dem Baseler Konzil: H. FINKE, Zur Charakteristik des Patriarchen Johannes  Maurosii von Antiochien: RQ 2 (1888), 165 - 174. In seinem Traktat versucht er, die Beweise für die Superiorität des Konzils über den Papst zusammenzutragen und die Gegengründe zu widerlegen: H.J. SIEBEN, Traktate und Theorien zum Konzil, Frankfurt a. M. 1983, 39f.

73. WABr 1, 471, 200 - 205: »Darnach folget, daß die Römisch Kirchen nit über die andern Kirchen wäre, sondern alle Kirchen gleich. Und das halt ich auch wahr sein, dann St. Petrus Act. 8 (, 14), der Kirchen zu Jerusalem unterworfen, mit St. Johannes gesandt ward in Samarien. Daran Petrus und sie schwerlich alle gesündiget hätten, wann Petrus iure divino wäre der öberst gewesen und hätt sich als einen untern senden lassen«.

74. WABr 1, 471, 205ff: »Also, wann primatus iure divino des Papsts wäre, so gebührt dem Concilio nit über sich greifen und den Papst als einen Untertanen absetzen, regieren und handeln wie's will. Dann ius divinum läßt sich weder regieren noch ändern, ,und ist der Papst über alle Christen und die römisch Kirch über alle Kirchen, so ist er gewiß auch über das Concilium, das nit anders ist dann alle Kirchen«.

75. D 40 c 6 (FRIEDBERG 1, 146): »Si Papa suae

et fraternae salutis negligens reprehenditur inutilis et remissus in operibus suis, et insuper a bono taciturnus, quod magis officit sibi et omnibus, nichilominus innumerabiles populos catervatim secum ducit, primo mancipio gehennae cum ipso plagis multis in eternum vapulaturus. Huius culpas istic redarguere presumit mortalium nullus, quia cunctos ipse iudicaturus a nemine est iudicandus, nisi deprehendatur a fide devius; pro cuius perpetuo statu universitas fidelium tanto instantius orat, quanto suam salutem post Deum ex illius incolumitate animadvertunt propensius pendere.« Zur Wirkung dieses Kanon s. R. BÄUMER, Nachwirkungen.

76. WABr 1, 471, 211 - 219: »Über das hat man jetzt in Rom im Concilio wider das Costnitzer Concilium, darzu das Baseler Concilium abtan. Und gehn also die Concilia wider einander, und machen, so wir darauf bauen, daß wir zuletzt nit wissen, wo Papst, Concilium, Kirch, Christus oder wir darzu bleiben. Das muß dann alls der heilig Geist tan haben und ius divinum sein, daß wir ein Zeit ob einem Artikel Ketzer, die ander Zeit Christen sein müssen und wie sie es gutdünkt. Also gibt man uns ins Maul, daß wir, wir wöllen oder wollen nit, sagen müssen: Das concilium hat geirret«.

77. Vgl. ECK, De primatu 3 c.45 u. 46: zu Luthers Behauptung der "contrarietas conciliorum".

78. Vgl. LUTHER, Dedikationsbrief zu den »Resolutiones Lutherianae super propositionibus suis Lipsiae disputatis«: WA 2, 399 u. Dokumente zur Causa Lutheri 2, 279: »Deinde, si non placet ista Conciliorum concordia et pertinaciter mihi Constantiense unum contra duo obtendatur, iam non difficile mihi erit statuere, utrius autoritas debeat praeponderare. Nam cum Concilium possit errare, potius Constantiense quam Nicenum et Aphricanum errasse confitear, quod haec longe foelicius quam illud processerint et egerint ac iam diu sacris Euangeliis etiam prae caeteris Conciliis comparata sint, presertim Nicenum, ad quam gloriam Constantiense necdum pervenit, et in hoc imitabor novissimum Romanum Concilium, in quo Basiliense damnatum est et Constantiense quoque passum non parva suae autoritatis detrimenta, dum Papam supra Concilium esse sanxit, cuius contrarium in Constantiensi definitum est.Atque ita invicem sese reprobantia Concilia interim satis nos tutos reddunt et liberos ad contradicendum utrisque: quae enim sibi dissident, cui convenient?« Vgl. o. Anm. 71.

79. WABr 1, 471, 223 - 226: »Mir ist gnug, daß Concilia nit ius divinum machen und Doctor Eck kein beständigs argument aufbringen mag wider mich aus solchem iure humano, darzu wanhalber parteischen Händel und Determinatio conciliorum«.

80. Vgl. o. Brief 18-02-1519, Anm. 22.

81. WABr 1, 471, 228: »Also hab ich gesagt und will's für Doctor Ecken wohl erhalten, ob Gott will, daß Etlich Artikel sein christianissimi«.

82. WABr 1, 471, 231.

83. WABr 1, 472, 237f: »Dies Pünktlein hab ich ihm zu Leipzig viel mal fürgehalten, es ist ihm aber das Nüßlein allweg zu hart gewesen«.

84. D 99 c 3 (FRIEDBERG 1, 350f: »Primae sedis episcopus non appelletur princeps sacerdotum, aut summus sacerdos, aut aliquid huiusmodi, sed tantum primae sedis episcopus.« Dazu die Zufügung GRATIANS: »Universalis autem nec etiam Romanus pontifex appelletur«.

85. ECK, De primatu 3 c. 31.

86. WABr 1, 472, 244f: »Also ist der Artikel auch christlich: 'divinitas et humanitas sunt unus Christus', und liegt nichts daran, was die logici dabei erdicht haben«.

87. WA 2, 295ff = WA 59, 490, 1767 - 1770: »Ita de alio dicit articulo 'Due nature, divina et humana, unus est Christus', nihil pro hoc adduxit nisi quod sit de fide. In Athanasio aliter legimus: 'Deus et homo unus est Christus', non 'deitas et humanitas'.«: »Qui licet Deus sit et homo, non duo tamen, sed unus est Christus« ("Symbolum Quicunque" oder "Athanasianum").

88. WABr 1, 472, 246f: »Item auch der ist wahr: 'Omnis actus hominis est bonus aut malus' und concordiert mit Christo (Mt 12, 33)«.

89. WABr 1, 472, 251ff: »Das wöll Gott nimmermehr, daß ein frumm Christenmensch ein Spruch der Gschrift recht verstand und in sich bildet u8nd sollt denselben darnach umb etlicher irrigen Verstands willen verwerfen, unangesehen seinen rechten Verstand«.

90. WABr 1, 472, 254 - 263: »Darüber sollt man Papst und Concilia verleugnen zu Rettung der heiligen Gschrift, denn wo dieser Artikel ketzerisch gescholten wird, so muß Euangelium, Paulus und Augustinus untergehen. Ehe ich das tu, will ich meiner christlichen Freiheit brauchen und sagen also: Ein Concilium mag irren (wie alle Lehrer der Gschrift und Rechten schreiben) und hat etlich Mal geirret, wie die Historien beweisen und das jertzige letzte Römisch anzeigt wider das Costnitzer und Baseler. Also irret in den Artikeln das Costnitzer auch . Oder bewähre du, daß es nit geirret habe. Sonderlich, so man mehr einem Laien sollt glauben, der Gschrift hat, dann dem Papst und Concilio ohne Gschrift, ut supra (WABr 1, 468, 115f)«.

91. Mt 18, 17; vgl. o. Anm. 69.

92. Ariminense 359; "Räubersynode" von Ephesus 449.

93. WABr 1, 472, 264ff: »Auch so haben Doctor Carlstadt und Doctor Eck in dieser Disputation gehalten und concordiert, daß liberum arbitrium ante gratiam nihil valet nisi ad peccandum«: vgl. WA 2, 401, 32f.

94. Bologna.

95. WABr 1, 473, 272 - 286: »Ob nun wohl das Concilium nit wider mich ist oder je nit klar ist, ob es wider mich sei, hat doch Doctor Eck das den Richter nit lassen wollen, sondern selb Richter werden und mich zu aller Schmach gesetzt ein Ketzer umd Ketzerpatron ausgeruft und schreiben lassen, also mich und uns allen zuvor E.K.Gn. Universität unser christlichen Ehr beraubt durch solich unträglich Beleidigung, das fürtstlich zugesagt und zugeschriebne Geleit frevenlich gebrochen. Und die solchem Unfug sollten gewehrt haben, saßen still und ließen ihnen gefallen, als hätten sie darzu geraten und geholfen, ja sie haben ihn darzu gestärkt, gerechtfertiget und beschützt öffentlich vor jedermann. Dann da ich Herrn Cäsar Pflug als fürstlichen Verweser anruft, hat er mit den doctoribus nach End der Disputation (daß je Doctor Eck unser Schmach und E.K.Gn. Universität geneigte Dienste wohl ausrichtet) sich beratschlagt und mir das zu Antwort geben: 'Doctor Eck spricht: was er gesagt habe, woll er beweisen.' Also mußt ich die Schlappen haben, als hätt mich ein Hund gebissen«.

96. WA 2, 280, 31 - 35 = WA 59, 468, 1112 - 1117: »Grecos laudatissimos et sanctos martyres semper laudavi. at reverendus pater, artis coquinarie minus instructus, commiscet sanctos Grecos cum schismaticis et hereticis, ut fuco sanctitatis patrum hereticorum tueatur perfidiam, quoniam mille et quadringentos simul inculcat annos«.

97. WA 2, 280, 36ff = WA 59, 468, 1118ff: »(D. Martinus protestabatur dicens: Protestor coram vobis omnibus et publice, quod egregius d.d. hoc mendaciter et impudenter de me loquitur)«.

98. WA 2, 283, 26ff = WA 59, 472, 1232 - 1236: »De grecis sanctis diximus sepius: sed hoc horrendum omnibus Christi fidelibus esse arbitror, quod reverendus pater contra tam sanctum et laudabile Constantiense concilium, tanto consensu totius Christianitatis congregatum, non veretur dicere articulos aliquos Hussiticos et Wiklefficos fuisse Christianissimos et euangelicos«.

99. WA 2, 283, 30f= WA 59, 472, 1237f: »Protestatur Martinus: Non est verum, quod contra Constantiense concilium loquutus sim«.

100. WA 2, 283, 36 - 284, 3 = WA 59, 472, 1244 - 473, 1252: »Quod (sicut beatus Augustinus alibi raciocinatur) si ullum mendatium ad sacras scripturas fuerit admissum, tota erit de veritate suspecta: ita et damnati Hussitae, reverendi patris fulti patrocinio, procul dubio (Martinus Lutther protestatur: Mendacium est impudicissimum) dicturi sunt: 'Si concilium erravit in his duobus articulis Christianissimis, ita eius apud nos in aliis articulis vacillabit auctoritas.'«

101. WA 2, 284, 1 = WA 59, 472, 1248f (»Mendatium est impudicissimum«).

102. WA 2, 283, 31f= WA 59, 472, 1238f: »Eckius contra offert se probaturum ex dictis et scriptis«.

103. Lügner.

104. bei einer solchen Lüge.

105.  Freiburg und Basel. Vgl. ECK, Expurgatio: WABr 1, 490 Anm.1.

106. Zum Streit um den "Sieger" bei der Leipziger Disputation vgl.Luthers Brief vom 20.Juli 1519  an Spalatin (WA Br 1,422) sowie den Flugschriftenaustausch zwischen Eck und Melanchthon im Sommer und Herbst 1519 und Melanchthons Brief an Ökolampad: MSA 1, 3-11; MBW.T1, Nr. 59.

107. Vgl. Eck an G. Hauer u. F. Burkhard 01-07-1519: Brief Nr. 79 Anm. 12.

108. Vgl. Luther an Spalatin, 20-07-1519: WABr 1, 424 Anm. 45: Hans von PLAUNITZ, kursächs. Rat, Hauptmann von Grimma, wohnte im Auftrag der Kurf. Friedrich der Leipziger Disputation bei; vgl. Luther u. Karlstadt an Kurf. Friedrich 18-08-1519 (WABr 1, 474, 299ff): »Und wäre Herr Hans von Plaunitz, E.K.Gn. Hauptmann von Grimma, nicht gewesen, so wäre ich Hans dahinten gewesen, wie derselb E.K.Gn. mag berichten«.

109. Eck verweist auf das Notariatsprotokoll als Grundlage einer Beurteilung des Ausgangs der Disputation.

110. WABr 1, 473, 286 - 291: »Ich wollt auch wohl meiner Mäßigkeit vergessen, Doctor Ecken einen siebenfachen Ketzer und Lästerer des allerheiligisten Nicaeni Concilii und der ganzen Christenheit gescholten haben, als er dann auch wahrhaftigist und mir's noch halten muß, wenn ich auch nun zu nichte würd in meinem Geleit; aber man trotzte uns mit dem Geleit öffentlich, das müßten wir halten, Doctor Eck mocht tun, wie er wollt«.

111. Über die Anwesenheit Hg. Georgs bei der Disputation vgl. die Briefe 17-03-1519 A. 1; 19-02-1519 A.1; 01-07-1519; 15-07-1519 u. 26-08-1519

112. Die Anhänger Luthers verhielten sich nicht gemäß dem Geleit: WABr 1, 442 Anm.9. Karlstadts Geleit ist im Text erhalten: SEIDEMANN, Die Disputation Nr. 25 (10-06-1519).

113. Vgl. Melanchthons Einblattdruck über die Erlangung des Grades des Baccalaureus biblicus (09-09-1519), These 18: »Ergo citra haeresis crimen est non credere caracterem, transsubstantiationem et similia« = Suppl. Mel. VI, 1, 77ff; WABr 1, 479, 27.

114. WABr 1, 473, 295ff: »Da ich drei Tag Doctor Eck respondiert und der vierte Tag mein war zu opponieren, nahm Doctor Eck denselben Tag auch ein, mir die Zeit mit unnützen Worten zu verderben, und was uns geboten, denselben Tag die Materi zu enden«.

115. WABr 1, 474, 307ff: »Daß er nit umb der Wahrheit willen disputiert, sondern mir zu einer Schmach schwätzet, zeigt er darmit an, daß er alle meine Bücher und was ich je geschrieben, anzog, aufhub und hätt's alls gern vor jedermann geschändt und zu nicht gemacht, ob es wohl nit propositum war«.

116. WABr 1, 474, 311f: »So hässig hat er uns gesucht, kummt sich auch so gar nit bergen, daß er mir den armen Münchstand nit mocht unverschimpfiert lassen«.

117. Vgl. o. Anm. 30.

118. WA 2, 296, 34 - 297, 5 = WA 59, 492, 1820 - 1825: »Si tamen primatus Romani pontificis tantum iuri innititur humano et elevatur consensu populi, unde tunc reverendi patris mendicitatis privilegium, unde iste religionis habitus, unde potestas confessiones audiendi, predicandi, cum aliis innumeris privilegiis, quibus a sede apostolica obruuntur, episcopis, archiepiscopis et curatis frequenter contradicentibus ?«

119. WA 2, 303, 23ff = WA 59, 500, 2087ff: »Item transeo istas criminationes de fratribus mendicantibus: miser iste etiam habitus cruciat egregium d.d. Ego pro mea sententia pronuncio: vellem, esse nullum ordinem mendicantium«.

120. WABr 1, 474, 313ff: »Ich tat ein klein Sermonlin fur unsern Rectorem, Herrn Herzog Barnim, da waren Doctor Ecken drei heilig Tag nit gnug, mich mit meinem Sermon zu reißen und vor dem Volk zu schmähen. Ich hielt dieweil silentium, dann so sollt es ein Münich halten«.

121. ADOLF, Fürst von Anhalt-Zerbst, Bischof von Merseburg: vgl. LThK 1 (3.A.), 163 (J. PILVOUSEK); G. MAY, Die dt. Bischöfe angesichts der Glaubensspaltung (Würzburg 1983);  BBKL I, 40 (F.W. BAUTZ,); s.auch Brief 17-03-1519  A. 1.

122. WABr 1, 474, 320f: »Aus meinem Buch Cipriano, den er mir falsch hätt allegiert und sollt mir's weisen und in zweien Tagen auch noch nit mocht finden, tät er mir die Ehr, ich hätt in margine signiert: Hic fallitur sanctus vir, das doch gar nichts zur Sachen belangt, muß es herfür und mit Schmach in die Federn kommen«.

123. Zu Luthers Vorwurf, Eck habe Cyprian falsch zitiert: vgl. o. Anm. 122 u. ECK, Expurgatio (WABr 1, 447, 13 - 16): »Tibi etiam, cum obiiceres Cyprianum male allegatum, ostendi epistulam eius ad Pupinianum, et testimonio scriptionis manus tuae probavi Cyprianum voluisse aedificatam super Petrum ecclesiam." Dazu J.U. SCHULHERR (fol Bv): "Tertio in testimonium aliquot Cypriani epistolas Eckius altero die addixerat, quas D. Martinus causabatur haud posse inveniri. Eckio datur Cyprianus ostenditque librum 1 epistolarum ad Cornelium, quomodo Cyprianus accusarit venientes ex Numidia haereticos ad primam sedem, dein epistolam demonstrat aliam, in qua tenet Cyprianus ecclesiam fundatam super Petrum. Addo, quod D. Martinus ad illum passum syngrapha annotarat, etiam sanctum virum falli, quod ecclesiam crederet super Petrum aedificatam esse. Hoc idem Martinus transiit«.

124. WABr 1, 474, 322ff: »Wiewohl diese und dergleichen Stuck viel zu kindisch sein, merken doch daraus E.K.Gn., was hinter Doctor Eck und den Leipzigern liegt, die mit solchen Pünktlein so kindisch in der tapfern Sach umbgehn«.

125. WABr 1, 474, 327f: »Dann etlich auch anhuben zu dichten, ich trüg einen Teufel bei mir in der Büchsen. Das alles Zeichen sein einer verzagten Sach und verzweifeltes Handels, der mit Geschrei und solchen bösen Funden sich stärken mußt«.

126. WABr 1, 475, 333f: »Nit daß wir Doctor Eck gegen E.K.Gn. wollen verunglimpfen, ist uns auch rachsal nit not, wollen's wohl auf ein andere Weis büßen, er ist noch nit hinüber, sondern daß uns nit zu leiden steht, daß sich E.K.Gn. Lästerer und Schmäher allererst fur geneigte Diener schmücken wollen«.

127. erbötig.

128. WABr 1, 475, 337ff: »Er gibt auch seiner Weisheit ein merklich Partikel dar, daß er glaubt, die Ketzer freuen sich meiner Opinion. Soll ich nun allererst um Doctor Eck Argwohn und Glauben willen mein Opinion wandlen oder umb der Ketzer Freuen die Wahrheit fahren lassen, so hab ich fürwahr ein köstlichen Meister an Doctor Ecken überkommen. Der Schärfe und Subtilitäten sein fast all Argument Doctor Ecks voll gewesen und haben billich den Leipzigern wohlgefallen«.

129. WABr 1, 418, 50f (Jan Poduska an Luther, Prag, 17-07-1519): »Sunt in Bohemia plurimi fideles Deo et chari, qui te noctes diesque orationibus adiuvant.« Der Brief gelangte erst am 03-10-1519 in Luthers Hände. Vgl. o. Brief 28-10-1519.

130. Vgl. Brief 28-10-1519 und 01-07-1519: »missi ex Praga schismatici et Pigardi haeretici plurimi, qui Martinum maximum veritatis doctorem asserunt, non minorem Ioanne Huss«.

131. Vgl. Brief 28-10-1519.

132. WABr 1, 475. 344ff: »Daß ich St. Peter nit den Primat über die Apostel gebe und er dem und mehr Stücken trauet Widerstand zu tun, helf ihm Gott. er darf's gar wohl, sonderlich dieweil er sich den einigen Schutzherrn der elenden verlassnen Christenheit achtet«.

133. WABr 1, 475, 349f: »Wiewohl wir billig Wunder tragen, was doch dem freien Held begegnet ist, daß er das Licht so graulich fürchtet und nit gern schreibt und so viel große Müh gehabt, daß die Disputation unterdrückt nit auskäme für die Leut«.

134. WABr 1, 475, 352 - 357: »Ich geb St. Peter primatum honoris, non potestatis, dann er die Apostel weder zu machen, senden, regieren noch zu ordinieren Gewalt hat. Doctor Ecks juristische und erdichte Distinction de apostolatu et administratione laß ich mich nicht anfechten, dann sie anzeigt, daß Doctor Eck noch nit weiß, was apostolatus heißt in der Gschrift, der doch iure divino sich vermessen zu fechten«.

135. WABr 1, 475, 358 363: »Ich will seine Disputation nit er geb ihr dann den rechten Namen Crimination und perditio temporis [vgl. Luther an Spalatin, Begleitbrief der >Resolutiones«: WA 2, 391, 27f:»solere eum in disputatione magis criminari quam disputare et more indoctorum declamatorum tempus conviciis et contumeliis hominum perdere«], daß ich mich weiß darnach zu richten. Seind jetzt kaum zween Punkten troffen in der ganzen Disputation und dennoch mit losen durchübten Argumenten, der ich mich geschämet für gelehrten Leuten. Schreien, Bärden, viel Plaudern und nichts Auszurichten, das sein Doctor Ecks Disputation.< Vgl. »Resolutiones«: WA 2, 392, 11ff.

136. WABr 1, 475, 364 - 476, 368: »Wir haben ihm nit Leipzig vorgeschlagen [vgl. Eck an Kurf. Friedrich 22-07-1519: >So sie mir die Universität zu Leypßig furgeworfen haben«], dann sein groß hochberümpte memoria hat ihrs Briefs vergessen, daß Leipzig, von ihm angeben, von uns angenommen ist, hätten wohl lieber Erfurt oder ein andere Stadt genommen, haben nu allererst verstanden, warumb Leipzig ihm gefallen hat. Was hat ihm gebrochen an Wittenberg unter E.K.Gn. Geleit?<

137. Vgl. ROTH, Augsburgs Reformationsgeschichte 1, 51. Luther stieg, vom Prior Johann Frosch freundlich empfangen, im Augsburger Karmeliterkloster ab.

138. Vgl. Brief Luthers an Eck 15-11-1518.

139. Vgl. Brief 04-12-1518 

140. Vgl. Eck an die Universität und die Theol. Fakultät Leipzig (18-02-1519): GESS 1, 49 Anm.1 (Nr. 62) u. 73 (Nr. 93). S. auch ECK, Contra obtusum propugnatorem A 4; s. auch u. Brief  03-12-1519.

141. WABr 1, 476, 369 - 372: »Wir wollten auch nichts lieber, dann daß E.K.Gn., der sich Doctor Eck unterwirft und weisen lassen will, über die Ding erkennen sollten, mit welchen andern Fürsten oder Adel das geliebt, dieweil es doch nun dahin kommen ist, daß die Laien reiner gelehrt seind dann die Theologen, die lauter Sophisten worden, allein die ledigen Titel tragen von der Theologia«.

142. WABr 1, 476, 376 - 390: »Was sollten sie zu Leipzig Guts erkennen, so sie jetzt durch Neid und Haß verblendt Doctor Ecken gewunnen geben, so es doch am hellen Tag ist und sie nit leugnen mögen, Doctor Carlestat Position sein von Gottes Gnaden Doctor Eck unversehrt heimkummen, wiewohl Doctor Eck wider sie geschrieben einen großen aufgeblasen Titel: contra novam doctrinam, als wollt er's verschlingen. Darzu muß er bekennen, daß er zugelassen hat: 'Liberum arbitrium ante gratiam non valet nisi ad peccandum' und alle positiones Doctor Carlstadts, und ist zu Carlstadt getreten, Scotum, Capreolum, damit die Thomistischen, Scotistischen, modernisch Secten verleugnet. Er wäre sunst ein Pelagianus gen Ingolstadt kommen. Und so ist die große Blase des Titels: contra novam doctrinam löcherig worden und zerrissen, und hält es nun mit Doctor Carlstadt in allen Punkten, also daß er's auch selber bekennet hat. Also hat Doctor Carlstadt gewunnen, aber Doctor Eck das Geschrei. So richten die Hochgelehrten von Leipzig, die Doctor Eck billig begehrt zu Richtern«.

143. Es handelt sich um die Schrift »Expurgatio« mit Dedikation vom 02-09-1519 (METZLER Nr. 28 u. neu ediert: Dokumente zur Causa Lutheri 2, 284 - 315).

144. WABr 1, 476, 388f.

145. Vgl. ECK, Contra obtusum propugnatorem E 3 (s. u. Brief  03-12-1519).

146. WABr 1, 476, 381ff.

147. LUTHER: XXX.

148. SEITZ, Der authentische Text XXX.; vgl. dazu Ecks ausführlichen Bericht an VAIM.

149. WABr 1, 476, 385.

150. Vgl. ECK, Expurgatio: s. o. Anm. 136.

151. AEGIDIUS VON ROM OESA; "Doctor fundatissimus" (1243/47 - 1316). Hauptwerk: "De ecclesiastica sive summi pontificis potestate". Vgl. über ihn F. LANG: LThK 1, 193; ; LThK 1 (3.A.), 180 (R. WEIGAND) ; BBKL I, 43 (F.W, BAUTZ)

152. ALFONSUS VARGAS TOLETANUS OESA (gest. 1366), Hauptwerk: In Prim. Sententiarum (Neudruck New York 1952). Las 1344 die Sentenzen in Paris. Vgl. über ihn D. TRAPP: LThK 1, 334; ;LThK 1 (3.A.), 390 (C.H. LOHR) .

153. THOMAS VON STRASSBURG OESA (gest. 1357). Hauptwerk: Lectura super IV libros Sententiarum. Vgl. über ihn D.TRAPP: LThK 10, 147; LThK 9 (3.A.), 1535f (A. ZUMKELLER); BBKL XI, 1406ff (A. ZUMKELLER)

154. GERHARD VON SIENA OESA (gest. 1336), Schüler des Egidius von Rom, den er gegen Duns Scotus und Petrus Aureoli verteidigte.. Pariser Magister. Hauptwerk: Sentenzenkommentar. Vgl. über ihn D. TRAPP: LThK 4, 722.

155. JACOBUS DE APPAMIIS (Pamiers) OESA (gest. um 1350), distanzierte sich im Anschluß an Ägidius von Rom von den Lehren des Petrus Aureoli. Hauptwerke: Quodlibetum; Quaestiones ordinariae. Vgl. über ihn LThK 5, 835 (D. TRAPP).

156. AUGUSTINUS TRIUMPHUS (VON ANCONA) OESA (1243 - 1328. Las nach 1300 an der Pariser Sorbonne die Sentenzen. Hauptwerk: Sentenzenkommentar. Vgl. über ihn: F. MERZBACHER: LThK 1, 1104; LThK 1 (3.A.), 1249f (W. ECKERMANN); BBKL  I, 300f (F.W. BAUTZ,)

157. SIMON FIDATI VON CASCIA OESA (ca. 1290 - 1348), Hauptwerk: De gestis Domini Salvatoris (15 Bde). SIMON FIDATI von CASCIA OESA; hg. von C.M. Oser-Grote u. A.E.J. Grote, Würzburg 2006. Vgl. über ihn LThK 9, 766f (A. ZUMKELLER); ;LThK 9 (3.A.), 602 (A. ZUMKELLER); BBKL X, 387ff (A. ZUMKELLER)

158. HUGOLIN VON ORVIETO OESA (ca. 1300 - 1373), ein selbständiger Schüler des Gregor von Rimini. Las in Paris die Sentenzen. Mitbegründer der theologischen Fakultät in Bologna (1364), 1368 Ordensgeneral. Sein Sentenzenkommentar ist neu ediert von V. MARCOLINO. Vgl. über ihn LThK 5, 521 (A. ZUMKELLER); LThK 5 (3.A.), 314 (W. ECKERMANN); BBKL  II  1155ff (UDO TAVARES)

159. GREGOR VON RIMINI OESA (gest. 1358). 1357 - 58 Ordensgeneral.Hauptwerk: Lectura super primum et secundum Sententiarum. Neu hg. von A.D. TRAPP u.a. Berlin 1979 - 83. Vgl. über ihn Brief Nr. 27 und LThK 4, 1193 (D. TRAPP); LThK 4 (3.A.), 1025 (W. ECKERMANN); LMA 4, 1684f  u. TRE 14, 181-184; BBKL II 337f (F.W. BAUTZ); sowie das Sammelwerk: Gregor von Rimini. Werk und Wirkung bis zur Reformation. Berlin 1981 (Spätmittelalter und Reformation 20).

160. WABr 1, 476, 391ff.

161. AUGUSTINUS, Contra Faustum: CSEL 25/1, 251.

162. "auf einem Brett bezahlen": bar; "hippenbübisch": vgl. WABr 1, 454 Anm. 12.

163. Ecks »Expurgatio«.

164. ECK, Pro Hieronymo Emser contra malesanam Lutheri venationem responsio. S. Brief 28-10-1519

165. ECK, Ad criminatricem...offensionem...responsio:. S.  Brief 19-10-1519

166. ihn im Zaum halten.

167. Vgl. WABr 1, 476, 396f: »Darumb muß er uns die Fastnachtslarven geben und sich sehen lassen, wer er ist, ob Gott will«.

168. WABr 1, 477, 404ff: »Das ist conveniert, daß die Disputation, durch die Notarien verfaßt, nit soll vor dem Sentenz gedruckt werden«.

169. Verlorener Brief Luthers an Pirckheimer 05-07-1519: WABr 1, 440, 9 - 14 (ECK, Expurgatio): »Et dum disputatio Lipsiae necdum ad umbilicium deducta esset, scripsit D. Martinus ad celebrem patricium Norinbergensem D. Birckhaimerum: 'Eckius Scotum deserere est coactus, et Capreolus occubuit (quorum tamen neutrum erat verum). De peccato et libero arbitrio ante gratiam nondum egerunt, in qua et in omnibus Carlstadio victoriam statutam spero.'« Eck hat diesen Brief unterwegs in Nürnberg ca. 15-08-1519 gesehen.

170. WABr 1, 476, 402 - 477, 404: »Also spricht er: man soll still stehen, und tut doch, als sei es nit wahr, dann es gebricht ihm die schön memoria iuxta proverbium: 'Mendacem memorem esse oportet.'«

171. WABr 1, 477, 406ff: »Dahin uns Doctor Eck sampt den Leipzigern mit Gewalt gedrungen wider sein eigen Gschrift, Siegel, Zusagen und ersten Pakt. Wir wollten ein freie Disputation in die Federn sprechen und das Licht fur alle Welt geben, nun aber haben sie der groben Behendigkeit braucht, daß sie allein ein Geschrei machten, ein bloß nacket Urteil überkämen und Richter, ihn selbs gefällig, erhüben, daß die Sach je allenthalben unterdrückt würde und mit dem Urteil darnach alle Drück niedergelegt«.

172. S. Brief 04-12-1518: Eck an Hg. Georg.

173. verschollen: s. WABr 1, 337.

174. 1. ECK, In studio Lipsensi disputabit Eckius (WABr 1, 315); 2. LUTHER: Wittenberg, Grunenberg 1519( WABr 1, 316: Luther an Karlstadt 04 (05)-02 (?)-1519).

175. Karlstadt an Eck 26-04-1519.

176. Vgl. o. Anm. 171: WABr 1, 477, 410ff.

177. S.o.Anm. 94.

178. WABr 1, 477, 414 - 418: »Noch ist ihm daran nit genug, will nun allein die Theologen zu Richtern haben, wegert die Legisten, Ärzt, Artisten; so sehre fürcht sich die Eckische und Leuipzigsche Wahrheit, daß sie allein in der Theologen Winkel kreucht, die sie weiß wider uns sein, und schmückt sich das Kätzle, als sein die Theologen der Sach allein verständig, die andern unverständig«.

179. Caesar Pflug schlug Hg. Georg als Vermittler vor: WABr 1, 430f; SEIDEMANN, Die Disputation 148 (Nr.33) u. 150 (Pflug an Hg. Georg).

180. LUTHER: XXX.

181. LUTHER: XXX.

182. Vgl. o. Anm. 178: WABr 1, 484 Anm.

183. WABr 1, 477, 418ff: »Warumb wollt er dann vorhin E.K.Gn. und den hochlöblichen Fürsten, E.F.Gn. Vetter, Herzog Georgen, zu Richtern leiden, so er niemand dann sein theologos leiden mag?«

184. WABr 1, 477, 426ff: »Auch sagt er so viel, er hab zwo Universitäte meins Gefallens angenommen. Ich künnt zu dem Gefallen nit kommen, ich mußt Freiburg und Basel, die mir gefallen, von ihm gewegert, fahren lassen«.

185. Fr. Henricus BRUN OESA, imm. 31-07-1498.

186. Georgius WEGELIN de Ach (SCHREIBER, Gesch. der Univ. Freiburg 1, 151 - 159) u. M. Ioannes BRISGOICUS (SCHREIBER 2, 271 u. WIEDEMANN, Eck 20).

187. Eck war also mit der Wahl Freiburgs grundsätzlich einverstanden.

188. Ecks Promotion erfolgte am 19-01-1509: WIEDEMANN, Eck 29.

189. Vgl. o. Anm. 186.

190. Luther hatte sich am 18-10-1518 in Augsburg in einer feierlichen, vor Kardinal Cajetan eingelegten Protestation dem Urteil der Universitäten Basel, Freiburg, Löwen oder, wenn das nicht genügen sollte, Paris unterworfen: Acta Augustana = WA 2, 9 (Dokumente zur Causa Lutheri 2, 92). Ebenso war vor Beginn und dann wieder am Schluß der Leipziger Disputation vereinbart worden, die Akten einem Schiedsgericht vorzulegen, wobei Eck und Luther die Universitäten Erfurt und Paris genehmigten, während sich Karlstadt nur auf Erfurt einließ: WA 2, 251ff.SEIDEMANN, Disputation 43ff. Auf Ecks Betreiben übergab Hg. Georg von Sachsen aber die Akten nicht, wie mit Luther verabredet, dem gesamten Lehrkörper der Pariser Universität, sondern bloß der theologischen Fakultät. Diese zeigte nur geringe Lust, sich mit dem ihr zuteil gewordenen Auftrag zu befassen. Erst nach Erscheinen von Luthers Schrift »De captivitate Babylonica« entschloß sie sich zu einem allgemein gehaltenen Verdammungsurteil, das sich auf 104 den Schriften Luthers entnommene Sätze erstreckte: WA 8, 255ff. Eck hat das Pariser Urteil 1521 bei Andreas Lutz in Ingolstadt publiziert, verbunden mit einer »teutschen Ermanung zu ennd dar zu gesetzt«: »Determinatio theologice facultatis Parisiensis, super doctrina Lutheriana hactenus per eam visa. Hie werdent CIIIJ artickel der Lutherischen leer verdampt, durch die loblich universitet von Paryß, darumb Martin Luther die disputation zu Leiptzig verlorn hat« (METZLER Nr. 40).Noch von der Wartburg aus reagierte Luther mit einer heftigen Gegenschrift: »Urteil der Theologen zu Paris über die Lehre Dr. Luthers. Ein Gegenurteil. 1521«. Melanchthon gab dem eine Schutzrede bei: WA 8, 255ff; WA 9, 716ff; CR 1, 397ff. Eck hat Luther deshalb des Wortbruchs bezichtigt und dieses Urteil in der Schrift »Christenliche erhaltung« (Augsburg 1530: METZLER Nr. 73, 1), G IJ wiederholt.

191. S. über ihn Brief 01-07-1519, Anm. 50.

192. Vgl. WABr 1, 477, 429 - 436: »Am End (Eck an Kurf. Friedrich 22-07-1519) gibt er Fablen fur von dem Ehrbarn, frummen Mann Doctor Peter Burckhart, als sollt ich denselben verdacht haben, daß er ihm mein Büchlin behändigt und dasselb ungesehen und ungehört, als er selbst schreibt, ganz verächtlich verschimpfiert; dann vielleicht er noch gedenkt seine Träume uns für Regeln zu setzen. Doctor Peter ist ein frumm Mann, ich hab ihn weder dies noch das anzeiget. Hat Doctor Eck etwas geträumet, er mach ein Prophecei daraus, so es ihm geliebt. Ich bin nit müßig, allein seinem Wachen zu antworten.« Zu dem Verdacht, P. Burckhart habe Eck Luthers 13 . Propositio de potestate papae zugespielt, s. Brief 22-07-1519, Anm. 18.

193. WABr 1, 477, 43 - 478, 441: »Doch gefällt mir wohl sein Beschluß, da er spricht: 'E.K.Gn. wäre es ganz löblich, wann Ihr's auf ein Haufen dieselbigen verbrannt.: Hic Eckius! Ein solch Brief soll ein solch Siegel haben! Das ist ein ehrbar theologisch Stück, ein Buch nit sehen und doch zum Feuer urteilen! Doch ist nit not, daß sus Minervam lehre«.

194. Ebd.

195. WA 2, 259, 36 - 260, 5 = WA 59, 440, 243 - 441, 250: »Eckius: Reverendus d. pater satis instructus descendit in arenam, materiam suam habens bono ordine contextam in libello impresso et per eum composito. quare illustrissime dominationes vestre, magnificentie et dominationes veniam dabunt Eckio multo iam tempore aliis negotiis occupato, si non tam rotunde et accurate evestigio tanta cumulare poterit, quantum Reverendus pater iam congessit: venit enim disputaturus, non librum editurus. verum quid reverendus pater dixerit, per ordinem dispiciamus...«.

196. leicht, gering: vgl. WABr 1, 487 Anm.2.

197. DWB 4, 138: "den Rückzug antreten".