Briefwechsel Eck - Übersicht Reformationsgeschichte
Nr. 128

Eck an Hg. Wilhelm von Bayern
Ingolstadt
11-12-1520

RIEDERER, Beytrag, 109-111


Eck antwortet auf die die Nürnberger Angelegenheit betreffenden Schreiben Herzog Wilhelms. Er hat die beiden Nürnberger Bürger nicht im Publikationsinstrument der Bulle aufgeführt, um der Reichsstadt Nürnberg zu schaden. Zum Beweis seiner Vollmacht, die Namen einzelner Sympathisanten Luthers zu nennen, verweist Eck auf die von ihm mitgeführten zwei Pergamentoriginale und die hundert in Rom gesiegelten Druckexemplare der Bulle »Exsurge Domine« sowie den päpstlichen Kommissionsbrief und die päpstliche Instruktion, deren 6. Artikel er zitiert. Er hätte die beiden Nürnberger ebenso absolviert wie den Augsburger Domherrn Adelmann, wenn sie darum nachgesucht hätten. Auf ihr »Erbieten« kann Eck nicht eingehen, da der Papst die Angelegenheit sich und seinen Sonderbevollmächtigten reserviert hat. Zudem verstößt das »Erbieten« vor allem durch seinen Konzilsappell gegen die päpstliche Bulle. Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg sollen von Eck nichts Unmögliches verlangen.

Durchleuchtiger, hochgeborner Fürst, Ewrn Fürstlichen Gnaden seyen mein underthanig gehorsam dienst zuvor an mit vleis berait.

Gnediger Herr:

Auf E.F.G. treffennlich fürbringen von wegen der Fürsichtigen Erberigen Herren der lobl. stat Nurmberg (1) thu ich disen kurtzen bericht mit underthaniger bitt, E.F.G. wolle den genedigklich vernemen. Und auf das erst, wie ich vormals auch mein Unschuld anpotten hab, das ich aus kainem neyd oder mutwillen, auch zu keinem nachtail der loblichen stat Ir zwen burger in executione bullae ernennt hab, deren weitberumbt und loblich policey ich alweg gelobt hab. (2)

Und für das ander das sie vermaint, ich hab nit bevelh oder macht, sonnder person zu citirn, (3) wie dann ettlich sollen gesagt haben, die neben mir auch in der sach babstlich bevelh haben, laß ich ain igklichen sein red verantworten, aber was ich gehandelt hab, will ich versprechen.

Und zeig hiemit E.F.G. unnderthaniglich an, das neben zwo bullen plumbirt unnd c. gedruckt (4) mir babstl. heil. geben hat ein commission, (5) darinn mir auctoritatem geben, das ich die lutterischen citirn mag und procedirn, wie ein ander inquisitor, auch autoritatem, die zu absolviren, die demutigklich sich bekennen etc. und uber die commission geben ein Instruction (6) unnder annulo piscatoris, darinn unnder andern der artickel ist:

 »Sexto si videbitur oportunum, in instrumento publicationis bullarum nominare specialiter aliquos tanquam Martini fautores vel adherentes dicendo verbi gratia talem bullam legimus et publicavimus contra Martinum ac talem et talem, nec non reliquos fautores et adherentes, prout in bulla, prudentiae vestrae relinquitur.«(7)

Darinn clerlich mir zugeben wirt, sonnderlich person zu ernennen.

 Zu dem dritten, das die Herren von Nurmberg fürgeben, ich hab den Erwirdigen Herrn Bernharden Adelman, der gleich eben Iren burgernn nominirt sey, ledig gemacht, (8) das ist war, gnediger herr, unnd hetten ire mitburger auch erzaigt, wie Herr Bernhardt, so hett ich sie auch geledigt, und wers schuldig gewesen, zu thun, wie ich dann mich des auch zu thun erpotten hab, und noch willig und schuldig zu thun bin, wo sie sich rechtmessig erpieten, das ich verantworten konnt.

Zu dem vierten, auf ir erpieten gegenn den hochwirdigen fürsten und herrn Bischove zu Bamberg, meinen gnedigen herrn, (9) hab ich nit gewalt und nit macht gehabt, darauf zu hanndeln, dann so der fal in der bull dem babst vorbehalten ist, und den Jhenigen, die besonnder babstlichen bevelh darüber haben, (10) so ist ir erbieten vor mir nit, noch vor anndern, die solich commission haben, beschehen, und so in demselbigen erbieten ist allain in gemain gesetzt im anndern artickel, sie wollen nit anhengig sein des lutters opinion, so ferr sie nit wider Cristenlichen glauben und ewangelischen warhait sey, (11) und nit aigentlich anzaigt die artickel, der babstl. bull eingeleibt, das sie in denselbigen Im lutter nit anhengig wolten sein, auch in dem dritten artickel sich verlassen auff ein Concily, (12) das sie wollen annemen, was in der handlung durch gemein Cristenlich kirchen beschlossen wirdet, das stracks ist wider die babstl. bull, (13) daraus dann ich in babstl. ungnad kome, wo ich das anneme.

Will darumb auf das vleissigist bitten die fürsichtigen weysen und Erbern Herren Burgermeister und Ratt zu Nurnberg, das sie nit begern, das mir zu grossen unstatten kom, und nachtail raichte; und Ine nicht fürtreglich oder nutz wer, dann wo ich sonst vermochte ir achtbar erberkait dienen, so sollen sie mich vleisig, willig und unverdrossen fynden. Aber solt ich sie also erlassen on rechtmessige form, wurd der Babst das nit erlassen, wurd mein handlung fur ein nullitet iudicirn, und also, unangesehen mein handlung, wider sie procedirn, das inen und mir schedlich, spottlich und nachtailig sein wurde, das alles wol furkomen mag werden, so man retlich und stattlich handelt. Will vill lieber, ist inen auch nützer, handeln, das ich wais zuverantworten, und sie vertrosten, dann das ich uber lang erst solt vil nachred und clag leiden. (14)

Erbeut mich itzt E.F.G. zu unnderthanigem dienst, auch zu gefallen ainem Ersamen Ratt zu Nurmberg, wo sie sich in die sachen gepurlich schicken, das ich mit Inen gegen babstl. heil. unde gegen menniglich verantworten kan, will ich sie auf das miltist, das geseinn mag, entledigen, (15) das sie selb durch ir Gelerten das anzeigen. Wiewol iczt der terminus der LX tag verloffen ist, (16) und sie appellirt haben ad summum pontificem. (17)

Dits alles hab ich in eyl E.F.G. in aller unnderthanigkait wollen anzaigen, bittend das gnedigklichen anzunehmen und meine Herren von Nürnberg berichten, von mir nit beschehen, ir loblich statt zuwider, den ich mer genaigtt wer, eer, frum und lob zu preisen und zu aussern, dann zu schmälern.

Wolt auch lieber der ganzen Publication mich gemüssigt haben, darvon ich allain haß, mühe und grosse geverlichkait erlangt. (18)

Thu mich E.F.G. unnterthanigklich bevelhenn.

E.F.G.unnderthaniger caplan
Johann von Eck, prothonotarius.
Durchlauchter, hochgeborener Fürst: mein untertäniger Gehorsam und Dienstbereitschaft zuvor!

Gnädiger Herr!

Als Antwort auf Eure Äußerungen über die Nürnberger Ratsherren sende ich diesen Bericht mit der Bitte, diesen gnädig aufzunehmen:

Zum ersten: wie ich mich bereits früher entschuldigt habe, da ich nicht aus Neid oder Mutwillen, auch zu keinem Nachteil der Stadt Nürnberg ihre beiden Mitbürger in dem Anhang über die Exekution der Bulle namentlich genannt habe; das lobenswerte Regiment in dieser Reichsstadt habe ich nämlich stets hervorgehoben.

Zum zweiten: daß man dort meint, ich hätte weder Auftrag noch Macht, einzelne Personen zu zitieren, wie auch einige behauptet haben, die selbst neben mir in der Sache im Auftrag des Papstes handeln sollen. Hier lasse ich jeden seine Meinung verantworten; ich selbst aber will das, was ich getan habe, rechtfertigen:

Ich zeige hiermit in aller Untertänigkeit Eurer Fürstlichen Gnaden an, daß mir päpstliche Heiligkeit außer zwei Pergamentoriginalen der Bulle mit Bleisiegel und hundert gedruckten Exemplaren einen Kommissionsbrief gegeben hat mit der Befugnis, die Lutheraner zu zitieren und so vorzugehen wie alle anderen Inquisitoren, ebenso, diejenigen zu absolvieren, die ein demütiges Bekennmtnis ablegen. Über die Kommission hinaus hat mir päpstliche Heiligkeit unter dem Fischerring eine Instruktion gegeben, in der sich unter anderem folgender Artikel befindet:

»Zum sechsten: wenn es nötig erscheinen sollte - das soll Eurer Klugheit überlassen bleiben - im Publikationsinstrument der Bulle einzelne Personen gesondert als Begünstiger oder Anhänger LUTHERS zu nennen, indem beispielsweise gesagt wird: Wir haben diese Bulle verlesen und veröffentlicht gegen MARTIN und diesen und jenen sowie alle übrigen Begünstiger und Anhänger, wie es in der Bulle heißt.«

Darin wird mir eindeutig eingeräumt, einzelne Personen zu benennen.

Zum dritten: daß die Nürnberger vorgeben, ich hätte den ehrwürdigen Herrn BERNHARD ADELMANN, der gleich ihren Mitbürgern auf der Liste steht, absolviert, so ist das zutreffend, gnädiger Herr. Hätten sich die Mitbürger aber ebenso verhalten wie Herr BERNHARD, hätte ich sie ebenfalls absolviert, und ich wäre verpflichtet gewesen, das zu tun, wie ich mich dazu auch erboten habe und immer noch bereit und schuldig bin, wenn sie sich nach den rechtlichen Bestimmungen verhalten, so daß ich es verantworten kann.

Zum vierten: auf ihr »Erbieten« an den hochwürdigen Fürsten und Herrn Bischof von Bamberg, meinen gnädigen Herrn, zu antworten fehlte mir Auftrag und Macht, da der Fall in der Bulle dem Papst reserviert ist sowie denen, die einen besonderen päpstlichen Auftrag dazu erhalten haben. Ihr »Erbieten« war auch nicht an mich noch an andere mit entsprechender Kommission gerichtet. So wird im zweiten Artikel dieses »Erbietens« nur allgemein gesagt, daß sie nicht der Meinung LUTHERS folgen wollten, falls diese gegen den christlichen Glauben und die evangelische Wahrheit verstoße, und es werden nicht eigentlich die Artikel genannt, die der päpstlichen Bulle einverleibt wurden, mit dem ausdrücklichen Vermerk, in denselben nicht LUTHER folgen zu wollen. Außerdem berufen sie sich im dritten Artikel auf ein allgemeines Konzil: sie wollen akzeptieren, was dort von der allgemeinen christlichen Kirche beschlossen würde: dies verstößt direkt gegen die Bulle PIUS' II. Falls ich dem zustimmte, brächte mir das die Ungnade des Papstes ein.

Deshalb will ich die Herren Bürgermeister und Räte zu Nürnberg dringend bitten, nicht zu verlangen, was mir großen Ärger und Nachteil einbrächte. Das wäre auch ihnen nicht zuträglich oder von Nutzen. Wo ich sonst ihnen dienen könnte, sollen sie mich eifrig, willig und beharrlich finden. Sollte ich sie jedoch ohne Wahrung der rechtmäßigen Form absolvieren, würde der Papst dem nicht folgen, meine Haltung für nichtig erklären und ohne Rücksicht auf mich dagegen einschreiten. Das wäre ihnen und mir schädlich, brächte nur Gespött und Nachteile ein. Das alles könnte man sich ersparen, wenn redlich und den Bestimmungen entsprechend gehandelt würde. Ich möchte viel lieber, was ihnen auch nützlicher wäre, so handeln, daß ich es auch zu verantworten weiß, und sie lieber vertrösten, als in der Folge viel Nachrede und Klage ertragen zu müssen.

Ich erbiete mich hiermit zu untertänigem Dienst Eurer Fürstlichen Gnaden, auch dem Rat zu Nürnberg zu Gefallen, falls nur die Betroffenen sich in der Sache nach Gebühr verhalten wollten, so daß ich mit ihnen zusammen gegenüber päpstlicher Heiligkeit und anderen mein Verhalten rechtfertigen kann. Ich strebe die Absolution unter den mildesten Bedingungen an, so daß das für sie akzeptabel wäre, obgleich jetzt die Frist von sechzig Tagen abgelaufen ist und sie an das Konzil appelliert haben.

Dies alles wollte ich in Eile Eurer Fürstlichen Gnaden untertänig darlegen mit der Bitte, das gnädig aufzunehmen und den Herren in Nürnberg zu berichten, daß ich nichts gegen ihre Stadt unternommen habe, deren Ehre, Frömmigkeit und lobenswertes Gemeinwesen ich zu preisen mehr geneigt wäre als sie zu schmälern.

Ich hätte gern auf die Publikation der Bulle verzichtet, denn sie hat mir nichts als Haß, Mühe und große Gefahr eingebracht.

Ich empfehle mich untertänig Eurer Fürstlichen Gnaden.

Eurer Fürstlichen Gnaden ergebener Kaplan
Johann von Eck, Protonotar.


1. Vgl.o.Brief 15-11-1520 (1) und 15-11-1520 (2) Anm. 7.

2. .Brief 15-11-1520 (1) Anm.3.

3. Vgl. Brief 18-07-1520; Brief 03-10-1520, Anm.8; 14-10-1520 (1) Anm.21; Brief 15-10-1520, Anm.12f.; Brief 12-11-1520, Anm.2-5,17,20.

4. Eck führte zwei Pergamentbullen und hundert gesiegelte Drucke mit sich: K. SCHOTTENLOHER, Die Druckauflagen.

5. Brief 18-07-1520.

6. Vgl. KALKOFF: ZKG 25 (1904), 538f.

7. S.auch o.Brief 12-11-1520, Anm.4.

8. Am 09-11-1520: vgl. o.Brief 29-10-1520 (1) Anm.22.

9. Pirckheimers und Spenglers »Erpieten« an B.Georg: Brief 12-11-1520, Anm. 19.

10. Vgl. »Exsurge Domine«: Dokumente Bd 2, 398 u.o.Brief 18-07-1520.

11. Brief 12-11-1520, Anm.24.

12. .Brief 12-11-1520, Anm.26.

13. Brief 12-11-1520, Anm.27.

14. Vgl.u.Briefe 22-12-1520; 24-12-1520; 03-01-1521 u. 04-02--1521

15. Ebd.

16. Vgl.o.Brief 15-10-1520.

17. S.o.Brief 05-12-1520, Anm.1.

18. Vgl.o.Brief 03-05-1520, Anm.1.