Briefwechsel Eck - Übersicht Reformationsgeschichte
Nr. 133

Der Rat zu Nürnberg an Eck
Nürnberg
03-01-1521


Nürnberg, Stadtarchiv: Nürnberger Briefbuch

Der Nürnberger Rat verweist auf sein Anschreiben an Eck vom 22-12-1520 in der Angelegenheit Pirckheimer-Spengler sowie auf Ecks briefliche Antwort vom 24-12-1520 und schlägt vor, den Juristen Dr. Martin Rorer zur Besprechung dieser Sache zu Eck zu entsenden . Eck möge so verfahren, wie er sich in Briefen an Herzog Wilhelm und den Nürnberger Rat erboten hat.


Doctor Johann Ecken ordinarien und pfarrer zu Ingolstat.

Wirdiger hochgelerter lieber her:
Auff unnser schreyben (1) ist wie nachst unnsers Ratsfreunds Wilbald Birckhamers und unsers Ratschreybers Lazary Spenglers halben gesandt, und Ewr darauf enpfangne antwort und erpieten (2) haben wir den wirdigen hochgelerten herrn Martin Rorer der Rechten doctor (3), unsern bestelten advocaten, hiebey abgefertigt mit bevelh von unnserer, auch gedachten, unnser verwandten wegen, dero befelh er gleych weyß hat, mit Euch muntlich zureden und zuhandeln.

Ewr wirden wollen Jme gleich unns und denselben den unnseren dismals ganzen glauben geben und sich hierynnen allso erzaigen, wie Jr auch das gegen dem durchleuchtigen hochgebornen Fursten und hern Wilhelm herzogen Jn Bayern E.f.gn. hern, auch unns Jn ewrn schrifften statlich hapt erpotten (4), und wie unns gelegenhait diser handlung nach zu Euch unzweyfenlich [...]; desto genaigter pleyben wir herwiderumb Ewr wird dinstparen und guten willen zuerzaigen.

Datum Mittwoch nach Circumcisionis 1521.
An Doktor Johann Eck, Ordinarius und Pfarrer in Ingolstadt.

Würdiger und hochgelehrter, lieber Herr!
Auf unser Schreiben, das wir unlängst wegen unseres Ratsfreundes WILLIBALD PIRCKHEIMER und unseres Ratsschreibers LAZARUS SPENGLER an Euch gesandt haben, und Eure daraufhin erhaltene Antwort und Angebot haben wir den würdigen, hochgelehrten Herrn MARTIN RORER, Doktor der Rechte, unseren Rechtsberater, mit speziellem Auftrag versehen, auch im Hinblick auf unsere Mitbürger, in deren Auftrag er gleicherweise handeln soll: das heißt, er soll mit Euch persönlich sprechen und verhandeln.

Eure Hochwürden möge ihm wie auch uns und unseren Mitbürgern Vertrauen entgegenbringen und Euch so verhalten, wie Ihr Euch gegenüber dem durchlauchten, hochgeborenen Fürsten und Herrn WILHELM, Herzog in Bayern, Eurem gnädigen Herrn, bereiterklärt, auch uns gegenüber in Euren Briefen ausdrücklich erboten habt: Ihr werdet das in dieser Sache auch zweifellos so halten. Umso mehr bleiben auch wir wiederum Euer Hochwürden gegenüber bereit, uns dienstbar und guten Willens zu zeigen.

Gegeben am Mittwoch nach dem Fest der Beschneidung des Herrn 1521.


1. Vgl. Brief 22-12-1520.

2. Vgl. Brief 24-12-1520.

3. Dr. iur. Martin RORER, aus Franken, kam 1518 als Advokat und Konsulent nach Nürnberg, wo er bis 1526 wirkte; gest. 08-01.1558: vgl. RIEDERER, Beytrag 130; WILL-NOPITSCH, Nürnbergisches Gelehrten-Lexicon 3, 395 u. 7, 307f.; F.W.ELLIGER, Die Juristen der Reichsstadt Nürnberg 212.

4. Briefe15-11-1520 (1), 11-12-1520 u. 24-12-1520.