Vinzenz Pfnür
Übersicht: Reformationsgeschichte
Das Thema 
»Reformation« 
im Religionsunterricht und in der Erwachsenenbildung*

1. Methodische Vorüberlegung
2. Religionspädagogische Begründung des Themas
3. Konfessionstrennung als leitende Fragestellung
4. Strukturierung des Themas
Drei charakteristische Phasen
           im Ablauf der auf Luther bezogenen Reformationsgeschichte

Literarisches Genus
Erweiterung der Perspektive
Feindbilder
5. Vorurteile und Feindbilder überwinden
 

Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen können und wollen weder eine umfassende Darstellung der Reformationsgeschichte noch eine Unterrichtsskizze für eine bestimmte Alters- und Klassensituation bieten. Sie wollen lediglich Anregungen und Hinweise geben für eine sachgerechte Zuordnung von Lernzielen und Unterrichtsmaterialien und eine sachgemäße Strukturierung des Themas. Aus pragmatischen Gesichtspunkten ist der Aspekt hier eingegrenzt auf die lutherische Reformation. Calvin muß hier unberücksichtigt bleiben. (1)

1. Methodische Vorüberlegung

Im Zielfelderplan für den katholischen Religionsunterricht der Schuljahre 5-10 (Sekundarstufe I) steht das Themenfeld des 8. Schuljahres »Katholische Kirche und Kirchen der Reformation« unter der Qualifikation IV. 2 »Fähigkeit, Erscheinungsformen des kirchlichen Lebens und ihre Geschichte zu verstehen«. 

Als Ziel des Themenfeldes wird formuliert: 
»Die Schüler sollen
- in Umrissen die Geschichte der Reformation kennen. 
- Die Bedeutung der Reformation für die gegenwärtige Situation der Konfessionen darlegen können.«

Untergegliedert ist das Themenfeld in vier mögliche Einzelthemen: 
»1. Katharer, Ketzer: Die `reine´ Kirche, 
2. Ablässe, Reliquien und Wort Gottes, 
3. Luther und die römische Kirche, 
4. Erneuerte oder neue Kirche.« (2)
Eine Begründung dieser thematischen Gliederung wird nicht gegeben. Wenngleich es sich hier um »mögliche« Einzelthemen handelt, so sind diese nicht beliebig; im Gegenteil, hier werden die entscheidenden Weichen für die Behandlung des Themas gestellt. In unserem Fall führt die Strukturierung durch die angegebenen Einzelthemen zu einer verzerrten Perspektive: 
Das 1. Einzelthema holt zu weit aus, ordnet in irreführender Weise die Reformation mit dem Stichwort »Katharer« der »manichäischen Tradition« (3) zu und verleitet mit dem Reizwort »Ketzer« den Schüler zu einer vorschnellen negativen oder auch positiven Assoziation. 
Das 2. Einzelthema ist eine überproportionale Hervorhebung eines Einzelaspektes, der ohne den größeren Zusammenhang der Frage nach Inhalt und Datierung von Luthers reformatorischer Erkenntnis in seiner Bedeutung nicht eingeordnet werden kann, was etwa daran deutlich wird, daß für die Vertreter der Spätdatierung von Luthers reformatorischer Erkenntnis der Ablaßstreit noch in Luthers vorreformatorische katholische Zeit fällt. 
Die Einzelthemen 3 und 4 sind demgegenüber so umfassend formuliert, daß m.E. eine sinnvolle Konkretisierung gegenüber der Formulierung des Themenfeldes selbst nicht gegeben ist. 
 

Während der Zielfelderplan die Begründung einzelner Inhalte und Lernziele wenig reflektiert, sehen G. Biemer und A. Biesinger in dem von ihnen vorgestellten Strukturgitter ein Kriterium für die Beurteilung von Lerninhalten und Lernzielen. Für sie ist das Strukturgitter der Ort, »an dem die Konvergenz der ... Repräsentanz und Lebensrelevanz stattfindet« (4)
Für unser Thema »Reformation« würde das bedeuten, daß von der Fachwissenschaft, hier der Kirchengeschichte, »Reformation und Gegenreformation« als wichtiger Inhalt (zentraler Begriff) der Kirchengeschichte benannt wird. Dieser Inhalt wird dann »auf die Grundbefindlichkeiten menschlicher Existenz hin ausgelegt«, (5) nämlich auf die sogenannten Koexistentialien: 

Arbeit, Herrschaft/Konflikt, Eros/Sexualität, Tod, Spiel.
»In den Koordinatenfeldern erscheinen die Inhalte des Religionsunterrichtes in begrifflicher Fassung.« (6)
Für unser Beispiel Reformation ergeben sich dann folgende Inhalte:
- »Soziale Unzufriedenheit als Anlaß für Reformen« (Arbeit),
- »Einfluß der weltlichen Macht auf die kirchlichen Reformen« (Herrschaft/Konflikt), 
- »Liebe und Streit im Namen des Evangeliums« (Eros/Sexualität),
- »Entfremdung vom Evangelium als Anlaß zur Spaltung« (Tod),
- »Reformation als Wurzel der Forderung nach individueller Befreiung« (Spiel) (7)

Diese Inhalte sind für Biemer und Biesinger zwar nicht normativ, haben aber orientierende Funktion. Sie sind nicht normativ, weil sie »Ergebnisse darstellen, in die das Vorverständnis der Verfasser mit eingegangen ist und somit jede andere Auslegung, die im Schnittfeld der vorgegebenen Zentralbegriffe und Koexistentialien bleibt, als legitime Inhaltsformulierung anzuerkennen ist« (8)
Das würde bedeuten, daß von einem anderen Vorverständnis her etwa im Koordinatenfeld »Spiel« auch die gegenteilige Ansicht »Reformation als Wurzel verstärkter individueller Bevormundung« als legitim anzuerkennen wäre. 
Ein weiteres Problem ist die gegenseitige Zuordnung der einzelnen Inhalte. Für unser Beispiel erhebt sich die für eine Wertung des Phänomens Reformation nicht unerhebliche Frage nach dem gegenseitigen Verhältnis der genannten Faktoren »soziale Unzufriedenheit« (Arbeit), »weltliche Macht« (Herrschaft/Konflikt), »Evangelium« (Tod). 
Insgesamt führt dieser Versuch zu einer Verzerrung der Sachproblematik: Einerseits wird künstlich und unbegründet aufgebläht, indem einzelnen Aspekten eine überproportionale und zudem a priori postulierte Bedeutung zugemessen wird, wie etwa dem Aspekt »Eros/Sexualität« für den Begriff Reformation (9). Anderseits stellt sich die Frage, ob etwa der dem Begriff Reformation wesentlich näher stehende Problembereich Konfessionsverschiedenheit innerhalb dieses Strukturgitters überhaupt noch als relevantes Problem menschlicher Existenz zur Geltung gebracht werden kann. Vielleicht ist es nicht zufällig, daß man bei der Formulierung »Liebe und Streit im Namen des Evangeliums« im Koordinatenfeld Reformation-Eros/Sexualität nicht recht weiß, um welche Liebe und welchen Streit es hier geht (etwa um Ehestreit oder um Konfessionsstreit), so daß diese Formulierung weder dem Aspekt der Repräsentanz noch dem Aspekt der Lebensrelevanz gerecht wird.

Zumindest für den Bereich der Kirchengeschichte vermag dieses Strukturgitter wohl Anregungen zugeben, nicht jedoch seinem Anspruch gerecht zu werden, Kriterium für die Beurteilung von Lerninhalten und Lernzielen zu sein. Der Grund dafür liegt - abgesehen von der problematischen Reduzierung der Lebensrelevanz auf die angeführten Koexistentialien und dem künstlichen Zwang, jede Thematik auf alle genannten Koexistentialien auszulegen - m.E. darin, daß die grundsätzlich berechtigte Forderung nach der Gleichrangigkeit von Repräsentanz und Lebensrelevanz in ein Strukturgitter umgesetzt wird, in dem beide, Repräsentanz und Lebensrelevanz, gleichzeitig zu Wort kommen. Ein Gespräch zwischen gleichberechtigten Partnern ist aber nicht dann sinnvoll, wenn beide gleichzeitig zu reden beginnen und die Gesprächsthematik bestimmen, sondern dann, wenn der eine auf die Thematik des anderen eingeht und umgekehrt. Dabei können die elementaren Dialog-Vollzüge des Hörens und Sprechens nicht in einen dritten Mischvollzug aufgehoben werden. In Entsprechung zu diesen Grundvollzügen gibt es m.E. zwei Weisen des Lernens und zwei Weisen der Zuordnung von Repräsentanz und Lebensrelevanz. Im ersten Fall steht das Hören und Aufnehmen im Vordergrund: Ich höre eine Erzählung, sehe einen Film, gehe in ein. Warenhaus und werde auf für mich bedeutsame Dinge aufmerksam. Im zweiten Falle steht das gezielte Fragen im Vordergrund: Ich frage jemand um Auskunft, suche eine bestimmte Ware, suche eine Lösung für ein bestimmtes Problem. Dem ersten Fall entspricht die Bereitschaft, mich auf Probleme und Sachbereiche aufmerksam machen zu lassen, die zunächst nicht in meinem Erfahrungs- und Interessenfeld liegen; dem zweiten Fall entspricht das Beiseitelassen des nicht Gefragten und Gesuchten. Dabei ist zu beachten, daß sich beides in einem laufenden Wechselspiel vollzieht. Das Problem liegt in beiden Fällen in der sachgerechten Zuordnung von dem, was ich höre und vorfinde, zu dem, nach dem ich frage und suche, und umgekehrt. Dieses Problem kann ebensowenig mit einem vorgefertigten Strukturgitter gelöst werden, wie etwa die Frage, welches Heilmittel für welche Krankheit geeignet ist oder welche Waren welchen Bedürfnissen entsprechen. Der Sachzusammenhang muß vielmehr jeweils konkret aufgewiesen werden. 

Hier liegen m.E. die größten Mängel in der bisherigen Bearbeitung des Themas Reformation, wie nicht nur aus den oben genannten Beispielen hervorgeht. So geht es etwa nicht an, für die Beantwortung der Frage nach den »Kirchen der Reformation« oder dem Glauben der anderen auf Material zu verweisen, in dem die Reformation zwar ausführlich dargestellt wird, aber der Bezugspunkt des Glaubens der anderen, auf den die lutherischen Kirchen in ihren Verfassungen verweisen, nämlich auf die Phase der Bekenntnisbildung (Luthers Kleiner Katechismus, Confessio Augustana), überhaupt nicht erscheint (10). Die Gegenüberstellung von lutherischer und katholischer Lehre im Anschluß an die Flugschriften Luthers von 1520 erheben zu wollen, ist m.E. genau so abwegig, wie die Grundposition einer politischen Partei unter Umgehung des jeweils geltenden Grundsatzprogramms aus situationsbedingten Wahlkampfflugblättern abzuleiten. Entsprechend fragwürdig ist es, die Schüler anzuleiten, aus einem Text aus Luthers Flugschrift »An den christlichen Adel deutscher Nation« »die Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Auffassung« (11) herauszuarbeiten. 

2. Religionspädagogische Begründung des Themas 

Ein Begründungszusammenhang von Repräsentanz und Lebensrelevanz ergibt sich zunächst aus der Wirkungsgeschichte: Das Problem der Konfessionsverschiedenheit, das noch in der Gegenwart vielfach das Zusammenleben von Menschen belastet, ist eine unmittelbare Auswirkung der Ereignisse des 16. Jahrhunderts. Die Konfessionskarte der Bundesrepublik, das Faktum, daß heute ein Bundesland, ein Gebiet oder ein Dorf im Unterschied zum Nachbargebiet oder Nachbardorf überwiegend evangelisch oder überwiegend katholisch ist, ist, abgesehen von der Bevölkerungsfluktuation nach dem 2. Weltkrieg, weitgehend das Ergebnis von Entscheidungen, die im 16. Jahrhundert gefallen sind. Umgekehrt ist für das Selbstverständnis evangelischer Christen heute der Bezug zur Reformationsgeschichte wesentlich. In den Emotionen, die vor dem Papstbesuch der Beitrag von R. Bäumer in der »Kleinen deutschen Kirchengeschichte« quer durch alle Bevölkerungsschichten auf evangelischer wie katholischer Seite ausgelöst hat, wurde deutlich, wie sehr Sicht und Bewertung Luthers und der Reformation das Miteinander evangelischer und katholischer Christen berührt. 

Ein weiterer Begründungszusammenhang ergibt sich aus dem strukturellen Aspekt: Die Analyse der Ereignisse der Reformationsgeschichte vermag Einsichten für ähnliche, nicht unmittelbar wirkungsgeschichtlich bedingte Situationen der Gegenwart zu vermitteln, etwa für die Frage des Ablaufs eines Konfliktprozesses der Entstehung und des Abbaues von Feindbildern, oder verschiedener Modelle von Gesellschaftsveränderung, wie sie etwa im Bauernkrieg deutlich werden (12)

Demnach ergeben sich, je nachdem,
ob ausgehend von der Analyse der Reformationsgeschichte gegenwärtige Problemsituationen erhellt werden, 
oder umgekehrt von gegenwärtigen Problem-Situationen her die Reformationsgeschichte befragt wird, unterschiedlich umgrenzte Thematisierungen. 

3. Konfessionstrennung als leitende Fragestellung 

Im folgenden Konkretisierungsversuch wird die Thematik näher bestimmt vom Aspekt des Problems der Konfessionsverschiedenheit.
Leitende Fragestellung könnte etwa sein: Ist eine Überwindung der katholisch-lutherischen Konfessionstrennung möglich? Im Rahmen eines solchen Themas stehen die Ergebnisse des gegenwärtigen offiziellen katholisch-lutherischen Dialoges im Vordergrund (13), spielt aber auch die Sicht der Reformationsgeschichte eine nicht unerhebliche Rolle. 
Ausgangspunkt und Anstoß für die Behandlung des Themas Reformationsgeschichte könnte ein Wort von Papst Johannes Paul II. sein, das er im Blick auf das bevorstehende Jubiläum der Augsburger Konfession sprach: 
»In unserem Dialog mit dem Lutherischen Weltbund haben wir angefangen, die starken Bande, die uns im Glauben einigen und die durch die Polemiken der Vergangenheit verschleiert wurden, wiederzuentdecken« (14).
Die internationale Gemeinsame römisch-katholische/evangelisch-lutherische Kommission ruft dazu auf: 
- »konfessionell bedingte Vor- und Fehlurteile aus den kirchengeschichtlichen und dogmatischen Lehrbüchern zu tilgen und eine ökumenische Betrachtung der Kirchen- und Dogmengeschichte seit dem 16. Jahrhundert zu entwickeln - wozu die gemeinsame katholische-lutherische Untersuchung zur Confessio Augustana ein verheißungsvolles Beispiel ist; 
- über den Bereich der theologischen Fachliteratur hinaus die Darstellung der Kirchentrennung der daran beteiligten Kirchen, etwa in Schulbüchern von Vorurteilen zu reinigen und in verstärktem Maße ganz allgemein zu einer kritischen Betrachtung der Geschichte und Gegenwart der je eigenen Kirche zu gelangen.« (15)


4. Strukturierung des Themas

Eine sachliche Strukturierung ergibt sich aus der Einordnung der wichtigsten reformationsgeschichtlichen Bezugspunkte sowohl für lutherisches Glaubensverständnis wie für den gegenwärtigen katholisch-lutherischen Dialog, nämlich Luthers »Kleinem Katechismus« und der »Confessio Augustana« (16), in den Konfliktprozeß Reformation. 

Eine solche Einordnung führt m.E. zu drei charakteristischen Phasen im Ablauf der auf Luther bezogenen Reformationsgeschichte. 

Drei charakteristische Phasen
im Ablauf der auf Luther bezogenen Reformationsgeschichte

Eine erste Phase, in der die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen theologischen Schulrichtungen im Vordergrund steht und in der das literarische Genus der Schul-Disputation von besonderer Bedeutung ist, ist bestimmt durch die Frage nach »der reformatorischen Erkenntnis«

Die zweite Phase könnte durch die Überschrift »Die reformatorische Bewegung« gekennzeichnet werden. In ihr wird Luther durch seine Verurteilung durch Rom zum Sammelpunkt und Aushängeschild einer breiten Bewegung, die von verschiedenen Gruppen getragen wird, die jeweils in unterschiedlichen Konfliktsituationen mit den verschiedenen Gruppen des Klerus stehen und sich mit dem Kampfruf »für das reine, lautere Evangelium, gegen die Menschensatzungen und gegen die Vorrechte des Klerus« der neuen Lehre anschließen, obwohl sie selbst untereinander in gegensätzlichen Interessen lagen sich befinden. Vorherrschend ist hier das literarische Genus der polemischen Flugschrift. 

Die dritte Phase, überschrieben mit »Das reformatorische Bekenntnis«, ist charakterisiert durch das literarische Genus Katechismus, Visitationsartikel und Lehrbekenntnis. In dieser Phase geht es um die Konstituierung und den Aufbau der neuen reformatorischen Gemeinden. 

Für das Verhältnis der Konfessionen ist nun von entscheidender Bedeutung, in welcher Phase der eigentliche Bezugspunkt gesehen wird. 
Im folgenden soll zunächst die zweite Phase in Beziehung zur dritten gesetzt werden:
Die zweite Phase, deren zeitlicher Schwerpunkt etwa zwischen 1520 und 1525 anzusetzen ist, ist zunächst bestimmt durch Überlagerung der Theologie durch gesellschafts- und machtpolitische Interessen. Dies gilt als Ausgangspunkt für die katholische Seite in der Umsetzung der geistlichen Struktur des kirchlichen Amtes in konkrete gesellschaftspolitische Vorrechte des geistlichen Standes, wie sie auch aus der innerkatholischen Kritik an dem ungeistlichen, geld- und machtgierigen Verhalten des Klerus (angefangen vom Papst und den römischen Höflingen, den Bischöfen und Prälaten und Domherren bis hin zu den Pfarrern und Hilfspriestern) deutlich wird. Diese Kirchenkritik findet Ausdruck z. B. in den auf dem Reichstag zu Worms 1521 vorgelegten Beschwerden gegen die Geistlichkeit (17), in der Schrift des Bischofs Berthold von Chiemsee »Onus ecclesiae« von 1519 (18) oder in der Instruktion von 1522 der Bayernherzöge für die Vorbereitung der Reformsynode von Mühldorf (19), oder auch in dem Schuldbekenntnis von Papst Hadrian VI. auf dem Reichstag zu Nürnberg 1523, das Papst Johannes Paul II. in seiner Ansprache an die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vom 17. November 1980 in Mainz sich zu eigen machte (20)
Zu beachten ist dabei, daß der geistliche Stand nicht durch die Priesterweihe (Ordination) bestimmt ist, sondern durch die Tonsur bzw. die Klostergelübde, wie etwa aus Art. 30 des Entwurfs der Beschwerden der deutschen Nation (21) oder auch aus der Definition des geistlichen Standes deutlich wird, die Luther zu Beginn seiner Flugschrift »An den christlichen Adel deutscher Nation« gibt (22). Luthers Gegenposition: Alle Getauften sind geistlichen Standes, ist auf diesem Hintergrund zu werten. Sie richtet sich gegen gesellschaftspolitische Vorrechte und argumentiert daneben auf der Basis der mittelalterlichen Verengung der Definition des Priesters als Opferpriester. 
Eine umfassende theologische Grundlegung einer reformatorischen Amtsauffassung ist m.E. erst aus den Zeugnissen der dritten Phase, hier insbesondere der Augsburger Konfession, zu erheben, in der versucht wird, unabhängig von der konkreten vorgegebenen geschichtlich und gesellschaftspolitisch überlagerten Form positiv von der Schrift her nach der geistlichen Struktur des kirchlichen Amtes zu fragen und von der biblischen Aussage der Sendung her zu verstehen (23)
Eine ähnliche Entkoppelung von politischer und theologischer Argumentation und Interessenlage wird in der Confessio Augustana im Blick auf die Frage des Bischofsamtes versucht. Während in der zweiten Phase Städte durch Berufung auf das Evangelium sich von den verschiedenen Einflußmöglichkeiten des Bischofs, der ja auch weltlicher Fürst war, frei zu machen versuchten, und umgekehrt weltliche Fürsten durch die Einführung der Reformation sich als Notbischöfe auch Einfluß auf die Kirche verschaffen konnten, sucht die Confessio Augustana in Artikel 28 die innerkirchliche Verantwortung dem Bischofsamt als innerkirchlichem Hirtenamt zuzusprechen (24)
Ähnlich stehen in der Polemik der frühen zwanziger Jahre gegen den Papst als Antichrist die weltlichen Herrschaftsansprüche des Papstes und seines römischen Hofes im Vordergrund (25), während die Confessio Augustana eine Aussage zu dieser Thematik vermeidet, wohl weil Melanchthon diese Frage in die Schuldisputation verweisen möchte (26)
Unter dem Aspekt einer Theologie des Volkes könnte eine solche Entkoppelung von politischer und theologischer Argumentation vielleicht mit Mißtrauen bedacht werden, in dem Sinn, daß hier die berechtigten Belange der politisch Benachteiligten und Unterdrückten preisgegeben werden; doch ist die Situation hier komplexer. 
So führt etwa der Kreis um Hutten und Sickingen auf der Ebernburg, der ja die erste Gruppe darstellt, die sich entschlossen auf die Seite Luthers stellt, für die eigenen Standesinteressen die Berufung auf das Evangelium und die Proklamation des Pfaffenkrieges ins Feld. So versucht Sickingen auf seinem Kriegs- und Raubzug gegen Trier die Untertanen seiner Gegner zu überreden: »Ich begehre Euch zu erlösen von dem schweren endchristlichen Joch und Gesetz der Pfaffenheit und zu evangelischen, lichten Gesetzen und zu christlicher Freiheit zu bringen.« (27) Letztlich hat hier die Berufung aufs Evangelium aber die Funktion, darüber hinweg zu täuschen, daß Leid und Tod des vom Krieg betroffenen kleinen Mannes nur den Standesinteressen einer kleinen Gruppe dienen sollte.
Ähnlich wird in der aus demselben Kreis stammenden Schrift »Gesprächsbüchlein Neu Karsthans« versucht, durch Verweis auf die Pfaffen als die eigentlichen Feinde die Interessenunterschiede zwischen Ritter und Bauern zu überspielen (28)
Auch im einzelnen dient etwa die reformatorisch begründete Forderung nach Abschaffung der Feiertage (29) mehr den Interessen der Ritter als denen des einfachen Mannes. 
Ähnlich versucht dieselbe Schrift, den Bauer von der durchaus berechtigten Vorstellung abzubringen, daß die Kirche das Spital des Adels sei, daß also Mißstände in der Kirche mit darauf zurückzuführen seien, daß die Kirche Versorgungsanstalt für den Adel geworden ist (30)

Literarisches Genus

Ein weiterer Unterschied zwischen zweiter und dritter Phase ist vom vorherrschenden literarischen Genus her gegeben. In der Natur der Sache liegt es, daß in einer polemischen Flugschrift nur das angesprochen wird, was kontrovers ist und was angegriffen werden soll. Das Gemeinsame wird nicht ausdrücklich formuliert. Die Konfessionsunterschiede aus diesem Material abzuleiten, indem man die polemischen Spitzen zu einem System auszieht, führt von daher zu starken Verzerrungen der Sache. Methodisch kann m.E. nur aus den Schriften eine unverzerrte systematische Gesamtdarstellung abgelesen werden, in denen auch eine solche intendiert ist. Die Bedeutung des apostolischen Glaubensbekenntnisses, der altkirchlichen Trinitätslehre und Christologie, des Dekaloges, der Sakramente hat in einem Katechismus und einem Bekenntnis, das eine Summe dessen sein will, was in den Gemeinden gelehrt wird, einen ganz anderen Stellenwert, als etwa in stark situationsbezogenen Streit- und Flugschriften. Wenn man von letzteren ausgeht, kann man mit Cochläus und Fabri Luther mit Arius vergleichen und zum Vater der Antitrinitarier machen (31). Geht man vom Lehrbekenntnis aus, ergibt sich das Gegenteil als lutherische Position. 

Erweiterung der Perspektive

Ein weiterer Unterschied zwischen den Aussagen der zweiten und dritten Phase liegt darin, daß in der Zwischenzeit die Perspektive erweitert wurde und auch die Kehrseite der Probleme bedacht wurde.

In der Auseinandersetzung mit einer Werkgerechtigkeit steht zu Recht die Betonung der im Evangelium geschenkten Gnade im Vordergrund, unscharf bleibt die Betonung des Anspruchscharakters des Evangeliums. Dieser Aspekt wird erst aktuell in der Auseinandersetzung mit den Mißdeutungen des reformatorischen »sola fide«. So kann eine umfassende Darstellung lutherischer Rechtfertigungs- und Bußlehre nicht ohne Berücksichtigung dieses Aspektes, wie er etwa im Unterricht der Visitatoren oder der Confessio Augustana deutlich wird (32), erfolgen. 

Ähnlich hat die Schrift in der Front der Scheidung von Evangelium und Menschensatzungen, wie sie in der zweiten Phase im Vordergrund steht, eine andere Funktion, als etwa in der Auseinandersetzung über die Konkretisierung des Evangeliums, wie sie z. B. im Abendmahlsstreit zwischen Luther und Zwingli erfolgte. Die jeweils andere Perspektive ist m.E. die Ursache dafür, daß Melanchthon zu Beginn der zwanziger Jahre die Auffassung vertritt, nur das sei festzuhalten, was in der Schrift stehe, dagegen in der Auseinandersetzung des Abendmahlstreites den Konsens der alten Kirchen betont, von dem nicht abzuweichen sei, wenn nicht explizite Schriftzeugnisse dagegen sprächen (33)
Diese geänderte Perspektive findet ihren Niederschlag in der positiven Wertung der Entscheidungen der ersten Konzilien, wie sie in Luthers Bekenntnis vom Abendmahl und in der Confessio Augustana begegnet (34)
Von daher wird die im Schulbuch übliche Schlagwortschematisierung: evangelische Auffassung: Allein die Schrift, katholische Auffassung: Schrift und Tradition, sehr fragwürdig, ganz abgesehen davon, daß »allein die Schrift« ganz unterschiedliche Positionen, etwa einen strikten Biblizismus, der auch den Reichsgesetzen ihre Geltung abspricht, oder die Anerkennung der Schrift als normierende Norm der kirchlichen Aussagen, bezeichnen kann. 

Feindbilder

Das katholische Bild von Reformation ist bis in die Gegenwart in starkem Maße bestimmt von der Auseinandersetzung der zweiten Phase. So wird z. B. in der Flugschrift des Mathias Schlegel aus Trier, »das da verbrannt und verheert worden ist von den Bluthunden und evangelischen Knechten«, mit Bezug auf den Kriegszug Sickingens gegen Trier »Rauben, Morden und Brennen ein evangelisches Werk« »der falschen lutherischen Katzen« genannt (35). Der Verstehenshorizont, unter dem die katholischen Kontroverstheologen Luthers Schriften lesen, ist in starkem Maße bestimmt von Erlebnissen und Berichten von Vorfällen, wie Zerschlagung von Kruzifixen, Verunehrungen von Meßgeräten und Heiligengräbern, Verspottung von Mönchen und Handgreiflichkeiten gegenüber Klerikern (36)

Obwohl Luther diese Ausschreitungen nicht gebilligt hat, wird er doch von katholischer Seite dafür verantwortlich gemacht, weil sie von Leuten ausgeführt wurden, die sich selbst als Anhänger der neuen Lehre, als lutherisch und evangelisch verstanden, und weil man von daher vereinzelten Äußerungen Luthers, die als Aufruf zur Gewalt verstanden werden konnten, überproportionale Bedeutung zusprach (37)

Ferner ist das katholische Bild der Reformation bestimmt von Häresienkatalogen, in denen einseitig überspitzte Äußerungen Luthers und anderer Reformatoren - überwiegend aus den frühen zwanziger Jahren - gesammelt und tradiert wurden. 
Als Beispiele seien angeführt: 
»Mit Notwendigkeit geschieht alles für alle Kreaturen«. 
»Gott macht, daß wir sündigen.« 
»Gottes eigentliches Werk ist der Verrat des Judas ebenso wie die Berufung des Paulus.« 
»Je verbrecherischer du bist, desto schneller gießt dir Gott die Gnade ein.«
»Die Zehn Gebote gehen die Christen nichts an.«
»Der Getaufte kann, auch wenn er wollte, sein Heil nicht verlieren, weil ihn keine Sünden verdammen können, sondern nur der Unglaube.«
»Die Erfindung der Sakramente ist neu.« 
»Die ganze Wirksamkeit der Sakramente des neuen Bundes ist der Glaube selbst.« 

Von solchen Sätzen her verstand man katholischerseits das lutherische »sola fide«, und dieses so verstandene »sola fide« war wieder der Schlüsselbegriff zum Verständnis der lutherischen Lehre überhaupt (38)
Dadurch, 
- daß einzelne Erfahrungen verallgemeinert werden, 
- daß Randgruppen als typisch und repräsentativ angesehen werden,
- daß überspitzte Formulierungen ohne Kontext tradiert werden, 
- daß Korrekturen und Differenzierungen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht als ehrlich gemeint akzeptiert werden, 
entsteht ein Feindbild lutherischer Lehre, das einerseits unbewußt auch von Gutgesinnten weitergegeben wird, aber anderseits auch bewußt zur besseren Bekämpfungsmöglichkeit des Gegners aufgebaut und eingesetzt wird (39)

Nach denselben Mechanismen entstand auch ein evangelisches Feindbild katholischer Lehre, etwa dadurch, daß die von Luther und den Bekenntnisschriften abgelehnte Position einer Schulrichtung innerhalb der katholischen Theologie, etwa der Position von Gabriel Biel († 1495), daß der Mensch aus rein natürlichen Kräften Gott über alles lieben und so das Gesetz Gottes der Sache nach erfüllen kann (40), als repräsentativ für die katholische Seite überhaupt angesehen wurde oder negative Erfahrungen als Schlüssel zum Verständnis der anderen Seite gewertet wurden oder Korrekturen und Differenzierungen etwa in der Meßopferlehre und Mariologie nicht angenommen werden. 

5. Vorurteile und Feindbilder überwinden

Aufgabe des Religionsunterrichtes sollte es sein, solche Vorurteile und Feindbilder zu überwinden, und nicht, sie durch vorschnelle Schematisierungen und Schlagworte weiter zu verfestigen. Dies bedeutet keine Relativierung der Wahrheitsfrage, sondern ermöglicht erst umgekehrt, die andere Seite unvoreingenommen ernst zu nehmen und den von ihr vertretenen Aspekt der Wahrheit nicht polemisch abzuweisen. 

So ist heute für beide Seiten wichtig, die reformatorische Betonung der Gnade zu Gehör zu bringen, wie sie für Luther im sogenannten Turmerlebnis (41) zur befreienden Erkenntnis wurde und im evangelischen Kirchenlied, im Gemeindekatechismus und im Lehrbekenntnis ihren Niederschlag findet, nämlich daß der Mensch sich nicht selbst an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen und nicht aus sich heraus ohne Gott selbstlos und gut sein und den Frieden mit Gott schaffen kann, sondern daß Gemeinschaft und Friede in der Öffnung auf Gott hin von Ihm geschenkt wird. 

In gleicher Weise ist es auf dieser Basis für beide Seiten wichtig, die Betonung des Anspruchs der Gnade und die biblische Mahnung, Christus im Nächsten zusehen, nicht zu verharmlosen. 

Wenn dies auch nur fragmentarische Bemerkungen blieben, und vieles nicht näher ausgeführt werden konnte, so möchten sie doch den Dialog anregen, um neu zu entdecken, 
»wie breit und fest die gemeinsamen Fundamente unseres christlichen Glaubens gegründet sind« (42).

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Anmerkungen

* Erstveröffentlichung: Katechetische Blätter 106, 1981,204-211. Für das Internet überarbeitete Fassung

1.  Vgl. zur Einführung: Die Reformation in Augenzeugenberichten. Hrsg. von H. Junghans, München 1967 = dtv 887 (Neuaufl. 2705). [Repräsentativste Quellenauswahlsammlung, weitere Titel in: E. Büssem/M. Neher (hrsg.), Arbeitsbuch Geschichte. Neuzeit 1. Repetitorium, München 41979, S. 360]; E. Iserloh, Geschichte und Theologie der Reformation, Paderborn 1980; R. Stupperich, Die Reformation in Deutschland, München 1972. dtv 3202 = GTB 1401; E. K. Sturm, Geschichte der Reformation im Unterricht, Gütersloh 1975; A. Läpple, Die Reformation im Kirchengeschichtsunterricht, in: rhs 23, 1980, 285-295; G. Müller, Die Reformation und die gegenwärtige Christenheit, Nürnberg 1980 = Erlanger Universitätsreden Nr. 7 vom Nov. 1980, 3. Folge.

2. Zielfelderplan für den kath. Religionsunterricht der Schuljahre 5-10 (Sekundarstufe I). Themenfeldskizzen der Schuljahre 7 und 8, München 1974, S. 122-125.

3.  Vgl. ebd. S. 123.

4. G. Biemer/A. Biesinger, Theologie im Religionsunterricht, München 1976, S. 109.

5.  Ebd. S. 109, vgl. S. 30.

6.  Ebd. S. 109.

7.  Ebd. S. 113.

8.  Ebd. S. 109f.

9.  Umgekehrt fehlt in dieser Übersicht für Eros/Sexualität ein Bezug zur Auseinandersetzung der Kirche mit der gnostischen und manichäischen Tradition.

10.  Vgl. W. Blasig/W. Bohusch, Von Jesus bis heute, München 1973, S. 205 und Kap. 21.

11.  Vgl. H. Gutschera/J. Thierfelder, Brennpunkte der Kirchengeschichte, Paderborn 1976, S. 132 f.

12.  So besteht etwa das Veränderungsmodell der »Zwölf Artikel« in der Abschaffung konkret benannter Mißstände, des von Thomas Müntzer der Vernichtung der(nicht näher sozialpolitisch charakterisierten) Gottlosen durch die Gruppe der Auserwählten um Müntzer.

13.  Vgl. Um Amt und Herrenmahl. Dokumente zum evangelisch-katholischen Gespräch. Hrsg. von G. Gaßmann u. a. , Frankfurt 1974; Das kirchenleitende Amt. Dokumente zum interkonfessionellen Dialog über Bischofsamt und Papstamt, hrsg. von G. Gaßmann und H. Meyer, Frankfurt 1980; Gemeinsame römisch-katholische/evangelisch-lutherische Kommission, Das Herrenmahl, Paderborn 1978; Dies. , Wege zur Gemeinschaft. Paderborn 1980; Die Taufe, die Eucharistie, das Amt, in: Beih. 27 zur ÖRu 1975, S. 94-103. Im Rahmen der Erwachsenenbildung vermag etwa die Aufgabe, Textauszüge aus diesen Dokumenten als katholische oder evangelische Texte zu bestimmen, vielfach noch verbreitete Vorurteile aufzuzeigen.

14.  Ansprache von Papst Johannes Paul II. an die Vollversammlung des Einheitssekretariates (KNA ÖKI Dokumentation Nr. 8, 5. 3. 1980).

15.  Gemeinsame römisch-katholisch/evangelisch-lutherische Kommission, Wege zur Gemeinschaft, Paderborn 1980 Nr. 59, S. 29.

16.  Nach den Verfassungen der lutherischen Kirchen und des Lutherischen Weltbundes bilden Luthers Kleiner Katechismus und die Confessio Augustana Hauptorientierungspunkte lutherischen Selbstverständnisses. Für den gegenwärtigen kath. -luth. Dialog vgl. Die »Stellungnahme der Gemeinsamen römisch-katholischen/evangelisch-lutherischen Kommission zum Augsburger Bekenntnis«. »Alle unter einem Christus«, Nr. 7f. Gem. röm. -kath. /evang. -luth. Kommission, Wege zur Gemeinschaft, Paderborn 1980, S. 56).

17.  Vgl. DRTA JR II 662-666 (Herzog Georg von Sachsen); ebd. 670-704.

18.  Vgl. dt. Textauszug bei J. Janssen/L. von Pastor, Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Bd. 1. , Freiburg 913, S. 737ff.; J. Schmuck, Die Prophetie »Onus Ecclesiae« des Bischofs Berthold Pürstinger, Wien 1973.

19.  Text in: Die Reformation in Augenzeugenberichten 135-139; ARC I S. 6-10.

20.  Text in: DRTA JR III 393-399, bes. S. 397; dt. Textauszug in: L. von Pastor, Geschichte der Päpste im Zeitalter der Renaissance und Glaubensspaltung, Bd. IV/2, S. 91-94.

21.  DRTA JR II 681.

22.  WA. 5, 407, 10 ff. Vgl. V. Pfnür, Katholisch-lutherische Verständigung über das Augsburger Bekenntnis, in: Ökumenisches Forum. Grazer Hefte für konkrete Ökumene. Nr. 2, 1979, S. 76f.

23.  Vgl. Confessio Augustana (CA) 28, 6. 21.

24.  Vgl. CA 28, 20 ff.

25.  Vgl. Hutten an Papst Leo X: ». . . sorge, nicht wie du dich bereicherst, sondern wie wir geweidet werden« (Walch2 XV, 1458); Passional Christi und Antichristi (WA 9, 701-715); Flugschriften des frühen 16. Jahrhunderts (1501-1530) auf Microfiche. Hrsg. von H.-J. Köhler u.a., Zug (Schweiz 1978ff., Nr. 789); Artikel und Irrthum in des geistlichen Rechts und päpstlichen Büchern, darum sie billig zu verbrennen und zu meiden sind (WalchXV, 1621 ff.).

26.  CR II 182 f.

27.  Die Reformation in Augenzeugenberichten 247.

28.  Text, in: Martin Bucers Deutsche Schriften, Bd. 1. Gütersloh 1960, S. 406-444, bes. 442ff.

29.  Vgl. ebd. 444, Artikel 24.

30.  Vgl. ebd. 439; Thomas Murner schreibt in seiner Schrift »An den Großmechtigsten . . . adel tütscher nation« (in Erwiderung auf WA 6, 452, 5 ff.): »Das aber die alten stifft und thüm für des adels kinder seient erstiffet worden. . . hie redt der heilig geist nit uß dir Luther. . . dan du sprichst wir seient alle geistlichs stats/ seint wir nun alle eines stats / warumb gipstu der edelleüt kinder die freiheit vor allen andren / du meinst filleicht das Christus nur eddelleüt in seinen höchsten thm der XII. botten genummen hab« (Deutsche Flugschriften zur Reformation [1520-1525]. Hrsg. von K. Simon, Stuttgart 1980 [reclam 9995] S. 163).

31.  Vgl. V. Pfnür, Einig in der Rechtfertigungslehre. Wiesbaden 1970, S. 291f; ebd. 314f. ; ders. , Die Einigung bei den Religionsgesprächen von Worms und Regensburg 1540/41 eine Täuschung?, in: Die Religionsgespräche der Reformationszeit, hrsg. von G. Müller, Gütersloh 1980.

32.  Unterricht der Visitatoren (1528): Von der Lehre:«Aber wie viele predigen jetzt allein von der Vergebung der Sünde und sagen nichts oder wenig von der Buße . . .« (Reformatorische Verkündigung und Lebensordnung, hrsg. von R. Stupperich, Bremen 1963, S. 25, vgl. ebd. 50ff.), vgl. E. Iserloh, in: HbKG (Jedin) IV, S. 357ff. ; CA 12.

33.  Vgl. V. Pfnür, Einig in der Rechtfertigungslehre 19, 15.

34.  Vgl. WA 26, 500ff. ; CA 1. 3.

35.  Die Reformation in Augenzeugenberichten S. 248 f.

36.  Vgl. ebd. 164 ff. ; ARC I, 499, V. Pfnür, Die Einigung in der Rechtfertigungslehre bei den Religionsverhandlungen auf dem Reichstag zu Augsburg 1530, in:Confessio Augustana und Confutatio. Der Augsburger Reichstag 1530 und die Einheit der Kirche, hrsg. von E. Iserloh, Münster 1980, 350ff. ; ders. , Einig in der Rechtfertigungslehre 315 f. , 321. .

37.  Vgl. WA 6, 347, 22-27; 585, 2ff. ; WA 8, 138f. Vgl. DRTA JR II 646, 23 ff. M. Brecht, Curavimus enim Babylonem, et non est sanata, in: Reformatio ecclesiae. Festgabe für Erwin Iserloh, Paderborn 1980, S. 581-595.

38.  Einzelnachweise bei: V. Pfnür, La Confession d'Augsbourg une confession lutherienne et catholique, in: Le point theologique, 37. La Confession d'Augsbourg, Paris 1980, S. 54-56. Vgl. ders. , Das tridentinische und die nachtridentinischen Bekenntnisse der römisch-katholischen Kirche und die Confessio Augustana, in: Studien zur Bekenntnisbildung. Hrsg. von P. Meinhold, Wiesbaden 84-98; ders., Zur Verurteilung der reformatorischen Rechtfertigungslehre auf dem Konzil von Trient, in: AHC 8, 1976, 407-428.

39.  Vgl. V. Pfnür, Die Einigung bei den Religionsgesprächen von Worms und Regensburg 1540/41 eine Täuschung? (s. o. Anm. 31).

40.  Vgl. V. Pfnür, Die Einigung in der Rechtfertigungslehre bei den Religionsverhandlungen auf dem Reichstag zu Augsburg 1530, (s. o. Anm. 36) S. 346-348.

41.  Vgl. Die Reformation in Augenzeugenberichten 37ff. ; WA 56, 271 f. ; Luther Deutsch, hrsg. von K. Aland, Bd. 10, S. 14f. (Brief an Georg Spenlein vom 8. April 1516).

42.  Grußwort Papst Johannes Pauls II. zum 450. Gedenktag der Übergabe der Augsburger Konfession (Una Sancta 35, 1980, 197). 


 
 

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