Übersicht Reformationsgeschichte - Übersicht Briefwechsel Eck
Nr. 123

Eck an Hg. Wilhelm von Bayern
Augsburg
15-11-1520

Nürnberg StB, Pirckheimerpapiere 400,1
RIEDERER, Beytrag 104f] Druck[] Übersetzung:
[F 213.f]


Eck hat ein Schreiben des Nürnberger Rates an Herzog Wilhelm über den Fall Pirckheimer und Spengler erhalten. Er wollte nicht gegen die Interessen des Rates handeln. Seine vom Papst erhaltene Kommission gegen die Ausbreitung der lutherischen Lehre forderte auch, gegen Luthers Förderer und Anhänger einzuschreiten. Als solche sind Pirckheimer und Spengler, letzterer aufgrund der Drucklegung seiner »Schutzrede«, eindeutig überführt. Daher beklagen sie sich grundlos, im Publikationsinstrument der Bulle namentlich aufgeführt zu sein. Eck kann daher dem Wunsch des Herzogs und des Nürnberger Rates, entsprechend dem »Erbieten« der beiden Nürnberger zu verfahren, nicht entsprechen, da er dann das päpstliche Mandat verletzen würde und somit niemandem helfen könne. Es bleibt ihnen nur der Weg, den Forderungen der Bulle zu entsprechen und dem Papst gegenüber ihre Rechtgläubigkeit zu beschwören.

Dem durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelmen, Pfalzgraven bey Reyn, Hertzogen In ober und nydern Bayrn etc. (1) meinem gnedigen Herrn.

Durchleuchtiger, Hochgeborner Fürst, ewrn fürstl. Gnaden seyen mein vil untertheniger gehorsam dienst allzeit zuvor mit vleis berayt. Gnediger Herr.:

Als Ewr fürstl. Gnad an mich hat gelangt des Erbern Rats der loblichen Stat Nürmberg mit beger eins underricht der sach und derselbigen zu ruen und stil zu steen etc., (2) Thu ich E.F.G. in aller underthanigkeit disen bericht, bitt denselben gnedigklich anzunemen.

Dann zuforderst sollen E.F.G. gewißlich das dafür halten, das das Jhenig, durch mich gehandelt, in keinem weg aim Ersamen Rat zue Nurenberg zuwider geschehen, sonnder vil mer Je und alweg, auch noch, ainem Erbern Rat mit müglichem Vleis zu dienen, auch vor augen zu halten, willig und genaigt.

So hab ich auch ir wohl geordennt loblich policey Christenlich und Erber gelobt, gebreist und berümbt, alls denn etlich ir mitburger, die mein kuntschafft haben, wol bewisst ist, unnd nye anders von mir gehört. (3) Wo es auch sich begebe, das ein ersamen Ratt mein dienst zu wolfar mochten erspriessen, solten sie dasselbig mit den werckenn befynnden.

Aber das ich als ein undertheniger gehorsamer Bebstlicher Heiligkeit in crafft des bevelchs, mir von derselbigen gegeben, und auferlegten ambt zu dem forderst zu erhaltung Christennlichs glaubens, (4) damit auch zeitlich der unzimlichen unchristenlichen lere Doctor Martin Lutters entgegen gehandelt werd, war not auch wider des gemeldten Doctor Lutters hilf, Schutz und anheng zu handeln.

Wie mir dann dafür glaubwürdig angezeigt sein worden Herr Wilbald Birckhaymer (5) unnd Lazarus Spengler; (6) wie dann diser Lazarus soll in verruckter Zeit sich understanden haben, ein »Schutzred« (7) des Lutters lere in ein truck gebracht, und in die gemein lassen ausgeen, daraus lautter zu versteen ist, wes sich gedachter Spengler geflissen hab, des Lutters uncristlich leer zuverfechten und zu beschutzen (8). Uber das das sie die lutterisch leer hin und her geschickt, aufgeplassen, in truck gericht, und also ubermessig durch ir und annder hilff in das land heraus gepracht. Darumb sie sich unpillich beklagen, als wenn sie unwillicher weyß in executione publicationis ausgedruckt und ernennt. (9)

Und wiewoll ich gantz willig wer, E.F.G. als meinem gnedigisten herrn unnd patron, auch einem Erberigen Ratt der loblichen statt Nurmberg zu wilfarn, ist es doch nit in meiner macht und gewalt. Wenn auch sie vertrost in der form und mass, wie ir begeren steet, kom ich in ungnad des Babsts, das ich ubertret die mass meins mandats, und wer Jn nichts behilflich.

 Aber thun sie das Ihenig, das sie schuldig sein in diesem Fall und halten sich rechtmessig, oder so sie als unschuldig wollen sein, halten sie sich der bull gemes, erkennen sich und schicken confessionem fidei in forma iuris valida zu Babstl. Heil., (10) woran dann sein Heil. vergnugt wurdet, bin ich gantz zu frieden, aber mich etwas zu begeben, das ich nicht macht hab, wer E.F.G. schimpflich, das Ir ein solchen vermessen oder unwissenden Doctor hetten, zu dem das es mir und Inen zum nachtail raichen wurd.

Bitt darauff underthanigklich, E.F.G. wolle dise meine Underricht unnd entschuldigung gnedigklich annemen, unnd mich auch dermassen gegen ainen Erbern Ratt bereden lassen. Denn wie ich schuldig, also auch willig bin, E.F.G. mit vleis zu dienen.

Dat. Augspurg, am XV tag Novembr. 1520.

E.F.G. underthaniger Caplan D. Eck.
Dem durchlauchten, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern usf., meinem gnädigen Herrn.

Durchlauchter, hochgeborener Fürst: mein untertäniger Gehorsam verbunden mit Dienstbereitschaft zuvor!

Gnädiger Herr:

Da Eure Fürstliche Gnaden den Brief des ehrbaren Rats der Stadt Nürnberg mit dem Begehren hat an mich gelangen lassen, über die Streitsache im Glauben informiert zu werden, dieselbe aber vorläufig ruhen zu lassen und mich still zu verhalten usf., möchte ich Euch in aller Untertänigkeit diesen Bericht liefern und bitte, denselben gnädig aufzunehmen.

Denn als erstes möge Eure Fürstliche Gnaden mit Gewißheit annehmen, daß meine Handlungen in keiner Weise gegen den ehrsamen Rat zu Nürnberg gerichtet waren, sondern ich bin vielmehr willig und geneigt, wie immer auch jetzt dem ehrbaren Rat soweit als möglich dienstbar zu sein und ihm das auch zu zeigen.

So habe ich dieses wohlgeordnete Gemeinwesen als christlich und ehrbar gelobt, gepriesen und gerühmt, was auch etliche Nürnberger Mitbürger, die mich kennen, wohl wissen und auch nie etwas anderes von mir gehört haben. Wo auch immer dem ehrbaren Rat mein Dienst von Nutzen sein könnte, will ich diesen erkennbar mit Taten beweisen.

Da ich aber als untertäniger, gehorsamer Diener päpstlicher Heiligkeit aufgrund des Auftrags, den mir selbige erteilt, und wegen des mir auferlegten Amtes zur Erhaltung des christlichen Glaubens der ungebührlichen, unchristlichen Lehre MARTIN LUTHERS rechtzeitig Widerstand leisten mußte, war es nötig, auch gegen Helfer, Beschützer und Anhänger des Genannten etwas zu unternehmen.

So sind mir glaubhaft die Namen WILLIBALD PIRCKHEIMER und LAZARUS SPENGLER genannt worden: daß nämlich beispielsweise dieser LAZARUS SPENGLER vor kurzem eine »Schutzrede« für LUTHERS Lehre hat drucken und in der Stadt verbreiten lassen, aus der deutlich erkennbar ist, daß erwähnter SPENGLER sich bemüht, LUTHERS unchristliche Lehre zu verteidigen und zu beschützen. Darüber hinaus haben beide die Lehre LUTHERS verbreitet, entfaltet, im Druck erscheinen lassen und damit im Übermaß mit ihrer und anderer Leute Hilfe im Land ausgestreut. Sie beklagen sich daher zu Unrecht, als ob sie ungerechterweise in das Notariatsinstrument zur Exekution der Bulle aufgenommen und namentlich dort genannt wurden.

Obgleich ich gern dem Wunsch Eurer Fürstlichen Gnaden als meinem gnädigsten Herrn und Patron wie auch dem ehrbaren Rat der Stadt Nürnberg entsprechen würde, steht es jedoch nicht in meiner Macht und Gewalt, das zu tun. Wenn ich ihnen auch in Form und Ausdrucksweise entgegenkäme, wie sie es fordern, würde ich mir selbst die Ungnade des Papstes zuziehen, weil ich die Grenzen meines Mandats überschritte. Das würde ihnen nicht helfen.

Wenn sie aber das tun würden, was sie in diesem Fall schuldig sind, und sich dem Recht entsprechend verhalten, oder sich, falls sie als unschuldig gelten wollen, an die Bulle halten, in sich gehen und ihr Glaubensbekenntnis in gültiger Rechtsform gegenüber päpstlicher Heiligkeit schriftlich ablegen wollten, womit dieser Genüge getan würde, wäre ich zufrieden. Wenn ich aber etwas täte, das ich zu tun nicht berechtigt bin, wäre das für Eure Fürstlichen Gnaden schimpflich, einen solchen vermessenen oder unwissenden Doktor zu besitzen, zumal es ihnen und mir zum Nachteil gereichen würde.

Ich bitte daher untertänig, Eure Fürstlichen Gnaden wolle diese meine Erklärung und Entschuldigung gnädig aufnehmen und mir auch erlauben, in diesem Sinne mit dem ehrbaren Rat zu verhandeln. Denn ich bin schuldig und willig, Eurer Fürstlichen Gnaden mit Fleiß zu dienen.

Gegeben zu Augsburg am 15. Tag des Novembers 1520.

Euer Fürstlichen Gnaden ergebener Kaplan D. Eck.

1. Zu WILHELM VON BAYERN s.o.Brief 18-05-1519, Anm.4. Zur Politik des Herzogs vgl. A.v.DRUFFEL, Die Bairische Politik im Beginne der Reformationszeit (1519-24): Abhandlungen der kgl.-bayr. Ak. d. Wiss. III Cl, XVII. Bd, III. Abhandlg. München 1885, 597 - 70.

2. Wilhelm hatte an Eck einen Brief des Nürnberger Rates in der Frage der Indizierung der Bürger Pirckheimer und Spengler weitergeleitet: vgl. o. Brief 12-11-1520, Anm.1.

3. Ecks Hochschätzung des Nürnberger Gemeinwesens: Brief 15-10-1520, Anm.9.

4. Vgl. den Kommissionsbrief Leos X. für Eck: Brief 18-07-1520.

5. S.o. Brief 15-10-1520, Anm.10.

6. Ebd. Anm.11.

7.Vgl.  Brief 15-10-1520, Anm.14 u. 38 (Text).

8. s. Spenglers »Schutzrede«. (vgl. Brief 15-10-1520, Anm.38).

9. Brief 18-07-1520; Brief 03-10-1520 Anm.8; Brief 15-10-1520 Anm.12 u.14.

10. .Dok. zur Causa Lutheri Bd 2, S.400.