Übersicht Briefwechsel Eck
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Reformationsgeschichte
Nr. 44
St. Gallen StB, Vad. Briefsammlung Ms 30/94 (Ausfertigung);
Zürich ZB, Ms S3b Nr 126 (Abschrift des 18. Jhdts)
Vadianische Briefsammlung (ARBENZ) 1, (108f) 184f Nr 92
S.P.D. Non te praeterit, Humanissime Vadiane, (1) quantum Universitas nostra laboraverit pro impetranda copia autentica privilegiorum vestrorum, (2) quam conscriptum et d. Christophero Tengler (3) exhibitam, paenitentia ducti revocastis.(4) Cum autem tu magistratum geras gymnasii tui, magnam spem dedi universitati nostrae te uti virum bonum et humanum annixissima opera curaturum, cum nullum omnino vestro archigymnasio accedat per hoc detrimentum, ut illa copia sub forma autentica et quae fidem faciat, exhibeatur. Quare hunc proprium pro meliori expeditione nuncium ad vos destinarunt. Quare tuum fuerit, eruditissime Vadiane, non pati, amicum liberalem in promissis fraudari, sed tua praestantia una cum d. Tanstettero (5) (quem salvere opto) laborare, ut universitas nostra votorum composs fiat, tantum spei tantumque fidei in te collocamus. (6) Habemus prius copiam, sed non autenticam. Friburgense (7) studium habet copiam privilegiorum vestrorum sub formaa autentica, quid remorae esset, quod nobis non exhiberetis? Habet nuncius literas ad Caesareum regimen a principibus nostris super hac re, non debet uti his literis, nisi prius universitas vestra solita rigiditate precibus nostris non vellett morem gerere. (8) Natalis Beda, (9) Tartaretus, (10) Ioannes de Fenario, (11) regens et inquisitor apud praedicatores, Thomas Ferrier, (12) regens apud Cordigeros, Ioannes Maioris, (13) ambo Coronelli, (14) cum optimis et doctissimis quibusque viris in Parrhisiorum Leucotecia (15) consilium meum quinque de centum (16) subscripserunt, quod vestrates facere recusarunt. (17) Id domino Victori (18) significa, quando ex Nundinis Franckfordianis (19) bibliopola (20) vobis portabit secundam editionem Ioannis Maioris »In quartum sententiarum«. (21) Fac ut videant dist. XV. q. XLIX, (22) quam pleno ore et optimis suffragiis ipse »album calculum« (23) addat sententiae Eckianae non sine nominis mei ornamento. (24) Si quid novi in literis apud vos est natum, fac ut d. Tenglero(25) officiali praesentatur, qui nummos dabit, et tabellio iste ad me ferat. (26) Vale, humanissime et doctissime Vadiane, Eckii tui memor. Ex Ingoldstatde, IIJ. Aprilis, Anno gratiae D.D.D.XVII. Tuus ad vota Eckius. (In dorso:) Magnifico viro Ioachimo Vadiano, Poetices et omnium humaniorum studiorum doctori, Viennensis studij Gymnasiarcha domino et amico optimo. Viennae |
Sei vielmals gegrüßt! Es wird Dich nicht entgangen sein, edler Vadian, wie sehr sich unsere Hochschule bemüht hat, eine authentische Kopie Eurer Universitätsprivilegien zu erhalten; eine Abschrift davon, die CHRISTOPH TENGLER bekommen hat, habt Ihr, von Reue geplagt, zurückgefordert. Da aber nun Du als Rektor Eurer Hochschule fungierst, habe ich unserer Hochschule große Hoffnungen gemacht, daß Du als gutgesinnter und edler Mann sehr um unser Anliegen bemüht sein werdet, denn Eurer Hochschule würde dadurch kein Schaden entstehen, wenn uns jene Kopie in authentischer und glaubhafter Gestalt zur Verfügung gestellt würde. Es ist daher ein Bote an Euch abgegangen, der eigens für eine zuverlässigere Zustellung sorgen soll.An Dir, sehr gelehrter Vadian, wird es nun liegen, nicht zu dulden, daß ein Gesinnungsfreund ein Versprechen nicht halten soll, sondern durch Deine Vollmacht zusammen mit CHRISTOPH TENGLER (den Du bitte grüßen möchtest!) dafür zu sorgen, daß unsere Hochschule das Ziel ihrer Bitten erreicht; soviel Hoffnung und Vertrauen setzen wir auf Dich! Wir besitzen bereits eine Kopie, aber keine authentische. Die Freiburger Hochschule hat eine Kopie Eurer Privilegien in authentischer Form; was also macht es erforderlich, sie uns zu verweigern? Der Bote führt Briefe unserer Fürsten an den kaiserlichen Statthalter mit sich, die diese Angelegenheit betreffen; er soll aber diese Briefe nicht verwenden, wenn nicht vorher Eure Hochschule in ihrer gewohnten Unnachgiebigkeit unseren Bitten nicht entsprechen will. NATALIS BEDA, TARTARETUS, JOHANNES DE FENARIO, Regens und Inquisitor bei den Dominikanern, THOMAS FERRIER, Regens bei den Franziskanern, JOHANNES MAIOR, dazu die Brüder CORONEL und manche andere hochgelehrte Männer der Pariser Hochschule haben mein »Consilium de quinque centum« unterschrieben, was die Eurigen zu tun verweigert haben. Teile das VICTOR GAMP mit, wenn der Buchhändler Dir von der Frankfurter Messe die zweite Auflage des IV. Buches des Sentenzenkommentars des JOHANNES MAIOR mitbringen wird. Sorge dafür, daß man die 15. Distinktion der 49. Quaestio anschaut, wo MAIOR mit voller Zustimmung und unter Nennung meines Namens sich meiner These zuneigt. Sollten bei Euch wissenschaftliche Neuerscheinungen aufgetaucht sein, laß sie dem Offizial TENGLER vorlegen; er wird sie aufkaufen und jener Bote sie mir überbringen. Lebe wohl, edelster und hochgelehrter Vadian; behalte Deinen Eck im Gedächtnis! Aus Ingolstadt, Euch zu Diensten, Eck. |
1. Zur Person vgl. Brief Nr 34 vom 22-09-1516.
2. Schon der Ingolstädter Stiftungsurkunde von 1472 lag die albertinische Urkunde (privilegia ducalia) der Wiener Universität zugrunde (vgl. SEIFERT, Statuten, 54-63, 469f). Bei Konflikten der Universität u.a. mit der Stadt Ingolstadt(z.B. Steuer- u. Polizeifragen) hatte sich die Universität mehrmals auf nähere Ausführungen zu den Ingolstädter Statuten in den (diesen zugrundeliegenden) Wiener Statuten berufen, konnte aber keine rechtskräftige Abschrift beibringen. So kam es 1509 erstmals zur Bitte an die Wiener Universität zur Übersendung der Papstprivilegien, am 16-04-1512 und 13-10-1513 erfolgten Anfragen, die die Universität über (ehemalige) Ingolstädter Universitätsangehörige laufen ließ. Am 30-11-1513 erteilte Wien einen abschlägigen Bescheid, man könne sie dem Ingolstädter Gesandten nicht zur Abschrift überlassen, da man sie dauernd selbst benötige. Von 1515 liegen weitere Briefentwürfe vor; vgl. zum Hintergrund SEIFERT, Statuten, 470. Faßbarer werden dann die Bemühungen wieder mit der Initiative Tengler-Eck; siehe übernächste Anm.
3. Zu seiner Person s.u.
4. Christoph Tengler hatte im Frühjahr 1517 in Wien die Universitätsurkunden übertragen, die hier schon bekannte Verweigerung der Freigabe der Transsumptionen wurde durch dieses Schreiben Ecks nicht storniert, denn der Universität Ingolstadt wurde die Absage dann mit offiziellem Schreiben vom 15-05-1517 (vgl. SEIFERT, Universität, 90f; Seifert, Statuten, 471) mitgeteilt, unter der Begründung, Tengler habe nicht allein die entsprechenden Papsturkunden kompiliert, »sed eciam sacri concilij, imperialibus, ducalibus pariter et statutis ac generali conflatu et tota massa universitatis contra rescripta et non petita«(SEIFERT, Universität, 91). Mit dieser Absage hatte diese Initiative zur Erlangung der privilegia ein vorläufiges Ende, der nächste überlieferte Versuch erfolgte erst wieder im Jahre 1530. Im Jahr 1552 schließlich sollte die Universität endlich in den Besitz der gewünschten Urkunden kommen; vgl. SEIFERT, Statuten, 471f.
5. Zur Person vgl. Brief Nr 34 vom 22-09-1516. und Brief Nr 38 vom 09-11-1516 (u.a. an ihn gerichtet); der (nicht übermäßige) universitätspolitische Einfluß zeigte sich darin, daß er 1511-13 jeweils für ein Semester Vizekanzler, Dekan der Artistenfakultät und Rektor (vgl. STUHLHOFER, Tannstetter, 23), im Jahr 1514 zudem erstmals Dekan der medizinischen Fakultät (vgl. op.cit.25) war.
6. Eck sprach hier Vadian als Rektor des vergangenen Wintersemesters (vgl. Brief Nr 34 vom 22-09-1516) und potentiellen Protektor privat an, daneben wird ein offizieller Brief der Universität erfolgt sein, s.u. Die private Nebeninitiative war nötig, nicht nur aufgrund der vorherigen Absagen in dieser Sache (s.o.), sondern auch weil Eck (zu dieser Zeit Rektor, vgl. SEIFERT, Statuten, 471) an der Wiener Universität bei einigen Universitätslehrern nicht gut beleumundet war (vgl. Brief Nr 31 vom 04-08-1516, (nach) 04-08-1516), zumal er den nachwirkenden Streit mit Heckmann auch über die Universität verfolgte (vgl. Brief Nr 41 vom 18-03-1517). Wissenschaftlich schlugen sich Ecks Spannungen - der Verkauf seiner eigenen Kommentare dort verlief wohl nicht wie beabsichtigt, s.u. - mit den Wienern in seiner (obwohl in Eck, Summula noch positiven) nun negativen Beurteilung des Summula-Kommentars des Wieners Konrad Pschlacher nieder (vgl. SEIFERT, Logik, 20; auch z.B. ECK, Dialectica II, 60v). Später verhielt sich die Universität (wie allerdings auch viele andere) bei der Proklamation der Bulle Exsurge Domine sehr zögerlich (vgl. GOLDMANN, Universität, 16f; KINK, Universität 1.1, 238-242 / 1.2, 120ff; WIEDEMANN, Enns, 11-14; RAUPACH, Österreich I, Beilagen S.3). Scheinbar normalisierte sich das Verhältnis (vgl. Brief Nr 188 vom 24-05-1525 in BRIEFMAPPE II, 112-114), war aber wohl auch in der Folge gespannt. Für das spätere Verhältnis ist zu beachten ECK, Consilium super iuribus, in dem Eck (auf dem Hintergrund eines Streits um die Überprüfung lutherfreundlicher Universitätsangehöriger, generell und bei Examina) als Gutachter für die Rechte des Geistlichen Kanzlers gegen die Universität entschied (vgl. op.cit. A2r "Consulti nuper a reuerendo patre, domino Paulo de Oberstein, Ecclesiæ Cathedralis Omnium sanctorum Vienen. præposito, & studij ibidem generalis Cancellario & cae. Quid nam de querelis & actionibus suis quas aduersus dominum Rectorem & uniuersitatem eiusdem studij Viennen. super præeminenta, & alijs quibusdam priuilegijs & iurib. sui cancellariatus coram Regijs Commissarijs mouerat, sentiamus", eine komprimierte Zusammenfassung seines Ergebnisses bringt er in der Subscriptio auf den letzten beiden Seiten).
7. Die Freiburger rezipierten wohl die Wiener Statuten ursprünglich nicht direkt, sondern über die Heidelberger Universität; vgl. SEIFERT, Statuten, 52. Daß in der Statutenfrage auch zu anderen Universitäten als der Ingolstädter Mutteruniversität Wien Kontakt gesucht wurde, belegt auch Brief 17-04-1517 (vgl. ebd.).
8. Diese (nicht überlieferten) Briefe kamen damals nicht zum Einsatz, vgl. das Protokoll des Ingolstädter Universitätskonzils vom 06-06-1517: »Item proposuit d. rector [sc.J. Eck] de literis destinatis ad universitatem pro privelegiis eisdem sub forma autentica, quoniam cursor pro huiusmodi missus nihil sicut antea attulerit. Conclusum ut idem dominus rector non conducto, sed casu adveniente nuntio pro eisdem dominis regentibus cesaree majestatis ibidem scribat.« (SEIFERT, Statuten, 471).
9. Beda Natalis (+1537), französischer Theologe, 1502 Doktor der Theologie in Paris, stand als vehementer Streiter gegen Neuerungen in der Theologie u.a. in Auseinandersetungen mit Erasmus von Rotterdam, vgl. J. DEDIEU, Béda (Noel), DHGE 7, 391-393.
10. Pierre Tartaret, 1490 Rektor, 1500 Dr. theol., scotistischer Theologe und Philosoph an der Universität Paris, seine Aristoteles- und Hispanuskommentare wollte Friedrich III. bei seiner Universitätsneugründung Wittenberg zugrundegelegt wissen, vgl. A. AMANN, Pierre Tartaret, DThC 15.1, 58f.
11. Zu dem Pariser Theologen JOHANNES DE FENARIO
s. FARGE, Faculty,
Reg.
12. Zu THOMAS FERRIER s. ebd.
13.Vgl. Brief Nr 41 vom 18-03-1517.; s.u. Anm.22.
14. LUIS CORONEL (gest. 1531), lehrte nach seinen Studien bei JOHANNES MAJOR im College Montaigu die Artes und war gleichzeitig hospes bzw. socius am College de an der Sorbonne. C. als Bibelexeget war von der Rechtgläubigkeit des ERASMUS überzeugt und betrachtete sich als sein Freund. Im Hinblick auf seine Bibelauslegung hielt er ihn für einen zweiten Hieronymus oder Augustin (VIVES). Er unterstützte ERASMUS gegenüber STUNICA. Vgl. FARGE 116ff (Nr. 117). Auch sein Bruder wirkte in Paris (ambo Coronelli): FARGE a.a.O.
15. Paris. Zur Bildung des Wortes vgl. Brief Nr 41 vom 18-03-1517.
16 Verweis auf Eck, Consilium; ausführlich
besprochen von Zasius
in Brief Nr 20 vom 28-02-1515..
17. Anlautend an einen ähnlichen Satz in Brief 18-03-1517; ebd. Verweise und Hintergründe.
18. Victor Gamp, Jurist, an der Universität Wien lehrend, vgl. Brief 09-11-1516. Von Ecks näheren Wiener Bekannten Vadian, Tannstetter, Cuspinian und Gamp dürfte letzterer sich aus beruflichen Gründen am ehesten für die nachstehende Literatur interessiert haben; zu Ecks Anspruch in seiner Zinslehre als Theologe mit juristischen Kenntnissen adäquat auch die juristische Dimension des Zinsproblems behandeln zu können vgl. Brief 28-02-1515, 197r.
19. Die Frankfurter Messe wurde etwa um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert zur festen Einrichtung im Handel der europäischen Buchhändler untereinander, auch Gelehrte gehörten zu ihren Besuchern. Die Verbreitung von Neuerungen ist für diese Zeit noch nicht über gedruckte Kataloge (ab 1564) überliefert, sie lief über Sonderlisten der Buchhändler oder - wie in unserem Falle - über die individuelle Mitteilung; vgl. WIDMANN, Buchhandel, 84f sowie die Literaturverweise op.cit. 75. Die Frankfurter Messen als Angelpunkt des Buchmarktes begegnen uns später auch in ECK, Bibel, *3, wenn er im Widmungbrief vom 30-11-1536 an Matthäus Lang anmerkt »Dise arbait hab ich also seligklich vollendt in kurtzer zeit (dan der trucker willens war die in die fasten meß gen franckfurt zuobringen)«.
20. Hier ist v.a. an Lucas Alantsee (vgl. Brief 18-03-1517) zu denken, der u.a. in Frankfurt und Venedig einkaufte, vgl. ASCHBACH, Humanisten, 127.
21. Ein wie auch in der nachfolgenden genauen Angabe der Distinctio und Quaestio präziser Hinweis auf Joannis Maioris doctoris theologi in Quartum Sententiarum questiones [...], Paris 1516, gedruckt bei J. Badius.
22. Von uns vollständig wiedergegeben in unserem Anhang IV. Diese ausführliche Stellungnahme des Johannes Maior (zur Person vgl. Brief Nr 41 vom 18-03-1517.) ist die einzige gedruckte Darstellung der Eck'schen Zinslehre aus der Frühzeit, denn obwohl Eck in späterer Zeit von einem Buch spricht (vgl. ECK, Fünft Tail Predig, Predigt zum 6. Gebot (Predigt 26: 50r-52v) 50rv: "vom wuocher zuo reden ist weitleuffig, bedoerft viler ||[50v] predigen, wie ich dann ain buoch dauon gschriben hab."), ist von seinen zahlreichen Schriftstücken (ECK, De contractibus; - , Bruchstück; - , Consilium; - , Disputabitur haec quaestio [wahrscheinlich die Thesen der verbotenen Ingolstädter Disputation, vgl. Brief 10-10-1514]; - Quod ille contractus; - , Großer Zinstraktat; - , Conclusiones Bononie, disputande, [nur als Disputationsscheda nicht unter die Thesen in Eck, Vienna (Virnich), 46-48 aufgenommen]; (Eck), De contractu centenario; Eck, De redditibus; (Eck, Subscription), Casus proponitur) wie auch von der Gegenseite (vgl. z.B. COCHLAEUS, Consilium centenario; auch Zasius Brief 28-02-1516) nichts gedruckt worden (der dürftige Hinweis von Eck in ECK, Orationes tres, E3r ist für die Zinslehre zu vernachlässigen), lediglich aus seiner Spätzeit (1539) finden wir eine druckschriftliche Behandlung der Problematik Wucher/Zins im Rahmen seiner Predigten zum 6. Gebot in ECK, Fünft Tail Predig, Predigt 26: 50r-52v; Predigt 27: 52r-54r; Predigt 28: 54r-57r; Predigt 29: 57r-59v (Montes pietatis). So erfüllte die positive öffentliche Stellungnahme des Pariser Hochschulehrers in MAIOR, Quartum Sententiarum, 125rv mit eingehender Schilderung des Falles (er sprach allerdings ausdrücklich privat und nicht im Namen der Universität) Eck zu recht mit Genugtuung. Maior konstatierte nicht nur die generelle Erlaubtheit des Eckschen Kontraktes und die volle Gültigkeit der drei Einzelverträge, sondern widerlegte auch die Ansicht, hier habe man es mit einer ungerechtfertigten Übervorteilung eines Partners (societas leonina) zu tun; eine Beurteilung völlig konträr jener des Zasius (vgl. Brief Nr 20 vom 28-02-1515.).
23. Qp: Ovid, Met. 15,41ff; vgl. die nähere Erklärung in Brief Nr 20 vom 28-02-1515. Dieses Urteil war in der Tat günstig für Eck, denn es rettete ein gutes Stück seiner wissenschaftlichen Reputation, nachdem die Zustimmung zu seinen Zinsthesen schleppend verlaufen war und die Reaktionen ihn auch teilweise isoliert hatten, allerdings war der Zenit der Auseinandersetzung längst überschritten, wie auch die zeitliche Abfolge der Eckschen Zinsschriften zeigt. Der Hauptteil ist geballt in den Jahren 1514-16. Nach der verfehlten Initiative in Wien (vgl. Brief 04-08-1516, (nach) 04-08-1516; s.o.) konnte es nur mehr um die Rettung seines wissenschaftlichen Ansehens bei Wahrung seiner Positionen gehen; zumal zudem die Fugger ihr Ziel einer aktuellen wissenschaftlichen Legitimation einer Zinslehre, die den neuen Kapital- und Markterfordernissen entsprach, nicht zu verwirklichen sahen und ihren Vorstoß nicht weiter verfolgten (vgl. Brief 19-02-1518), so daß das Thema mehr ein (wieder) akademisches, denn gesellschaftspolitisches für Eck wurde.
24. Vgl. MAIOR, Quartum sententiarum wo Ecks Person mit wertschätzenden Epitheta erwähnt wurde (op.cit. 125r: "germanus doctor Theologus eruditissimus", op.cit. 125v: "doctissimus").
25. Tengler war schon vorher in ähnlicher Funktion für Eck tätig gewesen. Die Universität, die von ECK, Summula schon 11 Exemplare nach Wien versandt hatte, beschloß am 29-06-1516 weitere 100 Exemplare nach Wien zu schicken und über Tengler dort vertreiben zu lassen, nach Ecks Auftreten dort und den daraus erwachsenden Spannungen (s.o.) ist eher mit einem weniger guten Ergebnis in Wien zu rechnen; vgl. SEIFERT, Logik, 11/20. Weitere Möglichkeiten der Information über Neuerscheinungen sowie Buchbesorgungen hatte Eck für den italienischen Markt (Venedig) über die Fugger (vgl. Brief 19-12-1514 Anm.), für den deutschen Markt allgemein und Nürnberg insbesondere v.a. durch den auf dem Buchmarkt bestens kundigen Chr. Scheurl (vgl. die Briefe 17-04-1517 und 13-10-1517), für Basel über Capito und Fabri (vgl. Brief 26-10-1517). Er selbst rühmte auch den guten Augsburger Büchermarkt (09-11-1516).
26. Tengler war schon vorher in ähnlicher
Funktion für Eck tätig
gewesen. Die Universität, die von ECK, Summula schon 11
Exemplare nach Wien versandt hatte, beschloß am 29-06-1516
weitere 100 Exemplare nach Wien zu schicken und über Tengler
dort vertreiben zu lassen, nach Ecks Auftreten dort und den
daraus erwachsenden Spannungen (s.o.) ist eher mit einem weniger
guten Ergebnis in Wien zu rechnen; vgl. SEIFERT, Logik, 11/20.
Weitere Möglichkeiten der Information über Neuerscheinungen
sowie Buchbesorgungen hatte Eck für den italienischen Markt
(Venedig) über die Fugger (vgl. Brief Nr 17
vom 19-12-1514 Anm.), für den
deutschen Markt allgemein und Nürnberg insbesondere v.a. durch
den auf dem Buchmarkt bestens kundigen Chr. Scheurl (vgl. die
Brief Nr 45 vom 17-04-1517 und Brief Nr 47 vom 13-10-1517), für Basel
über Capito und
Fabri (vgl. Brief Nr 48 vom 26-10-1517). Er
selbst rühmte auch den guten
Augsburger Büchermarkt (Brief Nr 50 vom
09-11-1516).